D&O Versicherung Stiftung

Die Bedeutung der D&O Versicherung für die Stiftung

Stiftungsarbeit ist verantwortliche gesellschaftliche Tätigkeit. Sie erfolgt zum Teil ehrenamtlich, ist auf der anderen Seite jedoch mit den gleichen Haftungs- und Pflichtverletzungsrisiken verbunden wie unternehmerische Tätigkeit auch. Das Gesetz zu Haftungsbegrenzung ehrenamtlicher Tätigkeit ist auf Stiftungen in der Regel nicht allgemeingültig anzuwenden. Damit die Haftungen aus Vermögensschäden aufgrund dieses Gesetzes reduziert werden können, muss zum Beispiel die Tätigkeit als ehrenamtlich gelten, was unentgeltliche Beschäftigung bedeutet, höchstens jedoch eine Abgeltung von max. 720 Euro im Jahr vorsieht. Auf die Tätigkeit vieler Vorstands- und Geschäftsführungsorgane von Stiftungen trifft das nicht zu. Zusätzlich gilt die Haftungsbegrenzung nicht für grob fahrlässige Handlungen oder Pflichtverletzungen. Aus dieser Deutungsweite entstehen häufig Rechtsunsicherheiten.

Leistungen der D&O Versicherung Stiftung

Die D&O Versicherung für die Stiftung stellt nicht nur von Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden frei. Sie prüft zusätzlich für die Organe der Stiftung, ob die gestellten Forderungen gerechtfertigt sind und regelt mögliche Verbindlichkeiten aus der Innenhaftung, wenn bspw. die Stifterversammlung aus einer Pflichtverletzung Anspruchserhebungen gegen den Stiftungsvorstand oder Aufsichtsgremien erhebt. Die Leistungen der D&O Versicherung für die Stiftung umfassen:

  • Freistellung von Forderungen aus Vermögensschäden für Organe der Stiftung
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderungen
  • Abwehr unbegründeter Forderungen
  • Übernahme von Prozess- und Anwaltskosten zur Klärung der Vorwürfe
  • Verfahrensregulierung bei Ansprüchen aus der Innenhaftung.

Wie entstehen Schäden?

D&O Versicherung StiftungDie D&O Versicherung Stiftung wirkt auf Forderungen und ihre rechtliche Umgebung, die durch Entscheidungen von Stiftungsorganen entstehen oder auf Pflichtverletzungen resultieren. Unwichtig ist dabei, ob der Stiftung selber der Schaden entstanden ist oder ob Forderungen von einem Dritten erhoben werden. Lässt bspw. ein Stiftungsorgan eine wichtige Förderantragsfrist verstreichen, erleidet die Stiftung einen Vermögensschaden. Die Stifterversammlung oder das Aufsichtsgremium können je nach Sachlage hierfür Schadenersatz verlangen. Für dessen Höhe haften die Stiftungsorgane gesamtschuldnerisch. Die passende D&O Versicherung Stiftung tritt hierfür ein. Beratung ist auf diesem Feld besonders wichtig. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Sachverstand zur Seite.

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