Luftfahrtversicherung


Was ist eine Luftfahrtversicherung?

Luftfahrtversicherung - Arbeiter vor Flugzeug

Die Luftfahrtversicherung versichert Verkehrsbewegungen im Luftraum, bei Start- und Landevorgängen und Schadenfälle, die im Bereich Luftverkehr auftreten können oder damit in Verbindung stehen. Die Luftfahrtversicherung ist zugeschnitten auf Luftverkehrsunternehmer, Transportunternehmen im Transportweg Luftraum, Wartungs- und Dienstleistungsunternehmen im Luftverkehr, Privatflugzeugbetreiber und Veranstalter von Luftverkehrsschauen oder Vereine mit dem inhaltlichen Betreiben von Luftverkehrsbewegungen. Auch verschiedene Varianten von Luftsportarten werden über eine Luftfahrtversicherung abgesichert.

Die Luftfahrtversicherung wird auch als Luftverkehrsversicherung oder Luftfahrt-Haftpflichtversicherung angeboten. Ihre Absicherung deckt den gesamten Bereich luftverkehrstechnischer Bewegungen. So sind u.a. Schäden, die aus dem Bodenbetrieb im Lufttransportverkehr oder Passagierverkehr entstehen, erfasst sowie Schäden, die durch den Flugbetrieb selbst verursacht werden oder aus ihm resultieren. Darüber hinaus profitieren auch Privatpiloten, die selbst kein eigenes Flugzeug besitzen oder betreiben, von den Inhalten der Luftfahrtversicherung.

Entsprechend den unterschiedlichen Anwendungsgebieten der Luftfahrtversicherung lassen sich die Angebote und unterschiedlichen Versicherungsinhalte anhand der Ansprüche des Versicherungsnehmers staffeln. Die Luftfahrtversicherung für Luftfahrtunternehmen mit mehreren Maschinen in Betrieb beinhaltet dabei andere und in einem weiteren Rahmen gefasste Inhalte, als eine individuell zugeschnittene Luftfahrtversicherung für einen Ultraleichtflugzeug-Piloten. Die konkreten Inhalte sind je nach Versicherer verschieden. Wir bieten aus diesem Grund eine gezielte Beratung an zu den passgenauen und richtigen Inhalten für Ihren Abschluss der Luftfahrtversicherung. Kontaktieren Sie uns dazu, wir stehen mit Erfahrung und Kompetenz an Ihrer Seite.

Die Luftfahrtversicherung spielt bei der Absicherung von Haftungspflichten im Luftverkehrsbetrieb eine entscheidende Rolle. Durch Bewegungen im Luftraum oder am Boden, Unfälle oder technisches Versagen entstehen oft Schäden, die nur gezielt die Luftfahrtversicherung auffangen kann. Herkömmliche Geschäftsinhalts- und Betriebsversicherungen greifen für diesen speziellen Bereich des Verkehrswesens nicht. Es bedarf einer gezielten Risikominimierung durch die Luftfahrtversicherung.

Die Luftfahrtversicherung kommt entsprechend ihrer Eigenschaft für Schäden auf, die aus dem Luftverkehr resultieren. Das schließt je nach Gestaltung der jeweiligen Police Reparatur-, Ausfall-, Entschädigungs- und Haftpflichtkosten ein und umschließt in bestimmten Fällen auch Rechtsschutzinhalte für versicherungsfallbezogene Rechtsvorgänge.


Für wen ist eine Luftfahrtversicherung interessant?

Die Luftfahrtversicherung greift für das Umfeld des technischen und organisatorischen Betriebs von Luftverkehrsmaschinen und -geräten. U.a. werden von der Luftfahrtversicherung erfasst

  • Halter und Betreiber von Luftfahrzeugen (das gilt für private genauso wie für geschäftliche Nutzung)
  • Piloten in den Luftverkehrsbereichen Passagiertransport, Luftgutbewegung und Lufttransport
  • Luftfrachtführer
  • Beschäftigte im Arbeitsbereich Luftfahrt (Fallschirmlehrer und -packer, Fluglehrer oder luftverkehrstechnische Prüfer)
  • luftfahrttechnische und Luftfahrtwartungsbetriebe
  • Luftsportbetreiber, Luftsportvereine und Veranstalter von Luftverkehrsveranstaltungen
  • Lande- und Luftbetriebsplatzbetreiber, Hangar-Betreiber.

