Straf-Rechtsschutz Ärzte

Welche Bedeutung hat der Straf-Rechtsschutz für Ärzte?

Ärzte unterliegen durch ihre heil- und pflegeberufliche Tätigkeit einem großen Risiko, für Behandlungs- und Verfahrensfehler nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht einstehen zu müssen. Regelmäßig werden Ansprüche nicht nur vor dem in der Regel zivilrechtlichen Hintergrund der Haftpflicht verhandelt, sondern es werden strafrechtliche Punkte berührt, für die der Arzt Verantwortung trägt.

Der Straf-Rechtsschutz für Ärzte wird häufig vor dem Hintergrund des Vorwurfs der Körperverletzung relevant. Da Ärzte aktiv (be-)handeln ist die Trennschärfe schwach, welche Handlung möglichem Vorsatz unterlegen hat, welche versehentlich ausgeführt wurde, fahrlässig stattfand oder unter dem Aspekt der „Inkaufnahme“ gelten muss. Zusätzlich kommen regelmäßig Unterlassungsvorwürfe hinzu, die ebenfalls Straftatbestände berühren können – z.B. den der unterlassenen Hilfeleistung.

Der Straf-Rechtsschutz für Ärzte muss vor diesem Hintergrund die nötigen Rechtsaspekte abdecken. Vor bestimmtem Hintergrund ist der in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossene Teil des Straf-Rechtsschutzes nicht ausreichend und muss durch einen speziellen Straf-Rechtsschutz für Ärzte ergänzt werden. Manche konkreten beruflichen Anforderungen legen zusätzlich eine Prüfung nahe, inwieweit die Risikoabfederung auf den Versicherungsbereich des Spezial-Straf-Rechtsschutz ausgeweitet werden muss.

Straf-Rechtsschutz für Ärzte oder Berufshaftpflichtversicherung?

Der Straf-Rechtsschutz für Ärzte ist besonders für das Thema  fahrlässige Körperverletzung zuständig. Der Straf-Rechtsschutz für Ärzte greift gesondert für Vorwürfe, die
fahrlässige Körperverletzung umfassen

  • Vorwürfe gegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz formulieren (in vielfältiger Form – die konkrete Gestaltung regelt die Versicherungspolice zum Straf-Rechtsschutz für Ärzte)
  • strafrechtlich begründete Behandlungsfehler.

Die Berufshaftpflichtversicherung trägt Forderungen aus Pflicht- oder Sorgfaltsfehlern oder aus Behandlungsfehlern, die nachweislich erfolgt sind. Rechtskosten für die Prüfung der berechtigten Anwartschaft des Geschädigten sind regelmäßig eingeschlossen. Diese Gegebenheiten legen die Möglichkeit ineffektiver Über- oder Doppelversicherung nahe. Prüfen Sie daher gesondert, welche Bereiche ein Straf-Rechtsschutz für Ärzte über die Leistungen der Berufshaftpflicht hinaus abdeckt.

HINWEIS: Straftatbestände werden von der Berufshaftpflichtversicherung u.U. nicht als im Leistungsspektrum befindlich erkannt. Ein Vergleich der Leistungen sowohl der Berufshaftpflichtversicherung als auch des Straf-Rechtsschutzes für Ärzte zeigt die jeweils konkreten Einschlüsse. Im Zweifelsfall sollte eine zusätzliche Absicherung gegen Rechts- und Prozesskosten aus Straftatvorwürfen durch einen speziellen Straf-Rechtsschutz für Ärzte geprüft werden. Eine Deckungslücke kann entschieden teurer sein, als eine mögliche Doppelversicherung.

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