Ausfallversicherung


Was ist eine Ausfallversicherung?

sachversicherung24 |Ausfallversicherung - BeratungsgesprächFür jeden Unternehmer stellt ein Ausfall der Produktion oder der eigenen Arbeitskraft ein sehr großes Risiko dar. Durch den Produktions- oder Arbeitsausfall fehlen Einnahmen, während die Betriebskosten unabhängig davon weiterlaufen. Je nach finanziellen Reserven und Rücklagen, kann sich hieraus schnell eine kritische Situation für das Unternehmen oder den Selbstständigen ergeben.



Eine mögliche Form der Absicherung gegen derartige Risiken stellt eine Ausfallversicherung dar. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Form der Schadensversicherung, die zu den gewerblichen Versicherungen zählt. Eine Ausfallversicherung kann sehr stark auf bestimmte Risiken spezifiziert und auf Berufsgruppen zugeschnitten sein. Damit eine Ausfallversicherung einen Schaden übernimmt, ist es in vielen Fällen Voraussetzung, dass beim Versicherten ein ebenfalls versicherter Sachschaden entstanden ist.

Beispiel für eine Ausfallversicherung

In einem Betrieb wurde durch einen Brand eine Maschine beschädigt, die für die Produktion sehr wichtig ist. Daher ist die Produktion bis zur endgültigen Instandsetzung der Maschine sehr eingeschränkt oder sogar gar nicht möglich. Durch den Produktionsausfall kommt es zu Umsatzverlusten. Gleichzeitig müssen aber Betriebskosten wie zum Beispiel Löhne und Gehälter weiter gezahlt werden. Die Ausgaben laufen also weiter, während die Einnahmen stagnieren. Ist die Instandsetzung der Maschine innerhalb kurzer Zeit möglich, kann das Unternehmen den finanziellen Verlust vielleicht verkraften. Steht die Maschine und damit auch die Produktion jedoch für längere Zeit still, kann dies schnell zu einerexistenziellen Bedrohung für das Unternehmen werden.

Eine Ausfallversicherung sichert ein Unternehmen gegen diese Bedrohung ab. Sie übernimmt im Schadensfall die laufenden Betriebskosten für die Dauer der Instandsetzung. Außerdem ersetzt die Ausfallversicherung dem Versicherten Gewinnausfälle<, die in der Zeit der Produktionsunterbrechung entstehen.

Die Höhe, in der die Ausfallversicherung für Betriebskosten und entgangene Gewinne aufkommt, ist vertragsabhängig.

Anpassungsmöglichkeiten einer Ausfallversicherung

Je nach Branche und Art des Unternehmens können Ausfallversicherungen sehr speziell angepasst sein. Neben einer allgemeinen Form der Ausfallversicherung können daher Risiken an bestimmten Betriebsbestandteilen oder durch bestimmte Schadensursachen durch eine spezielle Ausfallversicherung abgedeckt sein. So gibt es zum Beispiel spezielle Ausfallversicherungen für:

  • Ausfälle, die auf Elementarschäden (z. B. Sturm, Hagel oder Blitzschlag) zurückgehen
  • Veranstaltungen, falls der auftretende Künstler erkrankt und den Auftritt absagen muss
  • Selbstständige Ärzte

Die allgemeine Ausfallversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Produktions- oder Betriebsausfälle aufgrund von folgenden Ursachen entstehen:

  • Krankheiten
  • Unfälle
  • Feuer
  • Sturm
  • Leitungswasserschäden
  • Raub
  • Einbruchdiebstahl

Viele Ausfallversicherungen decken auch Produktionsausfälle bei amtlichen Schließungen aufgrund von Tierseuchen oder zum Infektionsschutz ab.


Für wen ist die Ausfallversicherung?