Darüber hinaus ist die Luftfahrtversicherung haftungsreduzierend gültig für alle Bereiche in Verbindung mit Luftverkehrsbewegungen oder Verantwortlichkeiten oder Dienstleistungen, die mit dem Bereich der Luftverkehrsbewegung in Verbindung stehen. Das gilt grundsätzlich sowohl für private Bereiche des Luftverkehrs, für Luftsportbetrieb und für unternehmerische Tätigkeit im Luftverkehrsbetrieb. Es wird empfohlen, die Leistungen der Luftfahrtversicherung entsprechend dem jeweiligen Tätigkeitsfeld anzupassen.


Was leistet eine Luftfahrtversicherung?

Die Luftfahrtversicherung springt für Haftpflichtentschädigungen, Forderungen Dritter und Eigenschäden ein. Die Tragweite der Deckung regelt die jeweilige Police zur Luftfahrtversicherung.

Leistungen der Luftfahrtversicherung aus der Haftpflicht (hier: Luftverkehrs- oder Lufttransporthaftpflicht oder Haftpflicht, die aus der gewerbsmäßigen Beförderungen von Personen erwächst)

Haftpflicht aus Personentransport oder -mitnahme

  • Leistung von Schadenersatz für Ansprüche, die aus der Mitnahme oder der Beförderung von Personen durch den Beförderungsvorgang entstehen
  • Haftpflichtleistungen für Schäden, die an Bord entstehen. Das schließt Piloten und Bordpersonal ein.

Haftpflicht aus Lufttransportabläufen

Leistungen nach Schäden, die infolge von Lufttransporten entstehen. Das können sein

  • Schäden durch Umkippen oder Verrutschen der Ladung
  • Schäden beim Be- und Entladen des Luftverkehrsmittels
  • Schäden bei Start und Landung
  • Schäden, die durch die Ladung an Sachen verursacht werden
  • Schäden, die an der Ladung selbst verursacht werden (sofern sie in den Haftungsbereich der Luftfahrtversicherung fallen)

Haftung bei Personenschäden (Luftfahrtdienstleister, Kleinunternehmer, Privatpersonen)

Luftfahrtversicherung - Geschäftsmann im Flughafen

Die Luftfahrtversicherung tritt darüber hinaus für Schadenersatzforderungen ein, die von Dritten aus Personenschäden erhoben werden. Besonders wichtig ist dieser Aspekt im Bereich der privaten Luftfahrt und für kleine und mittelständische Unternehmen, deren Geschäftsfeld Service- und Dienstleistungsangebote unter Nutzung von Luftverkehrsbewegungen umfasst. Segelflugschulen, Anbieter von Rundflügen, Fallschirmsprungschulen, Paragliding-Anbieter und entsprechend verwandte Angebote zählen hier zu den wichtigsten Geschäftsbereichen, die durch Schadenersatzforderungen schnell in wirtschaftliche Bedrängnis geraten können. Die Luftfahrtversicherung stellt von Schadenersatzforderungen aus Personenschäden frei. Das gilt auch, wenn die Schäden fahrlässig oder nach menschlichem Versagen eingetreten sind. Auch hier ist der Bereich der Privat- und Kleinunternehmerluftfahrt erhöhten Risiken ausgesetzt, da die Dienstleistungsvorbereitungen häufig komplex und umfangreich sind und eine Vielzahl von Fehlerquellen sowohl das Risiko als auch die Tragweite von Unfällen im Vergleich zu anderen Branchen erhöht.

