D&O Versicherung Innenverhältnis

D&O Versicherung Innenverhältnis

Führungskräfte haften durch ihre Entscheidungen nicht nur Dritten gegenüber (Außenhaftung, z.B. bei Fehlbestellungen oder nicht eingehaltenen Zusagen).

Innenhaftung für die D&O Versicherung im Innenverhältnis maßgeblich

Schadenersatzforderungen, die nach der D&O Versicherung dem Innenverhältnis zugerechnet werden, werden vom Unternehmen selbst, vertreten durch die Aufsichtsgremien oder die Gesellschafterversammlung, den jeweiligen Mitgliedern der Unternehmensführung gegenüber erhoben. Sind mehrere Geschäftsführer für ein Unternehmen tätig, gilt zudem die Gesamtschuldnerhaftung. Hinzu kommt, dass die Zahl der Schadenersatzforderungen erheblich steigt, die ursprünglich an das Unternehmen insgesamt gerichtet waren, die aber an die Verantwortlichen im Unternehmen weitergegeben werden.

Absicherung der Privatvermögenshaftung und Rechtsschutz durch D&O Versicherung auch im Innenverhältnis

Die D&O Versicherung tritt im Innenverhältnis auch für die Freistellung von Schadenersatzforderungen ein, die einem Unternehmen einem seiner Organe gegenüber erwachsen. Das trägt maßgeblich zu Sicherung der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Unternehmensführung bei – und reduziert das Risiko, dass durch langwierige Prozesse und z.T. erhebliche Schadenssummen die Privatvermögen der Betroffenen ruiniert werden.

Wichtige Leistungen der D&O Versicherung für das Innenverhältnis sind:

D&O Versicherung Innenverhältnis

  • Inkludierte Rechtsschutzfunktion, also die Übernahme aller Verfahrenskosten einschließlich der Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Rückwärtsdeckung, also die Zusage der Versicherungsleistungen für Versicherungsfälle, deren Ursache vor Beginn Versicherungsbeginn lag, die Forderungen jedoch erst während der Gültigkeit der D&O Versicherung für das Innenverhältnis eintreten (von den Forderungen darf bei Versicherungsabschluss keine Kenntnis bestehen)
  • Strafrechtsschutz, also die Vertretung des Versicherungsnehmers bei Verdacht auf Straftaten, deren Prüfung in den Vertragsumfang der D&O Versicherung für das Innenverhältnis fällt.

 

Fahrlässigkeit oder das (auch unwissentliche) Nichteinhalten von internen Vorschriften führen zu Haftungsansprüchen aus dem Innenverhältnis. Unternehmensgremien sind verpflichtet, mögliche Haftungsansprüche aus der Innenhaftung zu prüfen und dem Verantwortlichen gegenüber geltend zu machen – das können bereits verpasste Fristen oder fehlerhafte Berichte sein. Das gilt auch, wenn der verantwortliche Manager den Schaden nicht selbst verursacht hat.

Beratung stellt sicher, dass möglichst vollständig die auf das jeweilige Unternehmen zutreffenden Szenarien von der D&O Versicherung für das Innenverhältnis erfasst werden.

 

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