Eine Ausfallversicherung richtet sich als gewerbliche Versicherung ausschließlich an Selbstständige und Unternehmen. Besonders sinnvoll ist eine Ausfallversicherung für solche Unternehmen, bei denen:

  • Hohe Betriebskosten entstehen, z. B. durch viele Angestellte
  • Der Ausfall einzelner Personen die Produktion besonders stark einschränkt
  • Der Ausfall einzelner Produktionsbereiche massive Auswirkungen auf die komplette Produktion hat

Neben diesen Gruppen, kann natürlich auch für jedes andere Unternehmen eine Ausfallversicherung wichtig und sinnvoll sein. Ob das im Einzelfall der Fall ist, sollten Selbstständige und Unternehmen für sich selber klären. Entscheidend ist zum Beispiel, wie stark der Unternehmensumsatz von einer Maschine oder einer Person abhängt. Auch die Höhe der Betriebskosten ist ein wichtiger Faktor für den Abschluss einer Ausfallversicherung. Dabei sollte sich jeder Selbstständige immer auch fragen, wie lange er einen Betriebsausfall aus eigenen Mitteln überbrücken kann oder möchte.

Vor Abschluss einer Ausfallversicherung Beratung nutzen

Bei der Einschätzung des Risikos ist es für ein Unternehmen immer sinnvoll, eine unabhängige Beratung zu nutzen. Sie hilft bei der Klärung der Frage, welche Risiken in welcher Höhe sinnvoll versichert werden können. Eine solche Beratung ist vor allem deshalb immer sinnvoll, weil es sich bei der Ausfallversicherung um eine Versicherung handelt, die sehr stark an die individuelle Situation des Selbstständigen oder des Unternehmens angepasst werden kann. Zum Beispiel können durch eine Ausfallversicherung Ausfälle aufgrund bestimmter Schadensursachen oder Schäden an bestimmten Teilen des Unternehmens, bzw. in der Produktion abgesichert werden. Aus diesem Grund ist es immer sinnvoll, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, die auf diese individuellen Faktoren angemessen eingehen kann.

Häufige Formen der Ausfallversicherung

Besonders häufig sind Ausfallversicherungen für Unternehmen, deren Produktion stark von einzelnen Maschinen abhängig ist. Aber auch für viele Selbstständige, deren Umsatz von ihrer eigenen Leistungsfähigkeit abhängt, werden Ausfallversicherungen angeboten. Das ist zum Beispiel besonders oft bei selbstständigen Ärzten der Fall. Bei ihnen hängt der Praxisumsatz in besonderem Maße von der Leistungsfähigkeit des Selbstständigen Arztes ab. Gleichzeitig haben Arztpraxen häufig sehr hohe Betriebskosten z. B. für Personal. Um diese Betriebskosten im Fall eines Ausfalls des Arztes abzusichern, bieten viele Versicherungen spezielle Ausfallversicherungen für Ärzte bzw. Praxen an. Sie sichern speziell den Ausfall des Arztes zum Beispiel im Krankheitsfall ab.

Zusammenfassend gilt damit, dass eine Ausfallversicherung insbesondere für Unternehmen geeignet ist:

  • Die in der Produktion tätig sind
  • Die hohe Betriebskosten z. B. aufgrund einer großen Angestelltenzahl haben
  • In denen der Umsatz sehr stark von der Arbeitsfähigkeit des Unternehmers oder einzelner Personen im Unternehmen abhängig ist

Ausfallversicherung - Glücklicher Geschäftsmann


Was ist bei einer Ausfallversicherung versichert?

Bei einer Ausfallversicherung sind Schäden versichert, die dem Versicherten durch Schäden an einer Sache, die für den Betrieb wichtig ist, als Folgekosten des Ausfalls entstehen. Dabei sind durch eine Ausfallversicherung nicht die Schäden an der Sache selbst versichert. Ausschließlich die Schäden, die dem Unternehmen aus dem Ausfall der Sache entstehen, sind abgesichert. In der Praxis sind das vor allem:

  • Gewinnausfälle
  • Laufende fixe Betriebskosten

Auf diese Weise ist ein Unternehmen vor massiven finanziellen Belastungen abgesichert, die dem Unternehmen entstehen, wenn einerseits die Betriebskosten konstant bleiben, die Einnahmen aber wegen eines Produktionsausfalls stagnieren. Ohne eine solche Ausfallversicherung müsste das Unternehmen die laufenden Kosten selber tragen, ohne dass die dafür notwendigen Einnahmen vorhanden sind. Es müsste also soweit vorhanden auf Rücklagen zurückgreifen oder Kredite aufnehmen.

