Wohngebäudeversicherung Kosten

Wonach richten sich die Kosten bei einer Wohngebäudeversicherung?

Für die Berechnung der Kosten der Wohngebäudeversicherung – also der Höhe der Versicherungsprämie – haben sich die Versicherungsunternehmen vor einigen Jahren auf ein einheitliches Verfahren geeignet. Dies sorgt für eine größere Transparenz auf dem Versicherungsmarkt und macht es für die Versicherungsnehmer deutlich leichter, die Kosten verschiedener Wohngebäudeversicherungen miteinander zu vergleichen.

Um die Kosten der Wohngebäudeversicherung zu ermitteln, werden die folgenden Faktoren betrachtet:

  • die Größe des Gebäudes (Wohnfläche)
  • die Art des Gebäudes (Unterkellerung, verwendete Materialien usw.)
  • die bauliche Umsetzung (Qualität des Materials bzw. Sorgfalt der Ausführung)
  • evtl. vorhandene Nebengebäude, v.a. Garagen
  • sonstige Ausstattungselemente wie Einbauküchen, Alarmanlagen, Klimaanlagen

Anhand dieser Parameter wird der sogenannte „Wert 1914“ berechnet, das heißt, der fiktive Wiederaufbauwert für das Jahr 1914. Dieses Jahr wurde als Basis für die Berechnung gewählt, weil es vor den großen europäischen Kriegen liegt und der Baumarkt deswegen noch stabil und selbstreguliert war. Der „Wert 1914“ gibt bei einer Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Wiederaufbau an, und zwar in der damals gültigen Währung: Goldmark.

Anschließend wird der „Wert 1914“ mit dem sogenannten „gleitenden Neuwertfaktor“ multipliziert. Dieser setzt sich aus verschiedenen Rechengrößen der Baubranche zusammen, die die Entwicklung der Baupreise und der Tariflöhne widerspiegeln und regelmäßig aktualisiert werden. Schließlich wird das Produkt aus dem „gleitenden Neuwertfaktor“ und dem „Wert 1914“ mit dem Beitragssatz des Versicherers multipliziert und das Ganze durch 1000 geteilt. Der so ermittelte Wert gibt die Kosten für die Wohngebäudeversicherung genau an.

Hieraus wird deutlich, dass sich eventuelle Unterschiede zwischen den Tarifen verschiedener Anbieter hauptsächlich aus den unterschiedlichen Beitragssätzen der Versicherungsunternehmen ergeben. Dieser Beitragssatz wiederum hängt davon ab

  • wie umfangreich der Versicherungsschutz ist und
  • wie hoch das individuelle Risiko eingeschätzt wird.

Generell lohnt sich ein Vergleich der Kosten für die Wohngebäudeversicherung, nicht nur vor dem Abschluss, sondern auch bei bereits länger laufenden Verträgen.

Entstehen beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung Kosten?

Vor dem Abschluss einer jeden Versicherung hat das Versicherungsunternehmen verschiedene finanzielle Aufwendungen. Zunächst einmal betreffen diese Kosten auch die Wohngebäudeversicherung. Sie sind im Grunde genommen Betriebskosten des Versicherungsunternehmens und entstehen zum Beispiel aufgrund

  • der Gehälter und Provisionen der Makler
  • des Drucks und Versands von Anträgen und Policen
  • der Erstellung und Verbreitung von Werbematerialien
  • der Bestellung von Sachverständigen zur Risikoprüfung
  • der verschiedensten Verwaltungsarbeiten wie der Bearbeitung der Anträge.

Bei den sogenannten kapitalbildenden Versicherungen – also zum Beispiel bei Lebensversicherungen oder bei der Altersvorsorge – werden die Abschlusskosten anhand der erwarteten Kapitalerträge errechnet und dann über zehn Jahre verteilt vom Versicherungsnehmer bezahlt, indem von seinen eingezahlten Beiträgen ein Teil einbehalten wird.

Anders ist es jedoch beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit den Kosten. Die Wohngebäudeversicherung gehört als Sachversicherung zu den reinen Risikoversicherungen; Kapital wird dabei vom Versicherten nicht gebildet. In diesem Falle werden die Abschlusskosten bei der Festsetzung der Beitragssätze mit einkalkuliert.

Deswegen entstehen für Sie beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung keine gesonderten Kosten.

Welche Gefahren und Kosten sind bei der Wohngebäudeversicherung im Schadensfall versichert?

Der Umfang der Kosten, die die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall übernimmt, hängt maßgeblich von der Gestaltung des Versicherungsvertrags ab – also von den vereinbarten Versicherungsleistungen.

