Privathaftpflichtversicherung


Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

sachversicherung24 – PrivathaftpflichtversicherungDie Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt für Privatpersonen. Kein Erwachsener sollte darauf verzichten, auch wenn der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung nach wie vor nicht pflichtgemäß zu erfolgen hat (wie es beispielsweise bei der Kfz-Haftpflicht der Fall ist).


Die Privathaftpflichtversicherung reguliert alle Schäden, die durch das Verschulden des Versicherten am Leben und der Gesundheit sowie am Eigentum Dritter entstehen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Schaden fahrlässig und nicht vorsätzlich verursacht worden ist. Selbst Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden, sind in aller Regel durch die Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert.

Unterschieden wird bei der Privathaftpflichtversicherung zwischen:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die Schadensregulierung erfolgt dabei bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Üblich sind bei der Privathaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mindestens drei Millionen Euro – das empfiehlt die Stiftung Warentest als Untergrenze für jede Privathaftpflichtversicherung. Diese Summe klingt zwar zunächst einmal sehr hoch, kann aber durchaus notwendig werden, wenn zum Beispiel nach einem schweren Unfall eine lebenslange intensive medizinische Betreuung notwendig wird. Viele Versicherer bieten inzwischen auch eine Privathaftpflichtversicherung mit wesentlich höheren (bis zu 50 Millionen Euro) Deckungssummen für Personen- und Sachschäden an. Es lohnt sich hier unbedingt, alte bestehende Verträge genau zu prüfen und zu schauen, ob durch einen Wechsel eventuell eine Erhöhung der Deckungssumme bei gleicher Beitragshöhe möglich ist.

Warum ist die Privathaftpflichtversicherung so wichtig?

In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zum Schadenersatz. So heißt es in § 823 BGB:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Die Höhe der persönlichen Haftung ist dabei grundsätzlich nicht begrenzt. Deshalb ist die Privathaftpflichtversicherung der einzig wirksame Schutz vor den finanziellen Folgen eines unbeabsichtigt verursachten Schadens. Ansonsten droht je nach der Art und dem Umfang des entstandenen Schadens eine erhebliche finanzielle Belastung – und schlimmstenfalls die jahrzehntelange Verschuldung.


Welche Vorteile bietet eine Privathaftpflichtversicherung?

Die zahlreichen Vorteile der Privathaftpflichtversicherung lassen sich im Grunde in einem einzigen Wort zusammenfassen: Sorglosigkeit.

Egal, wie sehr man sich vorsieht, es ist nie ausgeschlossen, dass aufgrund eines Fehlers ein Schaden bei Dritten verursacht wird. Ob im Straßenverkehr, bei anderen Leuten zu Hause oder im Büro, auf Reisen… Überall, wo Sie in Kontakt mit anderen Menschen oder deren Eigentum kommen, drohen Schadensfälle. Dank einer Privathaftpflichtversicherung können Sie sich dennoch ohne Sorgen durchs Leben bewegen. Denn wann immer nachgewiesen werden kann, dass Sie einen bestimmten Schaden verursacht haben – selbstverständlich ohne Vorsatz – dann reguliert ihn ihre Privathaftpflichtversicherung. Das können relativ kleine Missgeschicke sein, wie zum Beispiel

  • ein verschüttetes Glas Rotwein, das das Designer-Kostüm einer Dame ruiniert
  • ein Fußball, der eine fremde Glasscheibe zerschlägt
  • das fallen gelassene Tablet oder Smartphone eines Bekannten.

Noch wichtiger hingegen wird die Privathaftpflichtversicherung, wenn Sie, ohne es zu wollen, einen großen Unglücksfall verursachen, vielleicht

  • einen Gebäudebrand oder
  • einen Unfall mit Personenschaden.