Auch durch den privaten Betrieb eines Flugzeugs können Personenschäden entstehen. Die private Haftpflicht greift in der Regel nicht für solche Schäden, die aus speziellen Umgebungen oder Tätigkeiten resultieren, zu denen in der Regel eine besondere Befähigung nachgewiesen werden  muss. Für die Haftung des Privatpiloten spielt das jedoch keine Rolle. Unabhängig vom Kontext haftet er zunächst für Schäden, die durch ihn oder ein durch ihn betriebenes Luftfahrzeug entstehen. Die Luftfahrtversicherung stellt auch Privatpiloten von Haftungsansprüchen aus der Haftpflicht frei.

Haftung bei Personenschäden (Luftfahrtunternehmen)

Luftfahrtunternehmen bewegen in der Regel eine Vielzahl von Passagieren. Sie unterliegen dafür nicht nur einer besonderen Sorgfaltspflicht, auch die Haftungsbedingungen im Schadenfall sind verschärft. Schnell von bei Unfällen oder technischem Versagen viele Schadenfälle zu regulieren. Für das Risikomanagement ist eine Luftfahrtversicherung unerlässlich. Wir beraten Sie zu den speziellen Anforderungen der Luftfahrtversicherung für Luftfahrunternehmen gern.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Jede Form der Luftfahrtversicherung prüft die Ansprüche. Sie entscheidet im jeweiligen Fall auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen im Sinne des Versicherungsnehmers.


Welche Vorteile bietet eine Luftfahrtversicherung?

Die Luftfahrtversicherung lagert in erster Linie Risiken aus dem Unternehmen aus, denen sie durch ihre Geschäftstätigkeit nach gesetzlichen Maßgaben unterliegen. Die bedeutsamste ist dabei die Haftung für alle Schäden, die vorsätzlich, fahrlässig oder nach technischem oder menschlichem Versagen als Ergebnis (in diesem Fall fehlerhafter) Geschäftstätigkeit dem Unternehmen angelastet werden können.

Die Reichweite der Deckung für unterschiedliche Geschäftsbereiche in der Luftfahrtversicherung ist sehr hoch. Nicht nur direkte Betreiber von Luftfahrzeugen, privat und geschäftlich, und Dienstleister für den Luftverkehr können ihre Geschäftstätigkeit damit gegen unkalkulierbare Risiken absichern.

Allgemeine Absicherung von Risiken aus dem Luftverkehr

Generell decken die Leistungen der Luftfahrtversicherung Schäden aus Haftpflichtansprüchen gegen Luftfahrbetreiber ab. Das umfasst:

  • Betreiber von Kleinflugzeugen, Helikoptern und Segelflugzeugen
  • Geschäftsflugzeugversicherung
  • Flottenversicherung für Flugverkehrsmittel
  • Luftfahrtvereine
  • Zuliefer- und Dienstleistungsbetriebe
  • und verwandte Geschäftsfelder

Spezielle Policen zur Absicherung großer Risiken

Die Luftfahrtversicherung wird von verschiedenen Anbietern speziell für den Bereich geschäftsmäßiger Luftfahrt als erweiterte Police für große Risiken angeboten. Das umfasst Katastrophenfälle, Ausfälle durch Ketten- und Folgeschäden (auch, wenn diese nicht selbst und direkt vom Unternehmen verschuldet sind, es aber dessen ungeachtet seinen Vertragspartnern gegenüber haftet) und besonders bedeutsam für alle Fälle, in denen durch einzelne Ursachen große Folgeschäden vom Unternehmen zu verantworten sind. Hierfür legen Versicherungsunternehmen spezielle Rückversicherungen an. Die Absicherung großer Risiken ist für Großunternehmen im Luftverkehr ein besonderer Vorteil. Die genauen Konditionen lassen sich dazu gezielt in einer Beratung ermitteln. Wir bieten diese spezielle Beratung an. Kontaktieren Sie uns.

Absicherung von Teile-, Service- und Zulieferindustrie

Zulieferer, Flughäfen, Teilelieferanten und weitere Unternehmen, die Leistungen erbringen, um Flugverkehr und Luftverkehr zu betreiben, können über spezielle Policen ebenfalls von der Deckungsweite der Luftfahrtversicherung profitieren. Die Risikofelder sind umfassend. Eine Beratung klärt den genauen Bedarf über die Inhalte der jeweiligen Luftfahrtversicherung.