Betriebskosten, die durch eine Ausfallversicherung übernommen werden

Auch im Schadensfall werden von einer Ausfallversicherung nicht automatisch alle laufenden Betriebskosten übernommen. Beispielsweise werden Verbrauchskosten für Wasser und Strom oder für Rohstoffe nicht übernommen. Im Schadensfall kommt die Ausfallversicherung für die folgenden Betriebskosten auf:

  • Mieten
  • Zinsen
  • Steuern
  • Löhne und Gehälter der Angestellten

Durch die Übernahme der laufenden Kosten ist für das betroffene Unternehmen oder den Einzelunternehmer sichergestellt, dass die Ausgaben während des Produktionsausfalls begrenzt bleiben. Gleichzeitig sorgt die Ausfallversicherung durch einen Ausgleich des entgangenen Gewinns dafür, dass der Selbstständige oder das Unternehmen handlungsfähig bleibt. Ist weder ein Ausgleich der Ausgaben noch ein Ausgleich des entgangenen Gewinns gegeben, kann das für ein Unternehmen bedeuten, dass es schnell zahlungsunfähig wird und letztendlich aufgegeben werden muss.

Angemessenen Versicherungsschutz durch eine Ausfallversicherung ermitteln lassen

Um einen angemessenen Versicherungsschutz durch eine Ausfallversicherung sicherstellen zu können, ist es wichtig, dass mögliche Risiken und die Schäden, die abgedeckt werden müssen, präzise ermittelt werden. Dies ist häufig nur mit fachlicher Unterstützung möglich. Angemessene Hilfestellung erhalten Selbstständige und Unternehmer bei einer unabhängigen Beratung.

Sie hilft dabei, potenzielle Risiken zu ermitteln und in einer angemessenen Höhe abzusichern. Wichtig ist auch, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall für eine realistische Ausfallzeit besteht. Wird die Ausfallzeit zu niedrig angesetzt, erhält der Versicherte keine Leistungen der Ausfallversicherung mehr, obwohl der Schaden noch nicht endgültig behoben wurde und die Produktion noch nicht wieder ordnungsgemäß läuft.


Welchen Vorteil bietet eine Ausfallversicherung?

Grundsätzlich bietet eine Ausfallversicherung Unternehmen wie jede andere Versicherung auch vor allem einen großen Schutz vor unerwarteten finanziellen Belastungen, die das Unternehmen schlimmstenfalls sogar in die Insolvenz treiben könnten.

Dadurch, dass eine Ausfallversicherung einem versicherten Unternehmen im Schadensfall die Betriebskosten und die Gewinnausfälle für die Dauer des Produktionsausfalls ersetzt, kann eine Ausfallversicherung großen finanziellen Schaden vom betroffenen Unternehmen abhalten. Auf diese Weise ist gesichert, dass das Unternehmen:

  • Liquide bleibt
  • Seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann
  • Weiter agieren kann
  • Keine besonderen Rücklagen bilden muss, durch die Kapital gebunden wird

Durch die regelmäßige Zahlung der Versicherungsprämie kann sich das Unternehmen sinnvoll absichern und einen effektiven Beitrag für ein angemessenes Risikomanagement leisten.

