Gewerblicher Rechtsschutz Kosten

Wonach richten sich die Kosten im gewerblichen Rechtsschutz?

Der gewerbliche Rechtsschutz bildet eine der grundlegenden Geschäftsversicherungen im Bereich rechtlicher Absicherung im unternehmerischen Umfeld. Für die Absicherung kommen im Firmenbereich unterschiedliche Kosten infrage, die sich im Wesentlichen auf folgende Werte stützen:

  • Wie viele Mitarbeiter beschäftigt das Unternehmen?

Hierbei ist zu beachten, wie viele der Mitarbeiter in Vollzeit, wie viele in Teilzeit und wie viele geringfügig beschäftigt werden. Zusätzlich sollte beachtet werden, ob in den gewerblichen Rechtsschutz auch Sozien und Partner, Projektmitarbeiter und Praktikanten eingeschlossen werden müssen. Nicht immer sind die Risiken eindeutig kalkulierbar. Für eine Grundannahme kann jedoch gelten, dass, je mehr Verantwortung oder eigenverantwortliche Tätigkeit ein Mitarbeiter des Unternehmens ausübt, je höher das Risikopotential im Sinne des gewerblichen Rechtsschutz.
HINWEIS: Die Anzahl der versicherten Mitarbeiter bestimmt einen wesentlichen Teil der Kosten für den gewerblichen Rechtsschutz. Für geringfügig Beschäftigte und/ oder Praktikanten gelten z.T. unterschiedliche Bewertungsschlüssel, die von Versicherung zu Versicherung separat bestimmt werden. So berechnen einzelne Anbieter für den gewerblichen Rechtsschutz 1/4 Stelle für jeden geringfügig angestellten Mitarbeiter, andere rechnen 1/2 Stelle ein.

  • Für welches Geschäftsfeld gilt soll ein gewerblicher Rechtsschutz gelten?

Das Geschäftsfeld ist für die Kostengestaltung im gewerblichen Rechtsschutz ein wichtiger Faktor. Statistisch und numerisch werden aus dem Geschäftsfeld Risikopotentiale einzelner Schadenszenarien ermittelt, die u.a. die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadenfalls im gewerblichen Rechtsschutz bestimmt, auf der anderen Seite erwächst aus dieser Bewertung die Festlegung der Versicherungssumme, die ihrerseits die Höhe der Kosten für den gewerblichen Rechtsschutz beeinflusst.

  • Welche Inhalte soll der gewerbliche Rechtsschutz umfassen?

Die Versicherungsinhalte des gewerblichen Rechtsschutz sind ein wesentlicher Kostenfaktor. Der Firmenrechtsschutz oder auch bezeichnet als Berufsrechtsschutz ist als Rechtskostenversicherung grundsätzlich enthalten. In der Regel werden darüber hinaus Rechtskosten für steuerliche Streitigkeiten vom gewerblichen Rechtsschutz übernommen.

Ebenfalls eingeschlossen in die meisten Angebote ist die Übernahme der Kosten für

  • Arbeitgeber-Rechtsschutzversicherung
  • Verkehrs- und Mobilitätsrechtsschutz auf Firmengelände bzw. den Firmenverkehr betreffend (HINWEIS: komplette, eigenständige Fahrzeugflotten oder Fahrzeugbestände, die Teil des Geschäftsmodells und damit der Gewinnsubstanz sind, müssen oft einen gesonderten gewerblichen Rechtsschutz erhalten, um Kosten aus Rechtsverfolgung und -wahrung zu decken).
  • Immobilien-Rechtsschutz für unternehmenseigene Liegenschaften.
  • Darüber hinaus können optional verschiedenartige Einschlüsse und Zusatzleistung in den gewerblichen Rechtsschutz gewählt werden. Die Kosten werden entsprechend dieser Zusätze berechnet.

Optional kann der gewerbliche Rechtsschutz Kosten für Strafprozesse übernehmen.
Die Rechtsschutz-Form ist der Straf- und der Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Inkasso-Rechtsschutz und Forderungsschutz im gewerblichen Rechtsschutz
Kosten für Forderungsstreitigkeiten und Inkassoerhebungen sind in der Regel nicht in die Basisleistungen des gewerblichen Rechtsschutz eingeschlossen. Diese Option im gewerblichen Rechtsschutz trägt die Kosten, wenn nach Forderungsverzögerungen oder bei Streitigkeiten um Forderungshöhe und -frist Rechtsunterstützung nötig wird.

Entstehen bei Abschluss einer Versicherung als gewerblicher Rechtsschutz Kosten?

