Berufshaftpflichtversicherung Architekten


Berufshaftpflichtversicherung Architekten – Architektin untersucht PläneIm Gegensatz zu anderen Freiberuflern wie Ärzten oder Anwälten ist die Berufshaftpflichtversicherung Architekten keine Pflichtversicherung. Trotzdem sollten sich Architekten immer für den Abschluss einer derartigen Berufshaftpflicht entscheiden. Die Haftungsrisiken für Personenschäden und Sachschäden beginnen bereits im frühen Stadium eines Auftrags und können bei Schadenseintritt den langfristigen wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Dieses ständig vorhandene Risiko ist nur durch die Berufshaftpflichtversicherung Architekten adäquat abzusichern.


Berufshaftpflichtversicherung Architekten – Vorüberlegung

Architekten, die zuvor im Angestelltenverhältnis für ein übergeordnetes Architekturbüro gearbeitet haben, müssen sich insbesondere bei der Existenzgründung mit der Berufshaftpflichtversicherung Architekten erstmals auseinandersetzen. Häufig versuchen gerade Einsteiger in die Selbstständigkeit, die Kosten in der Anfangszeit besonders niedrig zu halten und verzichten zunächst auf die Berufshaftpflichtversicherung Architekten, da sie die Prämien im Vergleich zu anderen ihnen bekannten Versicherungsprodukten für anspruchsvoll halten.

Tatsache ist, dass die Schadenswahrscheinlichkeit bei Architekten sehr hoch ist. Bauherren gelten als klagefreudig und auch Gerichte sind einer Haftung des Architekten nicht abgeneigt. Dies führt zu hohen Schadenersatzforderungen, die ein noch junges Architekturbüro in ein vorzeitiges Ende führen können. Dabei kommt es häufig gar nicht darauf an, ob tatsächlich durch die Arbeit des Architekten der Schaden tatsächlich verursacht wurde. Alleine der Rechtsstreit ist bereits eine finanzielle Belastung. So gehen ohne eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung Architekten bei jedem einzelnen Auftrag bereits ein hohes existenzbedrohendes Risiko ein.

Versicherbare Schäden Berufshaftpflichtversicherung Architekten

Sparte Versicherte Schäden
Berufshaftpflichtversicherung Architekten Schäden am Bauwerk
Berufshaftpflichtversicherung Architekten Auslandsschäden
Berufshaftpflichtversicherung Architekten Tätigkeit als Generalplaner
Berufshaftpflichtversicherung Architekten Nachhaftung
Berufshaftpflichtversicherung Architekten Schäden bei Kostenüberschreitung
Berufshaftpflichtversicherung Architekten Umweltschäden


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Leistungsüberblick in der Berufshaftpflichtversicherung Architekten

Die Berufshaftpflichtversicherung Architekten ist kein Versicherungsprodukt von der Stange. Sie erfordert eine umfassende Risikoanalyse, die die Tätigkeitsbereiche des Architekten erfasst und in ein passendes Versicherungskonzept umsetzt.

Neben dieser Einzelgestaltung sind grundlegende Versicherungsleistungen entscheidend:

  • Mittelbarer Rechtsschutz zur Schadenabwehr
  • Ausgleich von Schäden am Bauobjekt
  • Ausgleich von Schäden durch die Tätigkeit als solche

Daneben ist wichtig, dass in der Berufshaftpflichtversicherung Architekten der langfristige Schutz auch über die eigentliche Berufstätigkeit hinaus gewährt wird. So sollten die Vereinbarungen eine Nachhaftung enthalten, die den Architekten auch noch lange genug nach Aufgabe seiner Tätigkeit vor Ansprüchen schützen. Neueinsteiger in die Selbstständigkeit finden bei der Berufshaftpflichtversicherung Architekten zumeist angepasste Prämienrabatte und Selbstbeteiligungsklauseln.

Kündigungsfristen Berufshaftpflichtversicherung Architekten

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist
Berufshaftpflichtversicherung Architekten 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende
Berufshaftpflichtversicherung Architekten 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende
Berufshaftpflichtversicherung Architekten 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende


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