Geschäftsinhaltsversicherung Leistung


sachversicherung24 – Geschäftsinhaltsversicherung LeistungWird Ihre Betriebseinrichtung durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder gar zerstört, erbringt Ihre Geschäftsinhaltsversicherung Leistung in Form einer Zahlung, um die versicherten Sachen wiederherzustellen oder zu ersetzen.


Welche zusätzlichen Leistungen erbringt eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Allerdings beschränken sich die Schäden bei einem Versicherungsfall selten auf den Verlust Ihrer Einrichtung. Denn in den allermeisten Fällen ist auch mit darüber hinausgehenden Kosten zu rechnen. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen:

Ein Einbrecher verschafft sich gewaltsam Zugang zu Ihren Geschäftsräumen. Dabei beschädigt er nicht nur die Schließanlage, sondern verwüstet bei seiner Suche nach Beute außerdem auch Ihre Büroräume. Anschließend flüchtet er mit Betriebsgegenständen im Wert von einigen Tausend Euro.

In einem solchen Fall leistet eine Geschäftsinhaltsversicherung gewöhnlich nicht nur einen finanziellen Ausgleich für die gestohlenen Werte, sondern kommt auch für die Reparaturkosten der Schließanlage sowie für die Aufräum- und Reparaturarbeiten auf.

Solche zusätzlichen Leistungen einer Geschäftsinhaltsversicherung können je nach Anbieter und Vertragsgestaltung auch die Übernahme der:

  • Kosten für Lösch-, Aufräum- oder Abbrucharbeiten;
  • Kosten für notwendige Sicherungsmaßnahmen;
  • Kosten für einen eventuell erforderlichen Gutachter umfassen.

Wann erbringt eine Geschäftsinhaltsversicherung Leistung?

In welchen Fällen eine Geschäftsinhaltsversicherung Leistung erbringen soll, bedarf ausreichender Überlegung. Denn je mehr Risiken Sie absichern wollen, umso höher fällt letzten Endes auch der zu entrichtende Beitrag aus.

Auch wenn sich maximaler Schutz gut anhört, ist es nicht für jedes Unternehmen erforderlich, sich gegen alle erdenklichen Risiken abzusichern.

So wird beispielsweise eine Absicherung der Betriebseinrichtung gegen Schäden durch Feuer sowie gegen Einbruchdiebstahl jedem Unternehmer ans Herz gelegt. Und auch eine Geschäftsinhaltsversicherung gegen die Gefahr von Schäden durch Leitungswasser sollte in Betracht gezogen werde.

Ob Sie andere Schadenereignissen wie:

  • Sturm und Hagel,
  • Erdbeben, Erdrutsche oder Vulkanausbrüche,
  • Lawinen und Schneelasten,
  • innere Unruhen, Streik oder Rauch

in Ihre Geschäftsinhaltsversicherung einschließen, hängt hingegen vor allem von Ihrer Branche und dem Ort Ihrer Geschäftstätigkeit ab.

Ein erfahrener Versicherungsmakler wird Ihnen gern beratend zur Seite stehen, damit bei Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung Leistung und Beitrag optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.


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