Der Abschluss im gewerblichen Rechtsschutz verursacht keine zusätzlichen Kosten. In die Vergleichs- und Beratungsleistung des Versicherungsportals ist kein eigenständiger Kostenfaktor einbezogen, der an den Versicherungsnehmer weitergegeben werden müsste. Vermittlungsgebühren werden in der Regel nicht erhoben. So können für den gewerblichen Rechtsschutz die grundlegenden Kosten für die reine Versicherungsprämie bzw. die Jahresversicherungskosten für einen allumfassenden oder optional gestalteten gewerblichen Rechtsschutz kalkuliert werden.
Sowohl für den Vergleich als auch für den Abschluss entstehen im gewerblichen Rechtsschutz keine Kosten. Auch Neuvergleich, weiterführende Beratung und Anschluss- oder Wechselverträge werden ohne zusätzliche Kosten im gewerblichen Rechtsschutz realisiert.

 

Welche Gefahren und Kosten sind im gewerblichen Rechtsschutz im Schadenfall versichert?

Der gewerbliche Rechtsschutz ist eine Firmenversicherung, die Rechtskosten aus Streitigkeiten übernimmt, deren Inhalt geschäftlich bedingt ist. Das betrifft sowohl konkrete Personen- und Sachschadenereignisse, die auf dem Firmengelände oder durch Mitarbeiter verursacht werden und für die das Unternehmen haftet, als auch Vermögensschadenfälle, deren Inhalte vertraglicher und auf Abrechnung zurückgehender Art sind.

  • Kosten, die der gewerbliche Rechtsschutz übernimmt: Firmenrechtsschutz

Der Firmenrechtsschutz übernimmt im gewerblichen Rechtsschutz Kosten für die Schadenregulierung, wenn nach einem Unfall oder Sachschaden Rechtsstreit droht. Eingeschlossen in den gewerblichen Rechtsschutz sind Kosten für Anwählte, richterlich angeordnete Gutachten und die Prozesskosten. Der gewerbliche Rechtsschutz trägt auch die Kosten für die Anspruchsprüfung gegenüber dem Geschädigten und ebenfalls für die Annahme bzw. Zurückweisung der Forderung.

  • Kosten, die der gewerbliche Rechtsschutz bei Steuersachen trägt

Wird eine Forderung zur Steuernachzahlung an das Unternehmen gerichtet und wird diese vom Unternehmen angezweifelt, trägt der gewerbliche Rechtsschutz die Kosten für die Prozessvorbereitung und Durchführung. Vor Gericht und für anwaltliche Unterstützung trägt der gewerbliche Rechtsschutz die Kosten.

  • Kosten im gewerblichen Rechtsschutz für Arbeitgeberrecht

Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Betrieb und Mitarbeitern sind in den Kosten des gewerblichen Rechtsschutz enthalten. Eingeschlossen sind Kündigungs- und Entschädigungsstreitigkeiten sowie weitere zivilrechtliche und ggf. strafrechtliche Verfahren. Rechtswahrung durch den Versicherungsnehmer und Schadenabwehr sind Inhalte des gewerblichen Rechtsschutz. Kosten sind fachanwaltliche Leistungen, Prozesskosten und ggf. richterlich einforderte Gutachten und Belegführungen.

Entstehen bei der Regulierung eines Schaden im gewerblichen Rechtsschutz Kosten?

Gewerblicher Rechtsschutz KostenAuftrag des gewerblichen Rechtsschutz ist die Übernahme von Kosten, die aus rechtlichen, juristischen und gerichtlichen Auseinandersetzungen resultieren. Eingeschlossen sind regelmäßig Kosten für die Regulierung eines Schadenfalls – denn der Schadenfall tritt mit Erhebung eines Rechtsanspruchs gegen das Unternehmen oder mit Entstehen eines Rechtsanspruchs des Unternehmens selbst ein, sofern die Inhalte vom gewerblichen Rechtsschutz definiert sind. Es entstehen für die Regulierung eines Schadens im gewerblichen Rechtsschutz grundlegend also keine Kosten. Die üblichen Ausnahmen sind vorsätzliche Täuschung oder vorsätzliche Strafhandlungen bzw. Schadenfälle, die in den Geltungs- und Wirkungsbereich einer anderen Versicherung fallen (z.B. können Abwehrkosten gegen Ansprüche regelmäßig auch über die Betriebshaftpflichtversicherung abgewickelt werden).

Die Regulierung des Schadens selbst wird vom gewerblichen Rechtsschutz getragen. Zu beachten ist jedoch, dass Urteilsinhalte oder Verhandlungsgegenstände nicht in die Leistungen für Kosten des gewerblichen Rechtsschutz inbegriffen sind. So müssen Straf- und Steuerzahlungen vom Unternehmen selbst oder einer geeigneten Geschäftsversicherung getragen werden. Der gewerbliche Rechtsschutz trägt nur und ausschließlich die Kosten, die für die Regulierung und im Rahmen eines Schadens anfallen.

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