Welche Luftfahrtversicherung gibt es?

Luftfahrtversicherung als Haftpflichtversicherung

Als Haftpflichtversicherung stellt die Luftfahrtversicherung den Versicherungsnehmer gegenüber Dritten von Schadenersatzforderungen frei, die von ihm aufgrund seiner Tätigkeit oder gesetzlichen Haftung (Haftpflicht aus dem Betrieb von Luftverkehrsflugzeugen) erhoben werden. Die Bedeutung der Luftfahrtversicherung im Sinne der Haftpflichtversicherung ist besonders grundlegend. Sie sichert vor nicht kalkulierbaren Risiken, z.B. Unfälle mit Folgeschäden oder Kettenschäden ab, die speziell im Bereich der Luftfahrt schnell hohe Summen erreichen können. Meist sind verschiedene Anspruchsberechtigungen aus Haftpflichtschäden zu befriedigen. Das gilt umfassend für alle Einsatzbereiche der Luftfahrtversicherung: von privatem Luftverkehr, KMU und Serviceunternehmen als Dienstleister im Flugverkehr oder in der Nutzung von Luftverkehrsmitteln bis hin zu Großunternehmen, die eine eigene Flotte betreiben oder Unternehmen der Touristik, die regelmäßig Charterflugbewegungen beauftragen. Die Luftfahrtversicherung zur Kompensation der Haftpflicht ist ein zentrales Element im Risikomanagement.

Unterschieden werden kann die Haftpflichtversicherung in der Luftfahrtversicherung in die Halter-Haftpflichtversicherung (Haftungsbestimmungen, die aus der Bewegung und Nutzung von Luftfahrzeugen resultieren) und in die Luftfrachtführer-Haftpflicht, die personenbezogen für den Führer des Luftfahrzeugs greift für Schäden, für die er selbst haftet. Wir beraten Sie zu Einzel- und Kombinationslösungen.

Luftfahrtversicherung als Unfall-Risiko-Versicherung

Je nach zu versicherndem Geschäftsfeld empfiehlt sich der Abschluss einer Luftfahrtversicherung als Unfallversicherung. Im Bereich der Personenbeförderung via Luftfahrzeuge besteht einer erhöhtes Risiko für Personenschäden, für die der Betreiber des Luftfahrzeugs, der Pilot und je nach Dienstregelung weiteres Personal haften. Zur Reduzierung der Forderungen aus Personenschäden eignet sich die Luftfahrtversicherung in Erweiterung der Unfallversicherung besonders deswegen, weil in der Regel für den Versicherungsfall der Schadeneintritt im Vordergrund steht und die Verschuldensfrage zweitrangig verfolgt wird. Die Luftfahrtversicherung als Unfallversicherung sichert speziell Piloten und Passagiere (sog. Sitzplatzversicherung) aus Schäden infolge des Luftverkehrsbetriebs.

Luftfahrtversicherung als Kaskoversicherung

Speziell für den Betrieb jeweiliger Luftfahrzeuge ist die Luftfahrtversicherung als Kaskoversicherung konzipiert. Sie tritt in dieser Bedeutung für die Kompensation von Schäden ein, die an einem Luftfahrzeug durch Außeneinwirkung entstanden sind und zur Beschädigung oder zum Totalverlust geführt haben. Die Luftfahrtversicherung (Kasko) ist in diesem Sinne eine Materialversicherung. Besonders für Luftfahrunternehmen und Privatpersonen, die eigene Luftfahrzeuge bewegen, ist dieser Bestandteil der Luftfahrtversicherung essentiell.

Die Luftfahrtversicherung-Kasko versichert Eigenschäden am Luftfahrzeug. Zur Deckungserweiterung der Luftfahrtversicherung-Haftpflicht ist die Luftfahrtversicherung-Kasko empfehlenswert hinsichtlich der Reduzierung von finanziellen Risiken aus Schäden am durch den Versicherungsnehmer selbst betriebenen Luftfahrzeug. Dazu zählen Gesamtschäden und Teilschäden. Eine Erweiterung der Luftfahrtversicherung-Kasko wird angeboten als sog. Luftfahrtversicherung-Kasko-Franchise. Sie versichert die Selbstbeteiligung für die Teilkaskoversicherung und trägt wesentlich zur Kostenminimierung aus Selbstbeteiligungen der Teilkasko bei.