In solch einem Fall kann der entstandene Schaden – und bei Personenschäden sind neben den eigentlichen Kosten für die medizinische Behandlung immer auch Schadenersatzforderungen üblich – schnell in den sechsstelligen Bereich klettern. Ganz abgesehen von der menschlichen Tragödie droht so eine jahrelange Verschuldung. Die Privathaftpflichtversicherung leistet jedoch auch hierbei zuverlässige Abhilfe.
Gut zu wissen: Die Privathaftpflichtversicherung sichert auch Ihre Kinder mit ab

Privathaftpflichtversicherung - Kind spielt am Herd

Selbst als Erwachsene sind wir auch bei der größten Vorsicht nicht davor gefeit, ungewollt einen Schaden zu verursachen. Wie viel höher ist da das Risiko für unsere Kinder, die unbedarft und unerfahren durchs Leben gehen und noch gar nicht überblicken, welche Konsequenzen ihr Handeln möglicherweise haben kann.
Daher ist es wichtig und sinnvoll, dass sie über ihre Eltern in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden können. Denn bei Spaß und Spiel sind leider weder Sach- noch Personenschäden gänzlich auszuschließen:

  • Zündelnde Kinder haben schon so manchen Großbrand verursacht.
  • Ein relativ bekannt gewordener Fall für eine Privathaftpflichtversicherung waren zwei Achtjährige, die auf einem Gehweg/Radweg Fangen spielten und dabei einen Radfahrer zu Fall brachten. Dieser fiel aufgrund seiner schweren Kopfverletzung ins Koma und musste für eine lange Zeit intensivmedizinisch betreut werden.
  • Beim Toben und Spielen der Kinder geht immer wieder etwas zu Bruch. Egal, ob es in der Anschaffung preiswert oder teuer war: Mit einer Privathaftpflichtversicherung bleiben Sie dem Besitzer nichts schuldig.

Die Kinder sind über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, solange sie minderjährig sind bzw. sich noch in der Ausbildung befinden. Übrigens gilt diese Familienversicherung außer für die Kinder auch für

  • den Ehepartner des Versicherungsnehmers,
  • den Lebenspartner des Versicherungsnehmers sowie
  • im Haushalt lebende Angestellte, z.B. Au-Pair-Mädchen.

Ausgenommen sind hiervon jedoch Schäden, die sich die über ein und dieselbe Privathaftpflichtversicherung versicherten Familienmitglieder untereinander zufügen.

Versicherte Personen in einer Privathaftpflichtversicherung sind:

Sparte Versicherte Personen Erklärung
Privathaftpflichtversicherung Ehegatte oder Lebenspartner Sofern ein Familientarif vorhanden ist, sind Ehe- und Lebenspartner mitversichert.
Privathaftpflichtversicherung Kinder Kinder lassen sich ebenfalls in einer Privathaftpflichtversicherung absichern.
Privathaftpflichtversicherung Hauspersonal Hauspersonal, Putzfrau oder Kindermädchen sind auch versichert, wenn Sie im Haushalt beschäftigt sind.
Privathaftpflichtversicherung sonstige Personen Auch weitere Person im Haushalt lebend z.B. Eltern können mitversichert werden.


Wer sollte eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?

Die Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden, der

  • volljährig ist und/oder
  • seine berufliche Ausbildung abgeschlossen hat.

Hierbei spielt es auch keine Rolle

  • ob derjenige einer Arbeit nachgeht und wenn ja welcher
  • wie hoch sein Einkommen ist und
  • ob er besonders „riskant“ lebt oder nicht:

Niemand kann auf die Privathaftpflichtversicherung verzichten. Sobald Sie in Kontakt mit anderen Menschen bzw. deren Eigentum kommen, sind Sie einem Haftungsrisiko ausgesetzt und deswegen im Fall der Fälle auf die Privathaftpflichtversicherung angewiesen.

Die einzige Ausnahme besteht bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften. Denn für Familien genügt es, eine einzige Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, deren Schutz dann für alle Familienmitglieder greift.

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Die Privathaftpflichtversicherung hat eine überaus wichtige Funktion, wenn es darum geht, Ihr privates Vermögen vor den Ansprüchen Dritter zu schützen. Diese Ansprüche entstehen, wenn Sie oder eine der mitversicherten Personen einem anderen Menschen Schaden zufügen. Dabei kann es sich um

  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Sachschäden oder (als Sonderfall im Bereich Sachschäden)
  • Mietsachschäden

handeln. Selbstverständlich leistet die Privathaftpflichtversicherung nur dann einen finanziellen Ausgleich für diese Ansprüche, wenn Sie den Schaden nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig verursacht haben.