Mögliche Risiken ohne Ausfallversicherung

Ausfallversicherung - BeratungsgesprächKommt es in einem Unternehmen ohne Ausfallversicherung zum Ausfall wichtiger Teile des Betrieb, bedeutet dies gleichzeitig auch Einbußen des Gewinns. Dabei kann der Ausfall einerseits durch einen Schaden an einer wichtigen Maschine entstehen. Gerade in kleineren Unternehmen oder auch bei Einzelunternehmern besteht aber auch eine große Gefahr darin, dass sie selber und damit ihre Arbeitskraft zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall für längere Zeit ausfallen. In diesem Fall sorgt eine Ausfallversicherung dafür, dass die finanziellen Belastungen, die durch den Ausfall entstehen, nicht die Existenz des Unternehmens bedrohen.

Ohne eine Ausfallversicherung müsste der Selbstständige oder das Unternehmen die Ausfälle selber ausgleichen. Im besten Fall kann dies dadurch gewährleistet werden, dass von dem Ausfall nur Teile des Unternehmens betroffen sind und andere Teile wie gewohnt weiterlaufen können. Durch den weiterlaufenden eingeschränkten Betrieb könnten dann die Ausfälle kompensiert werden.

Auch wenn ein Unternehmen auf diese Weise seinen Fortbestand sichern kann, ist es für die Dauer des Ausfalls finanziell und damit auch in seiner unternehmerischen Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt.

Besteht keine Möglichkeit, die Folgen eines Produktionsausfalls durch den weiterlaufenden Betrieb in anderen Unternehmensteilen auszugleichen, muss das Unternehmen ohne Ausfallversicherung die Ausfälle aus eigenen Mitteln kompensieren. Dies ist jedoch den wenigsten Unternehmen möglich.

Durch die Absicherung gegen teilweise oder vollständige Produktionsausfälle können sich Unternehmen daher finanziell absichern und so ihre unternehmerische Handlungsfähigkeit aufrecht erhalten oder im schlimmsten Fall sogar eine Insolvenz vermeiden.

Aus diesem Grund stellt eine Ausfallversicherung für viele Unternehmen und Selbstständige einen wichtigen essentiellen Schutz ihres Unternehmens und ihrer unternehmerischen Tätigkeit dar. Welche Risiken in einem Unternehmen gezielt abgesichert werden sollten, können Selbstständige mithilfe einer unabhängigen Beratung ermitteln. So verschaffen sie sich den optimalen Versicherungsschutz, der auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.


Welche Gefahren und Schäden sind in einer Ausfallversicherung abgedeckt?

Die Ausfallversicherung deckt Schäden ab, die dem Versicherten im Falle eines Betriebsausfalls entstehen können. Die Ausfallversicherung übernimmt in diesem Fall:

  • Entgangenen Gewinn
  • Fixe fortlaufende Betriebskosten

In vielen Fällen ist es dafür nicht zwangsläufig notwendig, dass die Produktion komplett zum Erliegen kommt. Auch wenn der Betrieb nur eingeschränkt weiterlaufen kann, kommt die Ausfallversicherung für die finanziellen Einbußen, die mit der Einschränkung der Produktion zusammenhängen<, auf.

Damit ein Schaden von der Ausfallversicherung übernommen wird, ist es wichtig, dass die Ursache für den Schaden, der zum Produktionsausfall führt, durch die Ausfallversicherung abgedeckt ist.

So kann eine Ausfallversicherung zum Beispiel Betriebsausfälle absichern, die entstanden sind, weil es im Unternehmen zu Schäden an Maschinen oder wichtigen Teilen der Einrichtung gekommen ist, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

  • Schäden durch Diebstahl bei Einbruch, Raub oder Vandalismus
  • Elementarschäden (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmungen etc.)
  • Ausfall von Maschinen durch technische Störungen
  • Leitungswasserschäden
  • Feuer infolge von Brand, Explosion etc.
  • Schließungen im Rahmen des gesetzlichen Seuchen- oder Infektionsschutzes

Auch Betriebsausfälle, für die Angestellte verantwortlich sind, können abgesichert werden. Das können zum Beispiel sein:

