Geschäftsgebäudeversicherung


Was ist eine Geschäftsgebäudeversicherung?

sachversicherung24 – GeschäftsgebäudeversicherungBei der Geschäftsgebäudeversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung im unternehmerischen Bereich. Sie dient der Absicherung von gewerblich genutzten Gebäuden gegen verschiedene Risiken, die zu ihrer Beschädigung oder Zerstörung führen können. Die gewerbliche Nutzung eines Gebäudes gilt dabei als gegeben, wenn mehr als 50 Prozent der Gebäudefläche hierfür veranschlagt werden.



Die Geschäftsgebäudeversicherung soll den Gebäudeeigentümer vor den finanziellen Folgen schützen, die eine Beschädigung oder Zerstörung des Gebäudes hätte. Der Schutz der Geschäftsgebäudeversicherung umfasst dabei alles, was fest mit dem Bauwerk verbunden ist:

  • das Fundament
  • die tragenden Wände
  • die Kellermauern
  • das Dach
  • alle fest verbauten Bodenbeläge
  • fest eingebaute Klimaanlagen und ähnliches
  • Garagen
  • sonstige Nebengebäude, wenn sie im Versicherungsvertrag erwähnt werden

Das Pendant zur Geschäftsgebäudeversicherung ist die sogenannte Inventarversicherung (auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt), die alle beweglichen Güter der Geschäftsausstattung versichert.

Eine Geschäftsgebäudeversicherung sichert das Gebäude gegen die verschiedensten Risiken ab, die eine Zerstörung oder Beschädigung zur Folge haben können. Diese können entweder von Menschen verursacht werden – fahrlässig oder böswillig – oder aber aufgrund von Naturereignissen auftreten. Zu den typischen im Rahmen einer Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckten Risiken zählen zum Beispiel:

  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden (Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Schneedruck usw.)
  • Blitzschlag
  • Brände und Explosionen
  • Leitungswasserschäden
  • Rauch und Überschalldruckwellen
  • böswillige Zerstörung, Fahrzeuganprall

Manche Versicherer schließen in die Geschäftsgebäudeversicherung auch noch die sogenannten „ungenannten Gefahren“ mit ein, das heißt: im Versicherungsvertrag nicht explizit aufgeführte Risiken. Ein typisches Beispiel hierfür wäre ein Baukran, er bei Arbeiten auf dem Nachbargrundstück umstürzt und dabei das Gebäude des Versicherungsnehmers beschädigt.

Die Höhe der Versicherungsprämie wird bei einer Geschäftsgebäudeversicherung nach einer individuellen Risikoanalyse durch die Sachverständigen des Versicherungsunternehmens festgelegt. Dabei werden verschiedene Faktoren wie zum Beispiel die Art des Gebäudes (Material und Statik) und die Qualität der Bauausführung mit berücksichtigt.

Während die Inventarversicherung immer vom Geschäftsinhaber selbst abgeschlossen wird, ist es bei der Geschäftsgebäudeversicherung in der Regel so, dass der Eigentümer des Bauwerks der Versicherungsnehmer ist. Das kann der Unternehmensinhaber sein, aber auch eine andere Person, die das Gebäude besitzt und zu gewerblichen Zwecken vermietet. Inwieweit die Kosten für die Geschäftsgebäudeversicherung dann auf die Mietkosten umgelegt werden, ist Verhandlungssache beim Abschluss des Mietvertrags.

Wenn es ganz schlimm kommt, entschädigt Sie die Geschäftsgebäudeversicherung.


Welche Vorteile bietet eine Geschäftsgebäudeversicherung?

Gebäude stellen in den meisten Fällen einen erheblichen Wert dar. Dabei spielt es auch zunächst einmal eine eher untergeordnete Rolle, ob der Gebäudeeigentümer auch der Unternehmer – also der Nutzer der Räumlichkeiten – ist: In beiden Fällen ist es nur mit einer Geschäftsgebäudeversicherung möglich, sich wirksam gegen die finanziellen Auswirkungen von durch Menschen oder durch die Umwelt verursachten Schäden zu schützen.

