D&O Versicherung Notwendigkeit

D&O Versicherung: Notwendigkeit für Unternehmensorgane

Die Risiken täglicher Geschäftsentscheidungen sind schwer überschaubar. Für die Folgen einer Entscheidung, die Geschäftsführer, Manager und geschäftsführende Mitarbeiter für das Unternehmen fällen, haften sie bis in ihr Privatvermögen hinein. In einem Umfeld, im dem die Zusammenhänge und Folgen einer geschäftlichen Entscheidung zunehmend weniger übersichtlich werden (im Zusammenhang mit der Globalisierung und damit verbundenen internationalen Regelungen und Rechtslagen z.B.) ist die D&O Versicherung Notwendigkeit besonders hoch. Die D&O Versicherung stellt Führungsorgane eines Unternehmens von solchen Forderungen frei.

D&O Versicherung Notwendigkeit in der Außenhaftung

D&O Versicherung NotwendigkeitDie Entscheidungen eines Führungsorgans (dazu zählen u.a. Manager, geschäftsführende Vorstände und Geschäftsführer) betreffen in ersten Linie Geschäftspartner und Dienstleister – Dritte, die von diesen Entscheidungen abhängen. Bestimmte Umstände machen aus einer Entscheidung eine Fehlentscheidung; in vielen Fällen werden von den betroffenen Unternehmen Forderungen aus Vermögensschäden mit einer solchen Fehlentscheidung oder Fehlanweisung begründet. Die D&O Versicherung Notwendigkeit erwächst besonders aus der Tatsache, dass sich solcherart Forderungen nicht an das Unternehmen wenden, für die das Führungsorgan tätig ist, sondern an den Manager oder Geschäftsführer direkt, der für diese Entscheidung persönlich haftet. Nach deutschen Rechtsregeln ist dieser Haftungsrahmen nur durch die Höhe des Schadens definiert – eine Haftung bis in das private Vermögen des Managers ist die Folge. Denn geschäftliche Entscheidungen sind oft mit hohen Summen verbunden. Die D&O Versicherung stellt von den Forderungen frei.

D&O Versicherung Notwendigkeit in der Innenhaftung

Die Entscheidungen eines Führungsorgans stehen zunehmend nicht nur Dritten gegenüber auf dem Prüfstand – auch Gesellschafterversammlungen und Unternehmensvorstände prüfen die Beschaffenheit der Managerentscheidungen. Wird eine solche Entscheidung beanstandet, haftet der Manager oder der Geschäftsführer auch seinem eigenen Unternehmen gegenüber für Forderungen aus Vermögensschäden. Die D&O Versicherung Notwendigkeit resultiert hier also:

  • einerseits aus der Notwendigkeit der Absicherung des Führungsorgans selbst gegen Forderungen bis in sein Privatvermögen hinein
  • andererseits ist die D&O Versicherung Notwendigkeit auch gegeben für das Risikomanagement des Unternehmens selbst, denn es stellt auf diese Weise die Erfüllung seiner Forderungen sicher.

D&O Versicherung: Notwendigkeit fachkompetenter Beratung

Die Breite verschiedener Geschäftsmodelle und Vertragsformen macht die Prüfung, welches die passende D&O Versicherung für ein Unternehmen oder ein Führungsorgan eines Unternehmens sein soll, zu einem wesentlichen Teil der Entscheidungsfindung. Auf diese Weise werden Deckungsszenarien optimiert und die Höhe der Prämien in einem angemessenen Rahmen belassen.

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