  • Streik
  • Vorsätzliche Beschädigungen oder Sabotage

Nicht immer sind in einer Ausfallversicherung alle dieser aufgelisteten Schadensursachen abgedeckt. Welche Schäden abgedeckt werden, sollte für jeden Versicherungsnehmer angepasst werden. Nicht jede Schadensursache ist in jedem Betrieb wahrscheinlich. Zum Beispiel macht die Absicherung eines Betriebsausfalls aufgrund einer Schließung zum gesetzlichen Seuchen- oder Infektionsschutz in der Regel nur in lebensmittelverarbeitenden oder -produzierenden Unternehmen Sinn. Genauso können andere als die aufgelisteten Schadensursachen abgesichert werden, wenn dies sinnvoll oder notwendig ist. Bei vielen Einzelunternehmern, deren alleinige Arbeitskraft den maßgeblichen Anteil an den Unternehmensumsätzen ausmacht, ist es durchaus üblich eine Ausfallversicherung abzuschließen für einen Betriebsausfall infolge von:

  • Krankheit
  • Unfall

Dies ist zum Beispiel häufig bei Ärzten, Zahnärzten oder anderen Freiberuflern der Fall.

Um ein Unternehmen angemessen gegen einen Betriebsausfall abzusichern, ist es notwendig vor dem Abschluss einer Ausfallversicherung zu ermitteln:

  • Welche Ausfallrisiken bestehen
  • Welche Schadensursachen wahrscheinlich sind
  • Wie lange ein Ausfall im Schadensfall andauern kann
  • Wie hoch die Ausfälle im Schadensfall sein können

Bei der Klärung dieser Fragen und bei der Suche nach einer angemessenen Ausfallversicherung sollten Unternehmen, die sich absichern möchten, in jedem Fall eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Nur so können sie sicherstellen, dass sie im Schadensfall angemessen durch eine Ausfallversicherung abgesichert sind.


Welche Gefahren und Schäden sind nicht in einer Ausfallversicherung versichert?

Ausfallversicherung - Beratungsgespräch

Grundsätzlich gilt, dass durch eine Ausfallversicherung nur die Schäden abgesichert sind, deren Ursache auch explizit durch die Ausfallversicherung abgedeckt ist. Kommt es zum Beispiel durch einen Leitungswasserschaden zum Betriebsausfall und sind Leitungswasserschäden nicht durch die Ausfallversicherung gedeckt, sind auch die Schäden durch den entstehenden Betriebsausfall nicht abgesichert.

Je nach der genauen Ausgestaltung der Ausfallversicherung kann es auch notwendig sein, dass der Sachschaden, durch den es zum Betriebsausfall oder zur Betriebseinschränkung kommt, durch eine entsprechende Sachversicherung abgesichert sein muss. Die Ausfallversicherung kommt daher auch ausschließlich für die Schäden auf, die als Folgeschäden des Ausfalls entstehen. Das sind:

  • Laufende fixe Betriebskosten (z. B. Personalkosten, Mieten, Steuern etc.)
  • Gewinnausfälle

Der Sachschaden selber ist durch die Ausfallversicherung nicht abgedeckt. Das bedeutet, dass alle Kosten, die mit der Reparatur oder dem Ersatz einer Maschine oder Teilen der betroffenen Betriebseinrichtung verbunden sind, nicht durch die Ausfallversicherung getragen werden. Außer den Kosten, die durch den Sachschaden entstehen, kommt die Ausfallversicherung in der Regel auch nicht für verbrauchsabhängige Betriebskosten auf. Das können zum Beispiel Kosten sein für:

  • Strom- und Wasserverbrauch
  • Rohstoffe
  • Produktions- und Hilfsmittel

Vertrag der Ausfallversicherung maßgeblich

Zu beachten ist bei einer Ausfallversicherung ebenfalls, dass sie auch für die vereinbarten Schäden nur für eine vertraglich vereinbarte Dauer aufkommt, die sogenannte Haftzeit. Kann der Betrieb nach einem Schadensfall nach Ablauf dieser Zeitspanne nicht wieder im ursprünglichen Umfang wieder aufgenommen werden, kommt die Ausfallversicherung für die weiteren Ausfallschäden nicht mehr auf. Üblicherweise beträgt die Haftzeit zwölf Monate, kann aber auch für längere Zeiträume etwa 24 oder sogar 36 Monate vereinbart werden.