Wenn die Geschäftsgebäude dem Unternehmer selbst gehören, dann sind sie wahrscheinlich auch Bestandteil des Betriebsvermögens – und machen unter Umständen einen erheblichen Anteil davon aus. Ihre Zerstörung würde auch die Vermögensverhältnisse des Unternehmens empfindlich beeinflussen, wenn es keine Geschäftsgebäudeversicherung gibt, die im Schadensfall den finanziellen Ausgleich leistet.

Ein großer Vorteil der Geschäftsgebäudeversicherung ist, dass die Versicherungsprämie ganz individuell dem Risikoniveau angepasst wird, dem das betreffende Gebäude unterliegt. Zu diesem Zweck erfolgt im Voraus eine Risikoanalyse, bei der unter anderem folge Parameter bewertet werden:

  • Bauweise (Massiv- oder Leichtbau, Brennbarkeit des Materials etc.)
  • Bauausführung
  • Art des Betriebes (Lagerung von Gefahrengütern, hitzeintensive Produktionsprozesse u.ä.)
  • Umgebung des Betriebes (Gefahrenquellen in unmittelbarer Nachbarschaft)

Um es etwas überspitzt zu formulieren: Für ein Holzhaus mit Strohdach, in dem leicht entzündliche Flüssigkeiten lagern und in dessen Nachbarschaft regelmäßig unter freiem Himmel mit Schweißbrennern gearbeitet wird, wäre mit Sicherheit eine wesentlich hohe Versicherungsprämie für die Geschäftsgebäudeversicherung zu zahlen als für ein massives Steinhaus, in dem ein Dienstleistungsgewerbe ansässig ist und das lediglich eine Kindertagesstätte in der unmittelbaren Nachbarschaft hat.

Insofern können die Gebäudeinhaber unter Umständen die Höhe der Prämie für ihre Geschäftsgebäudeversicherung auch günstig beeinflussen, indem sie

  • darauf achten, dass das Gebäude hinsichtlich seiner Bauweise für den betreffenden Industriezweig geeignet ist und/oder
  • Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel leistungsfähige Brandmeldesysteme oder Blitzableiter installieren.

Ein weiterer Vorteil der Geschäftsgebäudeversicherung liegt darin, dass die Kosten dafür vom Unternehmenseigentümer – wenn ihm auch das Gebäude gehört – im Rahmen des § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Für Immobilienbesitzer, die das Gebäude vermieten, gilt eine ähnliche Regelung: Sie können bei ihrer Einkommensteuererklärung die Beiträge für die Geschäftsgebäudeversicherung als Betriebsausgaben zur Vermietung und Verpachtung steuerlich anrechnen lassen.

Außerdem kann auf Wunsch auch mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart werden, dass die Versicherungssumme der Geschäftsgebäudeversicherung regelmäßig automatisch steigt, und zwar in dem Maße, in dem das Gebäude an Wert gewinnt (Wertzuschlagsklausel). Durch diese Maßnahme wird eine Unterversicherung der Immobilie verhindert. Die Ermittlung des Wertzuwachses erfolgt dabei in der Regel jährlich anhand der Baupreise.


Hat die Geschäftsgebäudeversicherung auch Nachteile?

Geschäftsgebäudeversicherung - Verträge vergleichen

Ein möglicher Nachteil der Geschäftsgebäudeversicherung besteht darin, dass die Nachbarschaft des Unternehmens bzw. der Immobilie auch einen erheblichen Einfluss auf die Bewertung der Risikofaktoren hat. Dies ist zwar aus Sicht des Versicherers durchaus sinnvoll und nachvollziehbar, kann aber unter Umständen dazu führen, dass die Versicherungsprämie sich erhöht, ohne dass der Inhaber des Geschäftsgebäudes etwas dafür kann. Diesem Problem kann jedoch eventuell vorgebeugt werden, wenn der Standort geschickt gewählt wird, so dass entweder nur risikoärmere Betriebe im Umfeld etabliert sind oder ein ausreichend großes Grundstück Schutz vor den nachbarschaftlichen Einflüssen bietet oder aber entsprechende Pläne und Vorschriften für das Gelände (z.B. in Business- oder Industrieparks) vorliegen, die von vornherein nur bestimmte Industriezweige vorsehen. In diesem Fall würden auch die Faktoren, die die Prämie für die Geschäftsgebäudeversicherung eventuell ungünstig beeinflussen könnten, überschaubar bleiben.