Versichert sind in der Luftfahrtversicherung Kasko alle Flugzeugteile und das Flugzeug/ die Luftfahrzeuge des Versicherungsnehmers selbst. Vereinbarte Selbstbehalte sind der Regelfall.

Triebwerksversicherung in der Luftfahrtversicherung

Speziell für Schäden an Triebwerken und deren Reparatur oder Austausch tritt die Triebwerksversicherung (Luftfahrtversicherung) ein. Das Triebwerk ist zentrales Betriebsteil der meisten Luftfahrzeuge. Es kann beschädigt werden durch Einflüsse, die keine Haftungsverantwortung zugeschrieben werden können (Vogelschlag, Einsaugen von Fremdteilen) und muss trotzdem schnell ersetzt werden. Dieser Ersatz ist wegen seiner Kurzfristigkeit häufig besonders kostspielig – die Triebwerksversicherung übernimmt hierfür die Kosten.

Versichert in der Triebwerksversicherung (Luftfahrtversicherung) sind Triebwerke und Vortriebsanlagen von Luftfahrzeugen, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind. Es werden Schäden ersetzt, die durch äußere Einwirkung, jedoch ohne Haftungsverantwortung entstanden sind. Versicherungsleistung sind Reparatur und Ersatz.

Luftfahrtversicherung als Ausfallversicherung

Tritt ein Schaden an einem Luftfahrzeug ein, ist sein Betrieb meist bis auf Weiteres nicht möglich. Für Unternehmen, die ihre Gewinnerwartung aus dem regulären Betrieb von Luftfahrzeugen generieren (z.B. Lufttransport-, Personenbeförderungs- oder Sportzwecke), bedeuten Betriebsausfälle eines oder mehrerer Luftfahrzeuge schnell ernsthafte wirtschaftliche Einschnitte.  Die Folgen solcher Betriebsausfälle kann die Luftfahrtversicherung in ihrer Erweiterung als Ausfallversicherung auffangen. Zu den Varianten (Kleinflugzeug, Flottenbetrieb, etc.) und genauen Kalkulationen beraten wir Sie gern.

Luftfahrtversicherung bei Flugunfähigkeit und Lizenzverlust

Als spezielle Form der Unfall-Risiko-Versicherung bietet die Luftfahrtversicherung die Möglichkeit einer Abdeckung von Ausfällen durch Fluguntauglichkeit des Piloten. Lassen Sie sich zu den einzelnen Komponenten dieser Form der Luftfahrtversicherung beraten, die sich speziell an Unternehmen richtet, die Piloten in Angestelltenverhältnissen beschäftigen.

Luftfahrtversicherung - Pilot vor Flugzeug


Welche Luftfahrzeuge können in der Luftfahrtversicherung versichert werden?

Die Luftfahrtversicherung gilt für alle Arten von Luftfahrzeugen, die den gesetzlich beschriebenen Bereich des Luftraums nutzen. Dazu zählen Tragflächenluftfahrzeuge, wie:

  • Klein- und Ultraleichtflugzeuge
  • Segel- und Motorsegelflugzeuge
  • ein- und mehrmotorige Motorflugzeuge
  • Transportflugzeuge und Passagiermaschinen (mit und ohne Strahltriebwerke)

Je nach Versicherer werden Policen speziell für den Betrieb von Drehflüglern angeboten. Für den Betrieb dieser Form der Luftfahrzeuge werden durch die Luftfahrtversicherung eigene Risiken erfasst, da die Einsatzumgebung häufig stark verschieden ist. So können durch die speziellen Flugeigenschaften von Drehflüglern verstärkt Ziele in bebauter Infrastruktur angeflogen werden.