Maximale Leistungen der Privathaftpflichtversicherung

Die Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung werden durch die vereinbarte Deckungssumme nach oben hin begrenzt. Das bedeutet, dass im Falle eines Schadens die Versicherung die Kosten hierfür übernimmt – entweder in voller Höhe oder aber bis die Deckungssumme erreicht ist. Da vor allem bei Personenschäden die Ansprüche schnell auch den fünf- oder sechsstelligen Bereich erreichen können, empfiehlt die Stiftung Warentest für jede Privathaftpflichtversicherung eine Mindestdeckung in Höhe von 3 Millionen Euro. Es gibt jedoch auch Versicherungsunternehmen, die eine wesentlich höhere Deckung anbieten.

Die passive Rechtsschutzfunktion der Privathaftpflichtversicherung

Zunächst einmal aber wird die Privathaftpflichtversicherung bei jedem Schadensfall eingehend prüfen, ob die gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Ansprüche gerechtfertigt und – wenn ja – angemessen sind. Sollte dies nicht der Fall sein und sich die Ansprüche als ungerechtfertigt oder unangemessen erweisen, dann wird sie diese abwehren, wenn nötig auch mit rechtlichen Mitteln. Insofern erfüllt die Privathaftpflichtversicherung im zivilrechtlichen Bereich auch eine passive Rechtsschutzfunktion.


Welche Gefahren und welche Kosten deckt die Privathaftpflichtversicherung ab?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt das Haftungsrisiko von Personen im Privatleben ab. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen sich als Gegenleistung für die regelmäßig gezahlte Prämie dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig (auch grob fahrlässig) bei einem Dritten einen Schaden verursacht hat, für den er nach § 823 BGB mit seinem privaten Vermögen haften müsste.

Der Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung umfasst dabei

  • Schäden an der Gesundheit oder dem Leben von Menschen (Personenschäden)
  • Schäden am Sachvermögen Dritter (Sachschäden)
  • Schäden an gemietetem Wohnraum (Mietsachschäden) und
  • Schäden am Vermögen Dritter (Vermögensschäden).

Diese Schäden dürfen nicht vorsätzlich verursacht worden sein. Außerdem muss der Verursacher entweder der Versicherungsnehmer selbst oder aber eine der über ihn mitversicherten Personen ein. Dies können folgende Personen sein.

  • Kinder (bis zur Volljährigkeit oder zur Vollendung der Berufsausbildung)
  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • im Haushalt lebende Angestellte wie zum Beispiel Kindermädchen

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Im Schadensfall wird die Privathaftpflichtversicherung die gegenüber dem Versicherungsnehmer geäußerten Ansprüche prüfen. Wenn sie sich als berechtigt erweisen, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für die Beseitigung des Schadens bzw. den Schadenersatz. Letzteres ist vor allem bei Personenschäden üblich, wo neben den reinen Kosten zur Schadensbeseitigung oft noch ein finanzieller Ausgleich für das erlebte körperliche oder seelische Leid gefordert wird.

Die Privathaftpflichtversicherung erstattet Kosten und sonstige Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Sollte der Haftpflichtschaden darüber liegen, so muss der Versicherte selbst die Differenz ausgleichen. Deswegen empfiehlt es sich, eine Privathaftpflichtversicherung mit möglichst hoher Deckungssumme abzuschließen.


Wo liegen die Grenzen des Deckungsbereichs bei der Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie deckt ein sehr breites Spektrum an Haftungsrisiken und Gefahren ab und ermöglicht uns dadurch ein in dieser Hinsicht sorgenfreies Leben.

Dennoch ist es nicht möglich, durch die Privathaftpflichtversicherung standardmäßig alle Eventualität mitzuversichern. Zum Teil ist dies auch gar nicht nötig, weil bestimmte Risiken auf bestimmte Personenkreise beschränkt sind. Dies gilt zum Beispiel für

  • Schäden, die durch Haustiere verursacht werden (betrifft nur die Tierhalter)
  • Schäden, die aufgrund verlorener Schlüssel entstehen (betrifft v.a. Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit teuren Schließanlagen)
  • Schäden, die während einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder während der Tätigkeit für einen eingetragenen Verein auftreten
  • Schäden, die an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachgegenständen entstehen (mit Ausnahme der Mietwohnung).

Es ist jedoch bei den meisten Anbietern problemlos möglich, die Privathaftpflichtversicherung um die entsprechenden zusätzlichen Vereinbarungen zu erweitern. Auf diese Weise wird ein umfassender Versicherungsschutz für alle Bereiche des Privatlebens gewährleistet.