Für wen lohnt sich die Geschäftsgebäudeversicherung?

Die Geschäftsgebäudeversicherung ist wichtig für den jeweiligen Eigentümer des Gebäudes. Dies kann der Unternehmensinhaber selbst sein, aber auch eine andere Person. Für den Fall, dass das betreffende Gebäude sowohl für Wohn- als auch für gewerbliche Zwecke genutzt wird, ist die Geschäftsgebäudeversicherung dann anzuwenden, wenn die gewerblich genutzte Fläche mehr als 50 Prozent der gesamten Fläche ausmacht.

Besonders wichtig ist die Geschäftsgebäudeversicherung aus unternehmerischer Sicht immer dann, wenn der Gebäudeeigentümer auch der Unternehmer ist und die Immobilien zum Betriebsvermögen gehören. Hierbei ist es im Grunde genommen auch egal, ob es sich um ein großes, modernes, mehrstöckiges und mehrere Millionen Euro teures Bürogebäude in bester Citylage handelt oder aber um eine kleine, einstöckige Werkstatt auf dem Lande: Mit dem Gebäude wird im schlimmsten Fall auch die Grundlage für das Unternehmen zerstört.

Die Risiken, gegen die eine Geschäftsgebäudeversicherung Schutz bietet, sind leider auch bei größter Vorsicht und bei der Anwendung und Installation aller möglichen Sicherheitsvorkehrungen nicht völlig auszuschließen. Denn ein Sturm kann immer wüten und ein Feuer auch dann ausbrechen, wenn die Brandschutzbestimmungen genauestens eingehalten werden. Hinzu kommt: Alle diese Risiken bedrohen das Gebäude schon vom ersten Tag an. Ein Hochwasser, ein Blitzschlag oder ein umstürzender Baum unterscheiden nicht zwischen neuen und alten Immobilien. Deswegen gehört die Geschäftsgebäudeversicherung absolut zur Grundausstattung für jeden neuen Unternehmer, der auch Eigentümer der gewerblichen Immobilie ist. Die Zerstörung des Geschäftsgebäudes kann unter Umständen auch das wirtschaftliche Ende des Unternehmens bedeuten, wenn nicht eine Geschäftsgebäudeversicherung abgeschlossen wird, die im Unglücksfall einen finanziellen Ausgleich für die entstandenen Schäden leistet.


Was ist bei einer Geschäftsgebäudeversicherung versichert?

Eine Geschäftsgebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für alle gewerblich genutzten Immobilien – wobei bei Gebäuden, die sowohl Wohn- als auch Geschäftsgebäude sind, die gewerbliche Nutzung von mehr als 50 Prozent das Kriterium für die Versicherung im Rahmen einer Geschäftsgebäudeversicherung ist. (Andernfalls käme die Wohngebäudeversicherung in Frage, die im Wesentlich genauso funktioniert wie eine Geschäftsgebäudeversicherung, in der Ausgestaltung der Details aber einige Unterscheide aufweist.)

Versichert sind nach dem Abschluss einer Geschäftsgebäudeversicherung alle fest verbauten Bestandteile des Gebäudes, also

  • Fundament
  • Kellerräume
  • tragende Wände
  • Dach
  • fest eingebaute Fußbodenbeläge
  • weitere fest integrierte Anlagen, z.B. Klima- oder Heizungssysteme
  • Garagen
  • Nebengebäude laut Versicherungsvertrag.

Gibt es Bestandteile, die nicht unter den Schutz der Geschäftsgebäudeversicherung fallen?

Ja, es gibt einige Sachgegenstände, die nicht automatisch in der Geschäftsgebäudeversicherung mitversichert sind. Dies betrifft zum Beispiel:

  • Photovoltaikanlagen und das entsprechende Zubehör
  • Zubehör, das sich nicht im oder am Gebäude befindet (z.B. Heizöl, das in einem Tank auf dem Grundstück gelagert wird)
  • Grundstückszubehör wie Zäune und Mauern

Hierfür können jedoch entweder eigene Versicherungen (z.B. eine Photovoltaikversicherung) abgeschlossen oder zusätzliche Vereinbarungen im Rahmen der Geschäftsgebäudeversicherung getroffen werden.