Zu den versicherbaren Drehflüglern gehören

  • Lastenhelikopter (Gütertransport und Gebäude- und Maschinenaufbau)
  • Helikopter für Personentransport
  • Helikopter für spezielle Einsatzaufgaben (Agrarbetrieb, Rettungshubschrauber)
  • Kleinhelikopter (Tragschrauber und Gyrokopter)

Darüber hinaus sind Luftfahrzeuge ohne Antrieb und Selbstauftrieb versicherbar. Besonders für den Bereich des Luftsport oder des Tourismus-Passagierbetriebs ist dieser Bereich versicherbarer Luftfahrzeuge in der Luftfahrtversicherung bedeutsam. Zu dieser Gruppe Luftfahrzeuge gehören u.a.

  • Heißluft- und Fesselballone
  • Luftschiffe (Lasten und Personen)
  • Fallschirme
  • Hängegleiter und Paraglider

Speziell für Luftsportvereine oder Modellsportvereine empfiehlt sich zu prüfen, welche Luftfahrtversicherung die Abdeckung von Schäden an und durch Lenkdrachen und flugfähige Flugmodelle gewährleistet. Oft sind hier hohe Werte im Einsatz auf der einen Seite. Andererseits resultieren aus dem Betrieb dieser gelenkten Kleinflugkörper Haftpflichten, die durch die herkömmliche Personenhaftpflichtversicherung nicht gedeckt werden. Zusätzlich sollte der Versicherungsschutz bei entsprechenden Sportveranstaltungen geprüft werden. Wir stehen Ihnen für diesen Bereich der Luftfahrtversicherung gern beratend zur Seite.


Was ist nicht versichert in einer Luftfahrtversicherung?

Die Luftfahrtversicherung umfasst die bedeutsamsten Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung von Luftfahrzeugen. Zusätzlich zu den Haftpflichtrisiken lassen sich Kaskovereinbarungen für das jeweilige Fluggerät treffen, die in ihren Bedingungen gewissen Ausnahmen unterliegen.

Ausgeschlossen von der Deckung durch die Luftfahrtversicherung sind im Allgemeinen Schäden, die durch Abnutzung und zeitbedingt entstehen. Ersatz und Reparatur von Verschleißteilen zählen somit nicht in die Versicherungsleistung der Luftfahrtversicherung.

Weiterhin sind grundlegend Schäden durch Krisen- oder Kriegshandlungen nicht im Versicherungsschutz abgedeckt. Das umfasst u.a. Schäden, die

  • durch Krieg oder kriegsähnliche Handlungen entstehen
  • durch Beschlagnahmung, Zurückhaltung und (auch rechtswidriger) Aneignung in Krisengebieten entstehen
  • aus Entführungen oder Maßnahmen zur Wiedererlangung resultieren

und ähnliche Ereignisse.

Gemeinhin gilt dieser Ausschluss grundsätzlich meist nur für den Flugbetrieb in westlichen Staaten. Die Kompensationsmöglichkeiten der Luftfahrtversicherung für den weltweiten Einsatz von Luftfahrzeugen (umfassend auch in Krisen- oder krisengefährdeten Gebieten) lassen sich am besten durch eine fachkompetente Beratung klären. Wir stehen Ihnen erfahren zur Seite.

Ausgeschlossen aus den Leistungen der Luftfahrtversicherung können auch Betriebsschäden sein. Die Deckungsweite der  Luftfahrtversicherung regelt für den jeweiligen Einsatz die konkrete Police.


Wie wird in der Luftfahrtversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme in der Luftfahrtversicherung ergibt sich aus verschiedenen Komponenten. Sie ist zum einen abhängig von der Art der Luftfahrtversicherung. So können für die einzelnen Risikoarten jeweils gültige Versicherungssummen vereinbart werden.

Für die Ermittlung der Versicherungssumme für die Luftfahrtversicherung Halterhaftpflicht sind u.a. maßgeblich:

  • Art und Baujahr des Luftfahrzeugs
  • der Einsatzzweck des Luftfahrzeugs
  • technische Daten, wie maximales Startgewicht
  • die geplanten geographischen Verkehrsbereiche.