Ebenfalls ausgeschlossen von Ihrer Privathaftpflichtversicherung sind alle Schadensfälle, die Sie selbst erleiden – hierfür ist immer die Versicherung des Verursachers heranzuziehen. Auch Schäden, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen, sind durch die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Hierfür ist – vor allem bei Selbstständigen und Freiberuflern – eine zusätzliche Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung unbedingt notwendig.

Zu guter Letzt zahlt die Privathaftpflichtversicherung auch dann nicht, wenn Sie den entsprechenden Schaden vorsätzlich verursacht haben – aber dies versteht sich eigentlich von selbst.


Die Privathaftpflichtversicherung umfasst bereits die wichtigsten und für die meisten Menschen geltenden Haftungsrisiken. Dennoch kann es in bestimmten Fällen sinnvoll und notwendig sein, den Deckungsbereich durch die Vereinbarung zusätzlicher Bausteine zu erweitern. Im Folgenden werden einige häufig genutzte zusätzliche Elemente der Privathaftpflichtversicherung vorgestellt.

Tierhalter

Für Halter von Hunden und Pferden empfiehlt sich unbedingt die Erweiterung der Privathaftpflichtversicherung um eine Tierhalterhaftpflicht. Denn jedes noch so wohl erzogene Tier kann aufgrund eines Schrecks oder eines sonstigen Reizes plötzlich ganz anders reagieren als sonst und dadurch einen Schaden verursachen. In einigen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht bereits Pflicht.

Eltern sehr kleiner Kinder

In Deutschland gelten Kinder unter sieben Jahren als „nicht deliktfähig“. Weil sie noch so klein sind, kann man ihnen kein Fehlverhalten zum Vorwurf machen. Im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei zehn Jahren. Deshalb leistet die Privathaftpflichtversicherung in der Regel auch keinen Ersatz, wenn so junge Kinder einen Schaden verursachen und keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Viele Eltern fühlen sich in solch einem Fall aber dennoch in der moralischen Pflicht. Mit dem Zusatzbaustein für nicht deliktfähige Kinder kann eine entsprechende Absicherung vereinbart werden. Dieser Zusatz ist übrigens auch für die Eltern geistig behinderter Kinder geeignet.

Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit Schließanlagen

Haustür, Wohnungstür, Tiefgarage, Waschkeller, Bodenkammer, Heizungsraum… So schön es ist, nur noch einen Schlüssel für alles am Schlüsselbund tragen zu müssen: Wenn dieser verschwindet, kann es schnell richtig teuer werden. Denn der Austausch einer modernen Schließanlage verursacht sehr leicht Kosten im fünfstelligen Bereich. Mit einem zusätzlichen Baustein in Form einer Schlüsselversicherung übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung im Falle des Verlusts Ihrer privaten Schlüssel die eventuellen Folgekosten.

Personen, die (z.B. auf Reisen) fremdes Eigentum ausleihen

Im Urlaub bietet sich oft die Gelegenheit, neue Sportarten und Freizeitaktivitäten auszuprobieren. Dafür werden im Regelfall das Segelboot, die Tauchausrüstung oder das Wassermotorrad ausgeliehen. Sollten Sie daran einen Schaden verursachen, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten nicht. Sie können jedoch für geliehene, gemietete und gepachtete Sachgegenstände einen zusätzlichen Schutz vereinbaren.

Personen, die häufig anderen helfen

Wer kennt das nicht: Man möchte jemandem helfen, zum Beispiel beim Umzug, und dabei geht etwas vom Eigentum des anderen kaputt. Für solche sogenannten Gefälligkeitsschäden zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine entsprechende Zusatzvereinbarung zu treffen.

Ehrenamtlich Tätige und Vereinsmitglieder

Wer ehrenamtlich tätig ist und/oder in einem Verein mitarbeitet, ist während dieser Arbeit nicht versichert, da die Privathaftpflichtversicherung hier nicht greift. Sie kann allerdings problemlos auf diesen Bereich erweitert werden.


Ist die Prämie zur Privathaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?