Genauso wie die Haftzeit ist auch die Schadenssumme vertraglich vereinbart, die im Schadensfall maximal gezahlt wird. Auch hier gilt, dass der Ausfallschaden nur bis zur vereinbarten Höhe gezahlt wird. Übersteigen die Ausfallkosten diesen Betrag, muss der Versicherte für die darüber liegenden Kosten selber aufkommen. Eine Ausnahme bildet in diesem Fall die Vereinbarung einer Nachhaftungsklausel für die Ausfallversicherung.

Wurde diese Klausel vereinbart, übernimmt die Ausfallversicherung bis zu einer bestimmten Höhe auch Kosten oberhalb der festgelegten Schadenssumme. Für die Nachhaftung werden üblicherweise 30 % der Schadenssumme vereinbart. Höhere Beträge können vereinbart werden. Ein großer Vorteil einer Nachhaftung ist, dass sie bis zum Schadensfall keinen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie der Ausfallversicherung hat. Erst wenn sie im Schadensfall tatsächlich genutzt wird, wird sie auf die künftige Prämie umgelegt.

Zusammenfassend gilt damit, dass eine Ausfallversicherung insbesondere für folgende Schäden nicht aufkommt:

  • Betriebsausfallkosten, deren Ursache nicht mitversichert ist
  • Verbrauchsabhängige Betriebskosten
  • Sachschäden und damit verbundene Kosten für Instandsetzung oder Ersatz
  • Schäden oberhalb der vereinbarten Versicherungssumme
  • Schäden außerhalb der Haftzeit

Wie wird die Versicherungssumme in einer Ausfallversicherung ermittelt?

Aufgrund der vielen verschiedenen Formen einer Ausfallversicherung kann auch die Versicherungssumme für die jeweilige Ausfallversicherung unterschiedlich ermittelt werden. Zum einen werden verschiedenen Pauschalversicherungen angeboten, bei denen pauschale Versicherungssummen angesetzt werden. Vor allem bei sehr speziellen oder sehr komplexen Ausfallversicherungen, die ein bestimmtes Risiko abdecken, erfolgt die Berechnung der Versicherungssumme hingegen zumeist sehr individuell.

Pauschale Versicherungssummen orientieren sich zumeist an der Größe des Unternehmens. Sie werden häufig auch als Betriebsunterbrechungsversicherungen angeboten. Unterschieden werden dabei in der Regel:

  • Klein-Betriebsunterbrechungsversicherungen
  • Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherungen
  • Groß-Betriebsunterbrechungsversicherungen

Ausfallversicherung - Angebote vergleichen

Sie richten sich entsprechend an kleine, mittlere oder große Unternehmen. Die Versicherungssumme wird hierbei pauschal angesetzt. Für kleine Unternehmen beträgt sie üblicherweise bis zu einer Millionen Euro, für mittlere Unternehmen rund 2,5 Millionen Euro. Diese Pauschalangebote sind in der Regel an eine entsprechende Sachversicherung für den Sachschaden, der den Betriebsausfall nach sich zieht, gekoppelt. Auch die möglichen Schadensursachen sind dabei pauschal angesetzt.

Anders als bei pauschalen Angeboten für eine Ausfallversicherung verhält es sich bei spezielleren Ausfallversicherungen. Hierbei werden häufig betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Berechnungen zum Beispiel eines Steuerberaters als Berechnungsgrundlage für die Versicherungssumme der Ausfallversicherung herangezogen.

Bei sehr speziellen Ausfallversicherungen oder bei Ausfallversicherungen für große Unternehmen kann die Versicherungssumme auch ganz individuell für das betreffende Unternehmen ermittelt werden.

