Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung


Betriebshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung – Betreuerin mit KindKinder bedeuten Verantwortung und dies gilt umso mehr, wenn diese Kinder einem anderen Menschen zur Betreuung anvertraut sind. Wer haupt- oder nebenberuflich diese Verantwortung übernimmt, ohne durch eine Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung umfassend abzusichern, steigert sein persönliches Haftungsrisiko ganz erheblich.


Vorüberlegungen zur Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung

Kinderbetreuung findet auch vielfältige Weise statt. Wer angestellt für einen Arbeitgeber tätig ist, ist in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgesichert. Eine Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung ist viel eher notwendig bei allen denjenigen Betreuern, die als freiberufliche Kindermädchen, als Tagesmütter oder Betreiber einer privaten Kindertagesstätte tätig sind. Für Tagesmütter besteht dabei die Besonderheit, dass die öffentliche Verwaltung, bei denen sie gemeldet sind, zumeist eine Sammelversicherung unterhält und anbietet.

Freie Betreuer benötigen jedoch immer eine Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung. Eine bereits bestehende private Haftpflichtversicherung übernimmt diese entgeltliche Beaufsichtigung fremder Kinder nicht.


Leistungen in der Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung

Basisschutz in der Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung umfasst Absicherung gegen die immer möglichen Schadensersatzansprüche, die bei Kindern oder durch Kinder entstehen können.

Schwerpunkt der Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung ist:

  • Personenschäden bei den betreuten Kindern
  • Sachschäden am Eigentum der Kinder bzw. der Eltern
  • Personenschäden bei anderen – verursacht durch die Kinder
  • Sachschäden am Eigentum anderer – verursacht durch die betreuten Kinder

Damit berücksichtigt die Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung, dass Kinder nicht nur selbst Verletzungen oder Schäden erleiden können, sondern ebenso häufig auch die Ursache davon sind. Stehen sie zum Zeitpunkt des Schadensfalls in der Obhut einer Tagesmutter oder Betreuerin, haftet diese dafür.

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Auswahl der richtigen Berufshaftpflichtversicherung in der Kinderbetreuung

Die Auswahl der passenden Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung hängt auch vom Umfang ab, in dem freiberuflich diese Tätigkeit ausgeübt wird. Eine Tagesmutter, die in ihrem privaten Zuhause nur gelegentlich ein Kind entgeltlich betreut, benötigt weniger umfangreiche Versicherungsleistungen als eine private Kindertagesstätte.

Bei geringem Umfang der Betreuung empfiehlt sich, die bereits bestehende private Haftpflichtversicherung darauf zu prüfen, ob eine Erweiterung auf die gewerbliche Ausführung möglich ist und zu welchen Konditionen diese Vertragserweiterung durchgeführt werden kann. Ist diese Erweiterung unwirtschaftlich, sollte eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung Kinderbetreuung abgeschlossen werden.


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