Was genau sind Geschäftsgebäude?

Geschäftsgebäude sind Immobilien, die zu mehr als 50 Prozent gewerblich genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um

  • ein produzierendes Gewerbe
  • ein Dienstleistungsgewerbe
  • ein Handelsunternehmen
  • eine frei- oder kammerberufliche Tätigkeit

handelt. Mögliche Objekte für eine Geschäftsgebäudeversicherung sind daher

  • Werkstätten
  • Lagerhallen
  • Bürohäuser
  • Produktionsstätten
  • Ärztehäuser
  • Galerie- oder Ateliergebäude
  • Hotels
  • Kinos

und vieles mehr. Im Gespräch mit einem professionellen Berater können Sie sich zu den Möglichkeiten für Ihre Geschäftsgebäudeversicherung erkundigen. Wenn Sie uns kontaktieren, stellen wir jederzeit gern ein unverbindliches und auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenes Angebot zusammen.
Geschäftsgebäudeversicherung - zufriedener Versicherungsnehmer


Welche Gefahren und Schäden sind in einer Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt?

Die Geschäftsgebäudeversicherung sichert ein gewerblich genutztes Gebäude gegen verschiedenste Gefahren ab, die zu seiner Beschädigung oder sogar Zerstörung führen können. Dabei kann es sich sowohl um durch Menschen (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) verursachte als auch um aufgrund von Naturereignissen (Wetter, Naturkatastrophen) aufgetretene Schäden handeln.

Zu den von Menschen verursachten Schäden, gegen die eine Geschäftsgebäudeversicherung Schutz bietet, zählen zum Beispiel:

  • Brände und Explosionen
  • böswillige Zerstörung oder Beschädigung (Vandalismus)
  • Fahrzeuganprall
  • Leitungswasserschäden

Naturereignisse, die in den Geltungsbereich der Geschäftsgebäudeversicherung fallen, sind unter anderem:

  • Elementarschäden (Hochwasser, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche und dergleichen)
  • Blitzschlag
  • Sturm und Hagel

Damit deckt die Geschäftsgebäudeversicherung ein sehr breites Spektrum an Risiken ab, denen ein gewerblich genutztes Gebäude unterliegt. Die Finanzierung für die Leistungsauszahlungen im Schadensfall erfolgt – wie bei anderen Sachversicherungen auch – aus den Beiträgen für Geschäftsgebäudeversicherungen, die an das Versicherungsunternehmen gezahlt wurden, ohne dass jedoch ein Versicherungsfall eingetreten ist.


Welche Gefahren und Schäden sind in einer Geschäftsgebäudeversicherung nicht abgedeckt?

Trotz des in der Regel sehr umfassenden Leistungspakets kann die Geschäftsgebäudeversicherung den Gebäudeinhaber doch nicht gegen alle möglichen Gefahren absichern. Es gibt Umstände, bei denen großflächige Zerstörungen drohen, wodurch das Risiko so unüberschaubar wird, dass kein Versicherungsunternehmen die Leistungsauszahlung im Schadensfall garantieren kann. Deswegen sind bei den meisten Anbietern die folgenden Risiken nicht mit im Versicherungsschutz inbegriffen:

  • kriegerische Ereignisse
  • innere Unruhen, Rebellionen, Aufstände
  • Schäden durch Kernenergie

Abgesehen von diesen besonderen Situationen greift die Geschäftsgebäudeversicherung selbstverständlich auch dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Beschädigung oder Zerstörung es versicherten Gebäudes selbst mutwillig herbeiführt oder aber Dritte dazu anstiftet. Ähnliches gilt für jegliche Versuche des Versicherungsnehmers, den Versicherer in Bezug auf Sachverhalte, die einen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung haben, arglistig zu täuschen. Als Kriterium für die Arglistigkeit gilt hierbei ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder wegen eines Betrugsversuchs.


