Ertragsausfallversicherung Kosten


Wonach richten sich die Kosten bei einer Ertragsausfallversicherung?

sachversicherung24 – Ertragsausfallversicherung KostenSelbstständigkeit ermöglicht große unternehmerische Flexibilität. Gleichzeitig birgt sie Risiken, die durch verschiedene Versicherungslösungen kompensiert werden können. Speziell die Ertragsausfallversicherung stellt von Forderungen frei, die Kosten aus Produktions-, Liefer- oder Umsatzeinbußen resultieren. Die Grundlage ist die berufliche Selbstständigkeit des Versicherungsnehmers und die Bindung des allgemeinen Geschäftsbetriebs an seine Person. Fällt er aus, kann die Praxis, das Büro, die Agentur, etc. nicht adäquat fortgeführt werden. Der Geschäftsbetrieb pausiert – nicht jedoch Lohn-, Betriebs- und Dauerkosten (wie z.B. Versicherungsbeiträge). Kurze Ausfallzeiten können dabei in der Regel aus Rücklagen oder dem aktuellen Finanzfluss bestritten werden. Dauert der Ausfall jedoch länger, drohen ernste wirtschaftliche Konsequenzen. Für verschiedene Selbstständige kann auch eine Praxisausfallversicherung relevant sein.

Für Unternehmen bedeuten Betriebsausfälle einschneidende Gewinneinbrüche. Die Ertragsausfallversicherung kompensiert auch für Unternehmen Risiken aus Betriebsunterbrechungen.

Für die Ermittlung der Kosten der Ertragsausfallversicherung spielt das konkrete Arbeitsumfeld des Versicherungsnehmers eine entscheidende Rolle. Grundlegend fließt daneben auch die Art der Selbstständigkeit bzw. der Ausrichtung des Unternehmens in die Zusammenstellung der Kosten für die Ertragsausfallversicherung ein.

Neben der Absicherung von Ertragsausfällen für Selbstständige, ist die Risikominderung für jede Art Unternehmen entscheidend, wenn einschneidende Umstände Produktionsstillstand, Betriebsunterbrechung oder den Ausfall eines Abnehmers Gewinneinbrüche verursachen. Die Ertragsausfallversicherung kann umfassend aufgestellt werden, um sogar entgangene Gewinne aufzufangen. Die richtige Ertragsausfallversicherung kann die Kosten für Betriebsausfälle auf ein handhabbares Risikomaß reduzieren.

Die Zusammensetzung der Kosten für die Ertragsausfallversicherung basiert u.a. auf:

  • Art und Größe des versicherten Unternehmens
  • erwartete Gewinne im Versicherungszeitraum (zur Kalkulation der Ertragsausfälle)
  • versichertes Gesamtvolumen: Gehälter, fixe Kosten, Betriebsausgaben etc.
  • konkrete Einschlüsse und Zusatzabsicherungen: Zulieferrisiko, Ertragsausfälle und Erstattung von entgangenem Gewinn.

Die günstigsten Kosten für die Ertragsausfallversicherung liefert in der Regel ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherer. Online-Vergleiche zeigen eine geordnete und gestaffelte Übersicht über Inhalte, Kosten und Arten der Ertragsausfallversicherung für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige. Die Kosten lassen sich in der Ertragsausfallversicherung für die jeweiligen Bedürfnisse und Ansprüche anpassen. Je genauer der Vergleich angegangen wird, desto passender werden die Kosten kalkuliert. Einige Versicherer bieten bei Nichtinanspruchnahme in einem festgelegten Zeitraum eine teilweise Rückerstattung der Kosten für Teile der Ertragsausfallversicherung an.


Entstehen bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung Kosten?

Die Ertragsausfallversicherung wird ohne zusätzliche Kosten für den Abschluss vereinbart. In der Regel wird nach einem umfassende Vergleich der Inhalte und Kosten in der Ertragsausfallversicherung die günstigste Versicherung zum Abschluss ausgewählt. Der Abschluss kann telefonisch oder online meist direkt durchgeführt werden und bietet kurzfristigen Versicherungsbeginn. Für Vergleich, Beratung und Abschluss entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Ertragsausfallversicherung wird mit den vereinbarten Raten abgegolten. Folge- oder Abschlusskosten werden nicht erhoben.

Die Ertragsausfallversicherung wird in angepassten Varianten für die Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen angeboten. Z.T. erscheint die gleiche Versicherungsform in unterschiedlicher Bezeichnung. Die Kalkulation für die Kosten der Ertragsausfallversicherung kann erfolgen für:

  • Ertragsausfallversicherung als Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Gewinnausfallversicherung
  • Vertretungskostenversicherung (besonders für Selbstständige, die zur Wahrung von Daueraufträgen einen Vertreter verpflichten müssen, wenn sie selbst längere Zeit ausfallen)
  • Betriebskostenversicherung
  • etc.

Wichtig ist die präzise inhaltliche Beschreibung in der jeweiligen Versicherungsart. Z.T. werden einzelne Pakete als Zusatzangebote für die Kosten der Ertragsausfallversicherung wirksam.
Hinweis: Sichern Sie sich stets optimal ab. Das bedeutet:

  • ziehen Sie wahrscheinliche und plausible Möglichkeiten des Versicherungsfalls ein (Mietkostenersatz und Versicherung von entgangenem Gewinn. Als Zulieferer für einen wirtschaftlich bedeutsamen Großabnehmer ggf. auch Folgekostenversicherung.)
  • und schließen Sie unnötige Versicherungsbestandteile aus (als Freiberufler ohne Angestellte sind Einschlüsse von Lohnfortzahlungen an Angestellte in die Kosten der Ertragsausfallversicherung generell zu hinterfragen – für ein Unternehmen oder eine Sozietät von Selbstständigen können sie hingegen betriebssichernd sein).

