Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe


Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe – Patientin wird behandeltFür Therapeuten ist die Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe unverzichtbar. Was für Mediziner und Ärzte bereits bekannt ist, trifft immer mehr auf alle Heilberufe zu – die Haftung steigt, da Patienten immer klagefreudiger werden, selbst wenn überhaupt kein Anlass für eine Fahrlässigkeitsvermutung oder Verschulden vorliegt. Im schlimmsten Fall wird der Therapeut bis zum Verlust seines gesamten Privatvermögens in die Haftung genommen, hat er nicht zur eigenen Absicherung eine Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe abgeschlossen.


Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe – die Vielseitigkeit der Gesundheitsberufe

Moderne therapeutische Arbeit ist sehr vielseitig und geht weit über die ehemals recht begrenzte Physiotherapie hinaus. Diese Arbeit mit Patienten ganz unterschiedlicher Beeinträchtigungen stellt allerdings auch eine Erweiterung der Haftungsmöglichkeiten dar und sollte immer über eine Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe abgesichert werden. Vor dem Vertragsschluss empfehlen sich eine individuelle Risikobewertung und eine genaue Tätigkeitsbeschreibung, um die passende Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe zu finden.

Überwiegend werden in der Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe Tarife angeboten für:

  • Ergotherapeuten
  • Osteopathen
  • Logopäden
  • Heilpraktiker
  • Physiotherapeuten
  • Krankengymnasten

Dabei sollte vor der Entscheidung eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingen durchgeführt werden und der genaue Deckungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe geklärt sein. Ergänzungen sind in einigen Fällen erforderlich bei:

  • Praxisbehandlungen
  • mobile Behandlungen
  • Haftung für Mitarbeiter (Grundhaftung und Anzahl klären)
  • Haftung auf Seminaren und als Dozent

Vielfach sind Sondertarife für bestimmte Therapieformen möglich oder Prämienrabatte durch schadensfreie Jahre. Auch Existenzgründer und nebenberuflich tätige Therapeuten können in der Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe bei einigen Versicherern die Versicherungsleistungen an ihre besondere Lage anpassen.
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Schadensfall und Regulierung in der Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe

Unabhängig davon, ob es sich um einen Personenschaden, Sachschäden oder Vermögensschaden handelt, geht die Leistung der Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe über den reinen Schadensausgleich hinaus. Versicherte genießen einen umfassenden Versicherungsschutz, der bereits bei der Schadensmeldung beginnt. Die Prüfung, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist, gehört zum Versicherungsservice. Nicht immer ist dies der Fall und die Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe gewährt mittelbaren Rechtsschutz bei der Abwehr derartiger Ansprüche. Sie prüft und verhandelt ebenfalls die Höhe des Ausgleichs und entlastet den Versicherten bis zum endgültigen Abschluss des Schadensfalls.


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