Praxisausfallversicherung Generali

Was versichert die Praxisausfallversicherung Generali?

Die Praxisausfallversicherung Generali ist eine Versicherung speziell für Freiberufler und Selbstständige aus folgenden Berufsgruppen:

  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Psychotherapeuten
  • Physiotherapeuten      u.a.

Die Praxisausfallversicherung Generali stellt im Schadenfall Gelder zur Verfügung, die bei Antragstellung vereinbart wurden. Hiervon kann der Versicherungsnehmer seine laufenden Kosten begleichen und gegebenenfalls auch eine Vertretungskraft bezahlen, wenn diese benötigt wird. Die Praxisausfallversicherung Generali ist als eine Form der Existenzsicherung einer Praxis oder eines Unternehmens zu sehen. Nicht nur der Versicherungsnehmer erhält durch den Abschluss des Versicherungsvertrages ein sicheres Gefühl, auch seine Mitarbeiter.

Warum ist der Abschluss einer Praxisausfallversicherung Generali so wichtig?

Die Praxisausfallversicherung der Generali sollte in jedem Vergleich vorhanden sein.  Die Praxisausfallversicherung Generali ist eine bestimmte Art der Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Selbstständige hat jahrelange harte Arbeit, viel Zeit und nicht zuletzt auch Geld in den Aufbau seiner Praxis gesteckt. Diese Existenzgründung ist Teil seines Lebens und sollte vor unvorhersehbaren Risiken geschützt werden. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Krankheit sind nur einige versicherte Gefahren, die die tägliche Arbeit zum Stillstand bringen können. Ein Rohrbruch in der Praxis kann der Grund dafür sein, dass die Räume für mehrere Wochen geschlossen werden müssen. Die Ausgaben des Versicherungsnehmers wollen dennoch unverzüglich beglichen werden. Schnell können dann die eisernen Reserven aufgebraucht sein, wenn keine Absicherung für eine Praxisausfallversicherung Generali getroffen wurde.

Praxisausfallversicherung Generali – lohnt sich ein Vergleich?

Ja! Ein Vergleich der Praxisausfallversicherung Generali mit anderen Versicherungstarifen ist immer sinnvoll und wird von Experten dringend empfohlen. Unabhängige Versicherungsexperten helfen gerne dabei, im individuellen Fall den bestmöglichen Versicherungsumfang zum bestmöglichen Versicherungsbeitrag zu finden.

Ein Tipp: Bestehen chronische Erkrankungen oder Behinderungen des Versicherungsnehmers bereits bei Antragsstellung, müssen diese im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht angegeben werden. In diesen Fällen sollte mit dem Versicherer abgeklärt werden, ob die Vorerkrankungen mitversichert gelten. Ist darüber keine schriftliche Vereinbarung erfolgt, so ist der Versicherer im Schadenfall nicht zur Zahlung verpflichtet. Genaueres regeln hierzu die entsprechenden Versicherungsbedingungen.

 

 

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