Produkthaftpflichtversicherung Generali

Für wen ist der Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung Generali sinnvoll?

Der Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung Generali ist für jeden Unternehmer und Selbstständigen empfehlenswert, der mit der Herstellung von Produkten oder dem Vertrieb beschäftigt ist. Auch durch Dienstleistungen – vor allem im handwerklichen Bereich – können fremde Personen geschädigt werden. Grundsätzlich kann ein Dritter, dem ein Schaden wegen eines fehlerhalten Produktes oder einer fehlerhaften Lieferung oder Leistung entsteht, Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Verantwortliche haftet dabei in unbegrenzter Höhe. Eine Produkthaftpflichtversicherung Generali stellt den Versicherungsnehmer so von berechtigten Forderungen eines Dritten frei und wehrt zudem unberechtigte Forderungen ab.

Welche Vorteile bietet die Produkthaftpflichtversicherung Generali?

Die Produkthaftpflichtversicherung Generali prüft die Berechtigung einer Forderung im Schadenfall. Die Sachlage wird kontrolliert und dementsprechend bestimmt der Versicherer die weitere Vorgehensweise. Im Falle einer Uneinigkeit vertritt die Produkthaftpflichtversicherung Generali den Versicherungsnehmer auch vor Gericht. Sämtliche Kosten, die damit verbunden sind, werden vom Versicherer übernommen. Die Produkthaftpflichtversicherung Generali gibt dem Unternehmer die nötige Sicherheit, dass auch bei fehlerhaftem Verhalten oder einer fehlerhaften Fertigung die eigene Existenz nicht bedroht wird. Für einen kalkulierbaren Versicherungsbeitrag übernimmt der Versicherer ein Risiko, das von einem Betrieb alleine nicht getragen werden kann.

Worauf ist beim Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung Generali zu achten?

Die Produkthaftpflichtversicherung Generali ist eine Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung. Vor dem Vertragsabschluss sollte immer ein Spezialist aus dem Versicherungsbereich zurate gezogen werden. Dieser kennt hilfreiche Tipps und Tricks, die im Schadenfall Ärger und Stress vermeiden können. Wer sich vor Vertragsabschluss mit dem Thema Produkthaftung ausreichend auseinander gesetzt hat, ist für den Schadenfall über wichtige rechtliche Grundlagen informiert. Da der Versicherungsnehmer im Falle eines Falles in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden kann, empfiehlt sich in jedem Fall eine Überprüfung der Deckungssummen. Diese sollten in ausreichender Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart werden. Wird hier an der falschen Stelle gespart, so kann im schlimmsten Fall die eigene Existenz bedroht werden.

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