Luftfahrtversicherung - Heissluftballoons

Die Versicherungssummen für die Halterhaftpflicht ergeben sich aus europäischem und angepasstem national gültigem Recht, dass die Mindestversicherungssummen für den jeweiligen Versicherungsnehmer regelt. Die Höchstgrenzen liegen je nach zu versicherndem Geschäftsfeld bei bis zu zweistelligen Millionenbeträgen für Schäden, die aus dem Flugverkehr nach der Haftung der Betreiber des Luftverkehrszeugs ersetzt werden müssen.

Für die Luftfahrtversicherung als Halterhaftpflicht ist wichtig zu beachten, dass die als Pflichtversicherung für Luftfahrzeugbetreiber gilt. Sie tritt für die Haftung der Personen ein, die am Betrieb des Luftfahrzeugs maßgeblich beteiligt sind. Die Halterhaftpflicht greift nicht für Personen- und Sachschäden, von denen Passagiere betroffen sind. Hierzu werden Erweiterungen der Luftfahrtversicherung für die Passagier-Haftpflichtversicherung angeboten. Die Versicherungssummen variieren hier je nach Schadenrisiko und Passagieraufkommen.

In den meisten Fällen wird für die Absicherung naheliegender und zusammenhängender Risiken der kombinierte Abschluss einer Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung im Rahmen der Luftfahrtversicherung empfohlen. Die sog. Combined Single Limit (CSL)-Police gilt für beide Varianten der Haftpflicht. Die Versicherungssumme wird dem Gesamtrisiko angepasst. Die CSL-Police tritt sowohl für Schäden durch den Betrieb des Luftfahrzeugs ein als auch für Schäden an Sachen und Personen, für die der Versicherungsnehmer Passagieren oder Auftraggebern gegenüber haftet. Je nach Gestaltung der Police können in der Deckungssumme auch Entschädigungen für Verspätungen oder Gepäckverluste geregelt sein.


Welche Schäden sind in einer Luftfahrtversicherung abgedeckt?

Die Luftfahrtversicherung deckt alle Bereiche und Risikofelder des Luftfahrbetriebs ab. Sie wird in verschiedenen Formen angeboten. Die Luftfahrtversicherung als Halterhaftpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Betreiber und Halter von Luftfahrzeugen. Im Einzelnen regelt die Luftfahrtversicherung folgenden Schadenfälle:

Luftfahrtversicherung als Halterhaftpflichtversicherung

Die Halterhaftpflicht (für Betreiber und Halter von Luftfahrzeugen als vorgeschriebene Luftfahrtversicherung) stellt von Haftpflichtforderungen an den Versicherungsnehmer frei, die aus dem Betrieb des versicherten Luftfahrzeugs resultieren. Die Halterhaftpflichtversicherung deckt, grob umrissen, solcherart Schäden, die nicht außerhalb des Flugzeugs durch dessen Betrieb verursacht werden. Diese können beispielsweise entstehen durch

  • Anprall am Flughafengebäude
  • Unachtsamkeit bei Starts und daraus resultierenden Schäden an der Landebahn
  • im schlimmsten Fall durch einen Absturz des Flugzeugs.

Die Haftung liegt beim Betreiber und Halter des Luftfahrzeugs und der für den Betrieb verantwortlichen Besatzung. In die Halterhaftpflicht sind die Haftungsverpflichtungen der verantwortlichen Besatzungsmitglieder mit eingeschlossen. So sind bspw. Piloten für Fehlverhalten oder jegliche Handlung, die einen Schaden im Sinne der Luftfahrtversicherung-Halterhaftpflicht verursacht, über die Luftfahrtversicherung mit versichert.

Ersetzt werden alle Schäden, die Dritte durch den Betrieb des Luftfahrzeugs erleiden und im Sinne der gesetzlichen Haftpflichtregelungen geltend machen können.

