D&O Versicherung Lohnsteuer

D&O Versicherung Lohnsteuer – wann gilt sie als absetzbar?

Wird eine D&O Versicherung vom Manager durch ihn selbst abgeschlossen und trägt er selbst die Kosten für die Police, wird der Beitrag für die D&O Versicherung von der Lohnsteuer ausgenommen und kann in die steuerlich absetzbaren Werbungskosten gerechnet werden. Vorteil einer solchen Gestaltung ist es, den eigenen Tätigkeitsbereich individuell absichern zu können und die Vertragsinhalte der D&O Police dem individuellen Arbeitsfeld möglichst exakt anpassen zu können. Deckungssummen und Haftungsfreistellungen gelten in diesem Fall für den Manager selbst und sind nicht standardisiert in das Risikomanagement des Unternehmens integriert.

D&O Versicherung Lohnsteuer – wann gilt sie als Betriebsausgabe?

D&O Versicherung LohnsteuerIn den meisten Fällen wird eine D&O Versicherung vom Unternehmen für seine leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Manager und Vorstände abgeschlossen. Die Kosten werden ebenfalls vom Unternehmen getragen, die Gültigkeit der Versicherung bezieht sich auf die einzelnen Organe des Unternehmens.

Die Organe werden gemeinschaftlich unter das Management gerechnet und die D&O Versicherung wird unter Berücksichtigung der Unternehmensdaten abgeschlossen. Die D&O Versicherung ist für die Lohnsteuer des einzelnen Unternehmensorgans in diesem Fall nicht relevant. Die Deckungssumme gilt für die leitenden Angestellten des Unternehmens gemeinschaftlich und wird im Allgemeinen nach der Reihenfolge der eintretenden Schadenfälle aufgeteilt. Trifft also zu, dass die Beiträge für die D&O Versicherung an Unternehmens-Kennzahlen ausgerichtet sind und auch vom Unternehmen übernommen werden, zählt die D&O Versicherung nicht in die Lohnsteuer sondern gilt als Betriebsausgabe.

D&O Versicherung Lohnsteuer – wann gilt sie als lohnsteuerrelevant?

Wird die Prämie für die D&O Versicherung zwar vom Unternehmen übernommen, ist aber nicht an dessen Kennzahlen ausgerichtet sondern an individuellen Gegebenheiten und Absicherungsbedürfnissen des Versicherten, wird die Ausgabe grundlegend als geldwerte Leistung betrachtet. Damit ist die D&O Versicherung auf die Lohnsteuer anzurechnen.
Welches der Modelle am zutreffendsten und günstigsten für die jeweilige unternehmerische Umgebung ist, lässt sich mit der passenden Beratung festlegen.

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