In diesen Fällen werden vor allem folgende Faktoren individuell für den Versicherungsnehmer begutachtet:

  • Welche Schadensrisiken bestehen?
  • Welche Bedeutung hat der versicherte Gegenstand im Produktionsprozess?
  • Wie lange kann ein Ausfall im Schadensfall dauern?
  • Wie hoch sind die dadurch entstehenden Gewinnausfälle?
  • Welche Betriebskosten können in der Dauer des Ausfalls entstehen?

Gerade die Beurteilung der Funktion und der Bedeutung eines versicherten Gegenstandes innerhalb eines Unternehmens setzt häufig ein sehr fundiertes betriebswirtschaftliches und technisches Wissen und Verständnis voraus. Sie ist nur mithilfe von Gutachtern oder Versicherungsspezialisten möglich.

Beratung für optimalen Versicherungsschutz durch Ausfallversicherung

Damit im Schadensfall auch tatsächlich der passende Versicherungsschutz durch eine Ausfallversicherung gegeben ist, ist es wichtig, dass die Ausfallversicherung möglichst genau an die Bedürfnisse und die Risiken in einem Unternehmen angepasst ist. Hierzu ist es in der Regel unerlässlich, dass eine unabhängige Beratung für die Ermittlung einer optimalen Ausfallversicherung zu Rate gezogen wird. Sie hilft bei der Einschätzung, welches Angebot für eine Ausfallversicherung geeignet ist, und in welchen Fällen eine individuelle Absicherung erfolgen sollte.


Was erhalten Sie von einer Ausfallversicherung im Schadensfall?

Im Schadensfall ersetzt eine Ausfallversicherung dem Versicherungsnehmer die Kosten, die ihm durch einen Betriebsausfall entstehen. Dabei handelt es sich nicht um die Sachschäden, die zum Ausfall geführt haben. Die Ausfallversicherung übernimmt im Falle eines Betriebsausfalls ausschließlich:

  • Fixe Betriebskosten
  • Gewinnausfälle durch die gestörte Produktion

Zu den Betriebskosten zählen dabei vor allem fixe Kosten wie Mieten, Steuern oder Löhne und Gehälter. Verbrauchsabhängige Betriebskosten werden durch die Ausfallversicherung nicht ersetzt.

In welcher Höhe und in welchem Umfang dem Versicherten der Schaden von einer Ausfallversicherung ersetzt wird hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab:

  • Höhe der Schadenssumme
  • Länge Haftzeit

Mit der Höhe der Schadenssumme ist für eine Ausfallversicherung vertraglich festgelegt bis zu welchem Betrag die Ausfallversicherung für einen Ausfallschaden aufkommt. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Schadenssumme, ist der Versicherte unterversichert und muss für die Kosten oberhalb der Schadenssumme selber aufkommen.

Ähnlich wie die Schadenssumme ist auch die Haftzeit im Vertrag einer Ausfallversicherung genau festgelegt. Die Haftzeit gibt an, für welche Dauer die Versicherung Schäden durch einen Betriebsausfall übernimmt. Auch hier gilt, dass der Versicherte nur für den vereinbarten Zeitraum Leistungen von der Ausfallversicherung erhält.

Welche Leistungen ein Versicherungsnehmer von einer Ausfallversicherung im Schadensfall erhält, hängt damit letztendlich davon ab, was vertraglich mit der Ausfallversicherung vereinbart ist. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsnehmer immer darauf achten, dass er nicht unterversichert ist, das heißt sowohl Schadenssumme als auch Haftzeit nicht zu niedrig angesetzt sind. Sind die Schadenssumme und die Haftzeit zu hoch angesetzt, ist der Versicherungsnehmer überversichert. Der Nachteil besteht in diesem Fall für ihn vor allem darin, dass er für die tatsächlich benötigten Leistungen zu hohe Versicherungsprämien an die Ausfallversicherung zahlen muss.


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