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Ja, die Prämie zur Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich steuerlich absetzbar. Denn da die Privathaftpflichtversicherung eine personenbezogene Versicherung ist, wird sie vom Staat steuerlich begünstigt. (Anders ist es mit den Risikoversicherungen, die ausschließlich dem Schutz des privaten Vermögens dienen, zum Beispiel einer Wohngebäudeversicherung für das Eigenheim.) Bei der Einkommensteuererklärung wird die Prämie Privathaftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung mit aufgeführt und damit mit den Beiträgen zur Altersvorsorge und zur privaten Krankenversicherung auf eine Ebene gestellt. Die gesetzliche Grundlage für die Anrechenbarkeit findet sich in § 10 EStG (Sonderausgaben). Allerdings teilt sich die Privathaftpflichtversicherung diesen Posten mit anderen Versicherungen wie der Kranken- und der Pflegeversicherung, und es gilt insgesamt ein jährlicher Höchstbetrag von 2.800 Euro.


Besteht bei einer Privathaftpflichtversicherung weltweiter Versicherungsschutz?

Für Menschen, die gern und viel reisen, stellt sich natürlich die Frage, inwieweit ihre Privathaftpflichtversicherung auch bei Auslandsaufenthalten gilt.

Nun, Sie können ganz beruhigt sein: Bei der Privathaftpflichtversicherung besteht tatsächlich ein weltweiter Versicherungsschutz. Lediglich zwei Dinge sind hierbei zu beachten:

  • Es gelten dieselben Ausschlusskriterien wie im Inland. Das heißt zum Beispiel, dass Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen, nicht versichert sind – ebenso wenig wie Schäden, die sich die Nutznießer einer Familienversicherung untereinander zufügen.
  • Die Dauer des Auslandsaufenthaltes ist im Normalfall beschränkt. Üblich sind bei den meisten Anbietern von Privathaftpflichtversicherungen zwölf Monate. Der Versicherungsschutz kann jedoch erneuert werden, wenn sich die versicherte Person zwischenzeitlich kurz in Deutschland aufhält.

Die Privathaftpflichtversicherung gilt zum Beispiel auch während eines Auslandsstudiums des mitversicherten Kindes. Wer allerdings länger als zwölf Monate wegbleibt oder sogar seinen Wohnsitz ganz ins Ausland verlegen will, muss im Zielland eine neue Privathaftpflichtversicherung abschließen.


Wie gehe ich im Schadensfall bei einer Privathaftpflichtversicherung vor?

Natürlich hoffen vermutlich alle Beteiligten – Sie selbst, Ihr Gegenüber und auch das Versicherungsunternehmen – dass es möglichst keine Schadensfälle für Ihre Privathaftpflichtversicherung geben wird. Wenn es allerdings doch soweit kommen sollte, dann ist das Vorgehen recht unkompliziert und gibt keinen Anlass zur Sorge.

  • Wichtig ist, dass Sie beim Auftreten eines Schadens keinerlei Zahlungen leisten, die nicht mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung abgesprochen worden sind. Ebenso ist es nicht ratsam, Ihre Schadenersatzpflicht sofort einzuräumen. Ob tatsächlich Ansprüche gegen Sie erhoben werden können, wird das Versicherungsunternehmen prüfen lassen.
  • Sie müssen den Schaden unverzüglich Ihrer Privathaftpflichtversicherung melden. „Unverzüglich“ bedeutet nach dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz, dass die Meldung innerhalb einer Woche zu erfolgen hat. Dabei stehen Ihnen bei den meisten Anbietern mehrere Kommunikationswege zur Verfügung. Beachten Sie jedoch bitte die unterschiedlich langen Laufzeiten, vor allem, wenn Sie sich für den Schriftweg entscheiden sollten.
  • Damit sich die Mitarbeiter bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung ein möglichst genaues Bild machen können, ist es wichtig, dass Sie den Hergang genau schildern und dabei alle wichtigen Informationen weitergeben.
  • Falls Sie vom Geschädigten bzw. dessen Vertreter Forderungen oder Mahnbescheide erhalten, sollten Sie diese bitte unverzüglich an Ihre Privathaftpflichtversicherung weiterleiten.