Nur das Zusammenspiel wichtiger Versicherungsinhalte und dem Ausschluss von überflüssigen Paketen stellt eine optimale Form für die Kalkulation der Kosten für die Ertragsausfallversicherung dar. Je nach Versicherer können Sie ebenfalls auf mögliche Rückerstattungsklauseln zurückgreifen, die für nicht in Anspruch genommene Versicherungsleistungen in einem vereinbarten Versicherungszeitraum (in der Regel im Versicherungsjahr) gelten.


Welche Gefahren und Kosten sind in der Ertragsausfallversicherung im Schadenfall versichert?

Die Ertragsausfallversicherung versichert Kosten, die aus Betriebsunterbrechungen nach Schadenfällen entstehen und maßgeblich auf einen Produktionsstillstand zurückzuführen sind.
Hinweis: Für den Ersatz der materiellen Schäden bspw. nach einer Havarie, einem Brand oder einem Einbruch steht in der Regel die Geschäftsinhaltsversicherung ein. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt die Kosten, die in der Folge solcher Schäden durch Betriebsunterbrechungen entstehen. Der Versicherungsfall tritt nach einem vereinbarten Zeitraum bzw. nach einer festgelegten Länge der Betriebsunterbrechung ein (Karenzzeitregelung).

Die Ertragsausfallversicherung ersetzt Kosten aus:

  • Lohnvereinbarungen mit angestellten Mitarbeitern
  • Betriebskosten des Unternehmens, die fix auch während einer Betriebsunterbrechung anfallen
  • entgangenen Gewinnen für einen vereinbarten Zeitraum bzw. bis zum Erreichen der Versicherungssumme
  • Kosten für Vertreter in der eigenen Tätigkeit und ggf. für auszulagernde Aufträge zur Bestandskundensicherung
  • Ausfällen, wenn ein Großabnehmer durch Betriebsunterbrechung zeitweise nicht abnehmen kann und dem versicherten Zulieferer ein entsprechender Absatzschaden entsteht.

Versichert werden in der Ertragsausfallversicherung Kosten, die entstehen aus:

  • Brand, Blitzschlag oder Explosionsfällen
  • Wasserschäden (ohne Überschwemmung; i.d.R. Leitungswasserschäden)
  • Sturmschäden oder Hagel
  • Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Raub
  • alle im Versicherungsrecht definierten Elementarschäden (unter Berücksichtigung jeweils genannter Ausschlüsse)
  • etc.

Die genauen Kosten, die von der Ertragsausfallversicherung getragen werden bzw. die Umstände, die den Versicherungsfall beschreiben, werden im Einzelnen durch den Versicherungsvertrag festgelegt. So können Einschlüsse von Unruhen, Folgeschäden oder Rückwirkungsschäden den Versicherungsvertrag entsprechend ergänzen.


Entstehen bei der Regulierung eines Schadens in der Ertragsausfallversicherung Kosten?

Kosten für die Regulierung von Schäden in der Ertragsausfallversicherung, Kosten für Schadenabwicklung und sogar für Rechtsunterstützung in bestimmtem Zusammenhang mit der Schadenregulierung entstehen nicht. Die Abwicklung der Schadenaufnahme, Schadenzuweisung (bei mehreren Geschädigten, mehreren Haftungsverpflichteten etc.) und die Ersatzleistung an den Versicherungsnehmer erfolgt ohne zusätzliche Kosten. In der Ertragsausfallversicherung können – analog zu anderen Versicherungsformen – für bestimmte Leistungen Selbstbehalte vereinbart werden. In der Regel dienen sie zur Senkung der Versicherungstarife im Sinne des Versicherten. Jedoch fallen keine Gebühren für Sachverständige, die Aufstellung von Schadenlisten oder die Prüfung der Entschädigungssumme an, wenn nicht aus anderen Gründen entsprechende Vereinbarungen im konkreten Versicherungsvertrag festgehalten worden sind.

In der Erstattung von Kosten aus der Ertragsausfallversicherung sind enthalten:

  • die Freistellung von Betriebskostenzahlungen für den Versicherungszeitraum bzw. den Zeitraum der vereinbarten Leistungsdauer
  • Aufstellung und Entschädigung der angefallenen Schadenposten, sofern sie in die Versicherungsleistung zu rechnen sind
  • Zahlung von Übergangsgehalt an Mitarbeiter
  • Leistung für entgangenen Gewinn
  • weitere Leistungen im Bereich der Ertragsausfälle und Betriebsunterbrechungen, sofern vereinbart.

Die Abwicklung des Schadenfalls beginnt stets mit der Meldung des Schadenfalls an den Versicherer. Die Inhalte werden geprüft. In der Regel beginnt die Versicherungsleistung unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Karenzfrist im festgelegten Umfang. Je nach wirtschaftlicher Lage, Aussicht und Risikobedrohung können mit einzelnen Versicherern auch Möglichkeiten flexibler Leistungseinsätze vereinbart werden.
Hinweis: Bei der Bewertung branchenspezifischer Risiken und optimaler Inhalte für die Ertragsausfallversicherung und Kosten, für die sie eintreten soll, leistet neben dem Online-Vergleich auch die ebenfalls kostenfreie telefonische Beratung. Im Zweifelsfall lassen sich so auf der einen Seite Überversicherungen oder unnötige Einschlüsse vermeiden, auf der anderen Seite wird das Risiko von Deckungslücken minimiert.


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