Luftfahrtversicherung als Passagierhaftpflichtversicherung (Sitzplatz-Versicherung)

Für die Absicherung von Haftpflichtforderung aus Personen- und Sachschäden, die durch die Nutzung oder den Betrieb des Luftfahrzeugs an seinen Insassen, Gepäck oder Gepäckteilen oder an Transportgütern oder Sachen entstehen, ist die Luftfahrtversicherung als sog. Passagierhaftpflichtversicherung nötig. Sie wird auch als Sitzplatz-Versicherung bezeichnet.

Sie kompensiert Schäden an

  • Personen (bspw. nach Start- und Landevorgängen oder beim Platzieren)
  • Gepäckstücken (bspw. durch Umlade- oder Beladevorgänge)
  • Transportsachen, für die der Luftfahrtbetrieb im Sinne eines Beförderungsauftrags haftet (sofern es sich nicht um einen reinen Transportflug von Sachen, Produkten oder Gütern handelt. Absicherungen hierzu müssen separat getroffen werden.)

Luftfahrtversicherung - Fallschirmspringen

Die Luftfahrtversicherung-Passagierhaftpflicht übernimmt die Haftpflichtforderungsfreistellung ebenfalls für die persönlichen Haftpflichten der an der Bewegung des Luftfahrzeugs beteiligten natürlichen Personen (Piloten, Bord- und Bodenpersonal, sofern für die Haftung aus einer Schadenersatzforderung ausschlaggebend). Sie gilt damit im gleichen Sinne wie die Halterhaftpflichtversicherung. Die Luftfahrtversicherung-Passagierversicherung ist eine Pflichtversicherung für Luftfahrtunternehmen, die geschäftsmäßig Personen befördern.

Zu den Voraussetzungen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen (außerhalb einer Rechtsberatung) informieren wir Sie gern. Wir beraten Sie zu den Themen Halter-, Passagier- und CSL-Policen in der Luftfahrtversicherung. Die genaue Klärung der Versicherungsvoraussetzungen verhindert kostspielige Doppelversicherungen und risikoreiche Deckungslücken. Kontaktieren Sie uns. Wir stehen erfahren und kompetent an Ihrer Seite.

Erweiterte Deckungsbereiche in der Luftfahrtversicherung

Die Luftfahrtversicherung bezeichnet nicht nur den Bereich der Pflicht- und Haftpflichtversicherungen, die für den ordentlichen Betrieb eines Luftfahrzeugs, einer Dienstleistung im Bereich der Luftfahrt oder als Unternehmen der Teile- und Zulieferindustrie nötig sind. Entsprechend sehen die erweiterten Deckungsleistungen in der Luftfahrtversicherung die Absicherung weiterer risikoreicher und betriebsrelevanter Schadenereignisse vor. Im Einzelnen zählen folgende Versicherungsbereiche in der Luftfahrtversicherung dazu:

  • Prüfer-, Produkt- und Zuliefer-Haftpflicht-Versicherung in der Luftfahrtversicherung
  • spezielle Lösungen für bspw. Fluglehrer und Fallschirmsprungpiloten und -lehrer
  • Risikominimierung bei Be- und Enttankvorgängen

Wir beraten Sie zu den dazugehörigen Versicherungsformen und Erweiterungen der Luftfahrtversicherung gern. Kontaktieren Sie uns.


Wonach richtet sich der Beitrag in der Luftfahrtversicherung?

Der Beitrag in der Luftfahrtversicherung richtet sich nach Art und Umfang der nötigen Versicherungsleistung. Für die konkrete Beitragsberechnung empfehlen wir eine Beratung um sicherzustellen, dass der optimale Beitrag ermittelt werden kann, der alle relevanten Risiken abdeckt und Deckungslücken verhindert.

Zur Beitragsermittlung im Allgemeinen werden herangezogen:

  • Art des zu versichernden Unternehmens
  • Anzahl und Art der betriebenen Luftfahrzeuge
  • Passagier- und Transportaufkommen
  • geografischer Einsatzbereich der Luftfahrzeuge
  • technische Daten (z.B. Einsatz- und Abflugmasse)
  • Variablen weiterer wahrscheinlicher Risikofelder.

Kontaktieren Sie uns zur Festlegung des jeweils passenden Beitrags für die Luftfahrtversicherung. Wir stehen ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite.

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