Und wie geht die Privathaftpflichtversicherung im Schadensfall vor?
Das Versicherungsunternehmen wird nach der Schadensmeldung prüfen, ob tatsächlich ein Anspruch gegen Sie besteht und ob die Forderungen angemessen sind. Wenn dies der Fall ist, wird sie den entstandenen Schaden finanziell regulieren. Ungerechtfertigte oder überzogene Forderungen hingegen wird Ihre Privathaftpflichtversicherung abwehren – gegebenenfalls auch gerichtlich. Sie erfüllt damit eine wichtige passive Rechtsschutzfunktion.


Welche Kündigungsfristen hat die Privathaftpflichtversicherung?

Für die Privathaftpflichtversicherung gelten bei allen Anbietern einheitliche Kündigungsfristen. Sie sind entsprechend gesetzlich festgelegt worden.

Ordentliche Kündigung einer Privathaftpflichtversicherung:

Eine ordentliche Kündigung der Privathaftpflichtversicherung ist jeweils zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Sie kann beidseitig erfolgen und muss in jedem Fall schriftlich vorgelegt werden. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Bei sehr langfristigen Verträgen mit Laufzeiten von fünf oder mehr Jahren ist es zulässig, die ordentliche Kündigung der Privathaftpflichtversicherung frühestens nach Ablauf von drei Jahren zu gestatten.

Außerordentliche Kündigung einer Privathaftpflichtversicherung:

Für eine außerordentliche Kündigung der Privathaftpflichtversicherung bedarf es eines besonderen Grundes. Dies kann

  • entweder eine Beitragserhöhung des Versicherungsunternehmens ohne die entsprechende Leistungsverbesserung
  • oder aber der Eintritt eines Schadensfalles sein.

Auch das außerordentliche Kündigungsrecht der Privathaftpflichtversicherung gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für das Versicherungsunternehmen. Hierbei gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von einem Monat ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Versicherungsnehmer; im Falle einer Beitragserhöhung ist der frühestmögliche Zeitpunkt jedoch das Inkrafttreten der Erhöhung. Wenn der Grund für die außerordentliche Kündigung der Privathaftpflichtversicherung ein eingetretener Schadensfall ist, dann spielt es für das Kündigungsrecht keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden tatsächlich reguliert hat oder nicht.

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Privathaftpflichtversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Privathaftpflichtversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Privathaftpflichtversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung


Privathaftpflichtversicherung wechseln oder nicht?

Wenn Sie mehrere Angebote für Ihre Privathaftpflichtversicherung miteinander vergleichen und dabei feststellen, dass ein anderer Versicherer für Sie günstiger ist, dann können Sie selbstverständlich wechseln.

Die ordentliche Kündigung Ihrer alten Privathaftpflichtversicherung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen, und zwar immer zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Wichtig ist, dass Sie dabei die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, so verlängert sich der Vertrag für die Privathaftpflichtversicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Ein Wechsel der Privathaftpflichtversicherung ebenfalls möglich, wenn Sie eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dies können Sie tun, wenn

  • Ihr Versicherer die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern oder
  • ein Schadensfall eingetreten ist.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Sie sollten bei einem Wechsel lediglich darauf achten, dass die neue Privathaftpflichtversicherung dieselben Leistungen bietet wie die alte. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Sie Zusatzbausteine wie eine Tierhalterhaftpflicht oder eine Schlüsselversicherung benötigen.

Und wie vergleiche ich die Angebote für die Privathaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsmarkt ist groß und nicht einfach zu überblicken. Gerade im Bereich der Privathaftpflichtversicherung gibt es sehr viele verschiedene Anbieter und Tarife. Kein Laie kann alle Versicherungsunternehmen kennen, die eine Privathaftpflichtversicherung im Programm haben. Deswegen empfiehlt es sich, für den Vergleich Unterstützung heranzuziehen.

Als sehr praktikabel haben sich die online-Vergleichsrechner erwiesen. Ihnen ist eine Vielzahl von Angeboten hinterlegt, die anhand der eingegebenen Parameter gescannt werden.

Nach dieser ersten Orientierung bieten wir Ihnen jederzeit die Möglichkeit einer kostenfreien individuellen Beratung per

  • Telefon (kostenfreie Service-Hotline)
  • live-Chat oder
  • E-Mail.

Wir werden dann Ihren Fall eingehend prüfen und das für Sie günstigste Angebot für eine Privathaftpflichtversicherung zusammenstellen – selbstverständlich unverbindlich. Sollten Sie sich dafür entscheiden, steht einem Wechsel nichts mehr im Wege.

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