Standardgemäß, das heißt bei der großen Mehrzahl der Anbieter, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten bei folgenden Schäden:

  • Feuerschäden
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Schäden durch Blitzschlag

Auf Wunsch kann außerdem bei nahezu allen Anbietern auch für Elementarschäden (Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen usw.) die Übernahme der Kosten in die Wohngebäudeversicherung mit aufgenommen werden. Ob sich dies im Einzelfall lohnt, hängt von der Lage des Gebäudes und dem damit verbundenen Risiko solcher Umwelteinflüsse ab.

Außerdem bieten viele Versicherer eine zusätzliche Erweiterung für die Wohngebäudeversicherung an. Auch Kosten für die mittelbaren Folgen des Schadens können dann mit abgedeckt werden, zum Beispiel

  • Hotelkosten
  • Kosten für die Schuttbeseitigung
  • Kosten für Ruß- und Löschwasserschäden
  • Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden (Dekontaminationskosten).

Übernahme von Kosten durch die Wohngebäudeversicherung: Ermittlung der angemessenen Versicherungssumme

Bei der Erstattung von Kosten durch die Wohngebäudeversicherung spielt natürlich auch die vereinbarte Versicherungssumme eine Rolle. Diese wird vor allem dann wichtig, wenn das Haus komplett neu aufgebaut werden muss. (Bei Beschädigungen deckt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparaturen ab, bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme.)

Die Versicherungssumme muss angemessen sein, damit weder eine Über- noch eine Unterversicherung bestehen, denn beide führen bei der Wohngebäudeversicherung zu unnötigen Kosten. Zur Berechnung wird der sogenannte Wiederaufbauwert ermittelt, und zwar für das Jahr 1914. Dies war das letzte Jahr in Mitteleuropa, in dem die Baupreise noch unbeeinflusst von den Kriegsereignissen und deswegen stabil waren. Der sogenannte „Wert 1914“ wird anhand

  • der Größe der Wohnfläche
  • der Art des Gebäudes
  • der Bauausführung und
  • der Ausstattung des Gebäudes mit Nebengebäuden, technischen Anlagen usw.

ermittelt. Die Angabe erfolgt in Goldmark.

Anschließend wird der „Wert 1914“ mit dem Baupreisindex multipliziert. Dieser wird ungefähr zweimal pro Jahr vom Statistischen Bundesamt ermittelt und beschreibt die Entwicklungen der Preisgefüge auf dem Markt. Das Produkt aus dem „Wert 1914“ und dem aktuellen Baupreisindex ergibt die ideale Versicherungssumme und damit auch die Höchstgrenze der Kosten, die die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall erstatten kann.

Um sicherzustellen, dass die durch die Wohngebäudeversicherung erstattungsfähigen Kosten dauerhaft dem Wiederaufbauwert der Immobilie entsprechen, bieten die meisten Versicherer eine Wohngebäudeversicherung zum „gleitenden Neuwert“ an. Dadurch erfolgt eine regelmäßige Anpassung Versicherungssumme an die tatsächlichen Marktverhältnisse, was eine Unterversicherung verhindert.

Entstehen bei der Regulierung eines Schadens durch die Wohngebäudeversicherung Kosten?

Grundsätzlich bringt die Regulierung eines Schadens durch Ihre Wohngebäudeversicherung keine Kosten für Sie mit sich – schließlich haben Sie in Form der Versicherungsprämie bereits Zahlungen geleistet.

Es ist jedoch seit einigen Jahren möglich und rechtlich zulässig, dass die Wohngebäudeversicherung die Kosten bei einem Schaden nur zum Teil übernimmt, wenn dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. So entschied beispielsweise das Landgericht Osnabrück im Sommer 2012, dass eine Wohngebäudeversicherung die Kosten eines Leitungswasserschadens nicht komplett erstatten musste. Die Versicherungsnehmerin war aus dem Haus gegangen und hatte den Wasserhahn an der Waschmaschine nicht zugedreht. Obwohl die Maschine zu dem Zeitpunkt nicht lief, riss der Schlauch und setzte die Wohnung unter Wasser. Das Gericht gab dem Versicherungsunternehmen Recht, das sich darauf berief, es sei keine unzumutbare Belastung, den Wasserhahn nach jedem Waschgang wieder zu schließen und damit solchen Schäden vorzubeugen.

Bei manchen Anbietern allerdings gibt es im Versicherungsvertrag eine Fahrlässigkeitsklausel, so dass auch bei unbeabsichtigtem Eigenverschulden durch den Versicherungsnehmer bei einem Schaden die Kosten von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden.

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