Welche zusätzlichen Leistungen können in eine Geschäftsgebäudeversicherung eingeschlossen werden?

Die Risiken, die in einer Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt sind, sind bereits sehr umfangreich. Dennoch gibt es einige Bereiche, die nicht automatisch mit abgedeckt sind. Es lohnt sich deshalb, über eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Versicherungsunternehmen nachzudenken, um diese Leistungen eventuell in den Vertrag für die Geschäftsgebäudeversicherung mit aufzunehmen. Dies betrifft vor allem die Folgeaufwendungen nach der schweren Beschädigung oder der Zerstörung eines Gebäudes, wie zum Beispiel

  • Löschwasserschäden
  • Kosten für den Abbruch des Gebäudes
  • Kosten für die Entsorgung
  • Kosten für die Dekontamination.

Um diese Kosten im Schadensfall nicht von der – in der Regel am Neuwert des Gebäudes orientierten – regulären Versicherungssumme der Geschäftsgebäudeversicherung abziehen zu müssen, ist die Vereinbarung der zusätzlichen Leistungen sinnvoll.


Wo gilt die Geschäftsgebäudeversicherung?

Geschäftsgebäudeversicherung - Feuerwehr löscht Brand

Die Geschäftsgebäudeversicherung ist im Regelfall auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Sie gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Unternehmen, die Niederlassungen, Produktionsstätten oder ähnliches im Ausland betreiben, haben grundsätzlich die Wahl, ob sie die Immobilie in dem jeweiligen Land versichern möchten oder aber über ein deutsches Versicherungsunternehmen. Sie müssen im zweiten Falle allerdings gezielt bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob dieser einen solchen Auslandstarif anbietet. In vielen Fällen ist es jedoch möglich, den Versicherungsschutz der Geschäftsgebäudeversicherung auch auf ausländische Immobilien auszudehnen – ähnlich wie es im privaten Bereich zum Beispiel für Ferienhäuser üblich ist. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass im Schadensfall mögliche bürokratische oder sprachliche Barrieren wegfallen.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Geschäftsgebäudeversicherung für inländische oder ausländische Immobilen.


Wie wird die Versicherungssumme in einer Geschäftsgebäudeversicherung ermittelt?

Die Festlegung der Versicherungssumme ist von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit des Schutzes Ihrer Geschäftsgebäudeversicherung.

Grundsätzlich wird die Versicherungssumme für die Geschäftsgebäudeversicherung, also der Wert des Gebäudes, anhand der folgenden Faktoren ermittelt:

  • Größe der Immobilie und Wert der baulichen Ausstattung
  • Gutachten eines (vom Versicherungsunternehmen anerkannten) Bausachverständigen über die Qualität der baulichen Umsetzung
  • Neuwert des Gebäudes

Als Grundregel gilt, dass bei der Geschäftsgebäudeversicherung der Neuwert des Gebäudes die Versicherungssumme bestimmen sollte, weil nur so gewährleistet ist, dass bei schwerwiegenden Schäden oder gar der Zerstörung des Gebäudes die Reparaturen bzw. der Wiederaufbau vollständig aus den Versicherungsleistungen finanziert werden können. Um den Neuwert immer auf den aktuellen Stand zu bringen, sollte eine automatische bzw. gleitende Anpassung vereinbart werden, denn nur dann besteht ein wirksamer Schutz vor einer Unterversicherung. Die Anpassung des Neuwertes erfolgt jeweils anhand des Baupreisindexes: Wenn dieser sich ändert, ändert sich auch der Wert des versicherten Gebäudes.

Was genau ist der Baupreisindex?

Der Baupreisindex, der unter anderem für die Festlegung der Versicherungssumme bei der Geschäftsgebäudeversicherung eine Rolle spielt, zeigt die Entwicklung der Baupreise an. Hierbei wird jeweils auf ein bestimmtes Basisjahr Bezug genommen. Das Statistische Bundesamt legt den Baupreisindex vierteljährlich neu fest. Dabei werden die aktuellen Studien der Landesbauämter zugrunde gelegt. Veröffentlicht werden jeweils die Baupreis-Indizes für

  • Neubauten (Hoch-, Tief- und Fertigbau)
  • Rohbauten
  • Instandhaltung
  • Architekten- und Ingenieursleistungen.

