Berufshaftpflichtversicherung Designer


Berufshaftpflichtversicherung Designer – Designerin arbeitet am TabletKreative Berufe benötigen Versicherungsschutz, der diesen Aspekt ihrer Tätigkeit auch berücksichtigt. So ist es wichtig, dass anstelle einer herkömmlichen Berufshaftpflichtversicherung Designer eine Vertragsgestaltung auswählen, die die unmittelbaren Vermögensschäden ihrer Branche wie Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen oder Schäden aus fehlerhaften Arbeiten mitversichert. Eine ausführliche Beratung ist sinnvoll, bevor die Berufshaftpflichtversicherung in Bezug auf Umfang der Deckung und Höhe der Deckungssumme vereinbart wird.


Berufshaftpflichtversicherung Designer – Überblick

Wie in vielen Branchen weist die Tätigkeit als Kreativer Besonderheiten auf. So können aus der reinen Selbstständigkeit durchaus die üblichen Schäden im Bereich der Personenschäden oder Sachschäden entstehen – es sind aber sehr fachspezifische Schadensszenarien in der Berufshaftpflichtversicherung Designer zu berücksichtigen. Dazu gehören sicherlich die möglichen Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Umsetzung während des kreativen Prozesses entstehen. Eine Berufshaftpflichtversicherung Designer berücksichtigt diese Besonderheiten und nimmt derartige Schäden in den Versicherungsvertrag auf. Möglich ist auch, dass alles das versichert wird, was nicht ausdrücklich aus der Berufshaftpflichtversicherung Designer ausgeschlossen wird. Abhängig ist dies von den Bedingungen, nach denen der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Eine genaue Prüfung der Vereinbarungen ist in jedem Fall erforderlich.
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Deckungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung Designer

Wird die Tätigkeit als Designer selbstständig in einem eigenen Betrieb ausgeübt, bietet sich für die Berufshaftpflichtversicherung Designer immer die Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung an, bei der auch zugleich angestellte Mitarbeiter in den Versicherungsumfang miteinbezogen werden. Anzudenken ist dazu die Variante, dass das Schlüsselrisiko durch Sondervereinbarungen im Bereich Kundenschutz übernommen wird. So ist zugleich eine hochwertige Schließanlage in den Räumlichkeiten Dritter mitversichert.

Zum Deckungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung Designer sollte gehören:

  • Vermögensschaden
  • Personen- und Sachschaden
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Ausgleich von berechtigten Ansprüchen
  • Schlüsselrisiko (falls erforderlich)
  • Mitarbeiterschutz (falls erforderlich)

Neben dem mittelbaren Rechtsschutz bei der Prüfung und Abwehr von Ansprüche direkt aus der Berufshaftpflichtversicherung Designer sind Kombinationen mit gewerblichem Rechtsschutz empfehlenswert. Auch ohne dass direkt ein Anspruch an die Berufshaftpflichtversicherung Designer geltend gemacht wird, sind Rechtsstreitigkeiten für Selbstständige ein stets zu berücksichtigendes Kostenrisiko.


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