Die aktuellen Entwicklungen des Baupreisindex sind auf der Website des Statistischen Bundesamtes einzusehen:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/BauImmobilienpreise/BauImmobilienpreise.html

1914: Das am häufigsten genutzte Basisjahr zur Neuwertermittlung bei der Geschäftsgebäudeversicherung

Um den Neuwert für die Geschäftsgebäudeversicherung zu ermitteln, muss der Baupreisindex zu einem bestimmten Basisjahr in Bezug gesetzt werden. Bei den meisten Versicherern wird für die Immobilien hierfür üblicherweise das Jahr 1914 angesetzt. Dies wird damit begründet, dass dies das letzte Jahr vor den großen Katastrophen des 20. Jahrhunderts war – und damit das letzte Jahr, in dem die Baupreise in sich stabil waren. Interessant ist, dass dieser (fiktive) Bauwert in Goldmark angegeben wird, der im Jahr 1914 noch gebräuchlichen goldgedeckten Währung des Deutschen Kaiserreiches.

Die Möglichkeit des Unterversicherungsverzichts bei der Geschäftsgebäudeversicherung

Abgesehen von den gleitenden Wertanpassungen ist es beim Abschluss einer Geschäftsgebäudeversicherung bei manchen Anbietern auch möglich, einen sogenannten Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Dieser schützt den Versicherungsnehmer explizit vor einer zu geringen Deckungssumme und den im Schadensfall daraus entstehenden finanziellen Nachteilen.


Was erhalten Sie von der Geschäftsgebäudeversicherung im Schadensfall?

Als Schadensfall gilt bei der Geschäftsgebäudeversicherung die Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Gebäudes. Diese kann zum Beispiel durch

  • einen Brand
  • einen Leitungswasserschaden (Rohrbruch)
  • Vandalismus
  • ein Naturereignis wie einen Sturm, eine Überschwemmung oder einen Erdrutsch
  • einen Blitzschlag
  • eine Gasexplosion

und vieles mehr eintreten.

Geschäftsgebäudeversicherung - Blitz schlägt in Gebäude

Wenn dies der Fall ist, dann leistet die Geschäftsgebäudeversicherung den Schadenersatz in Form eines finanziellen Ausgleichs. Dabei kommt es natürlich auf den Umfang des Schadens an, der im Ernstfall von einem Sachverständigen bewertet werden muss. Bei der vollständigen Zerstörung des Gebäudes zahlt die Geschäftsgebäudeversicherung für den Wiederaufbau, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Es empfiehlt sich deswegen, die Versicherungssumme bei der Geschäftsgebäudeversicherung mit dem Neuwert der Immobilie anzusetzen und eine gleitende Anpassung anhand des Baupreisindexes zu vereinbaren. Denn auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch bei einer völligen Zerstörung der Wiederaufbau des Gebäudes finanziert werden kann.

Außerdem kann die Geschäftsgebäudeversicherung – wenn die entsprechenden zusätzlichen Vereinbarungen im Voraus getroffen worden sind – auch für eventuelle Folgekosten nach dem Schadensfall aufkommen, zum Beispiel für den Abbruch des Gebäudes, für Löschwasserschäden oder für Maßnahmen zur Dekontaminierung.


Ist die Prämie für die Geschäftsgebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Prämie, die für die Geschäftsgebäudeversicherung gezahlt werden muss, ist steuerlich absetzbar.

Wenn der Besitzer des Gebäudes gleichzeitig auch der Unternehmensinhaber ist, dann kann sie als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 4 Abs. 4 EStG. Dort heißt es: „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“ Die Geschäftsgebäudeversicherung ist eindeutig dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen und deswegen im Rahmen dieser Regelung als Betriebsausgabe absetzbar.

Wenn der Inhaber des Geschäftsgebäudes jedoch keines der dort ansässigen Unternehmen leitet, dann kann er die Beiträge zur Geschäftsgebäudeversicherung als Betriebsausgaben zur Vermietung und Verpachtung geltend machen. Die Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit beträgt in diesem Fall 1.900 Euro pro Jahr.


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