D&O Versicherung Aufsichtsrat

D&O Versicherung Aufsichtsrat – Haftung begrenzen

Manager mit Organfunktion haften persönlich mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit.

Organe einer Gesellschaft sind die zur Vertretung und Beaufsichtigung der Gesellschaft berufenen Unternehmensleiter (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat mit Aufsichtsratsfunktion, Verwaltungsrat, Stiftungsrat).

Dies gilt sowohl gegenüber dem Unternehmen (Innenhaftung) als auch gegenüber Dritten (Außenhaftung).

D&O Versicherung Aufsichtsrat – Schadenersatzansprüche vermeiden

D&O Versicherung AufsichtsratEs besteht eine gesamtschuldnerische Haftung, d.h. jeder Manager haftet nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das Fehlverhalten der Organmitglieder. Dies hat zur Folge, dass jeder Manager auch für Pflichtverletzungen anderer Managerkollegen in vollem Umfang für einen Schaden persönlich in Anspruch genommen werden kann. Im Rahmen seiner Überwachungs- und Kontrollaufgaben hat der Aufsichtsrat die Pflicht, das Bestehen von Schadenersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder eigenverantwortlich zu prüfen und durchsetzbare Ansprüche auch tatsächlich geltend zu machen. Unterlässt der Aufsichtsrat pflichtwidrig die Erhebung von Schadenersatzansprüchen, haftet der Aufsichtsrat selbst für den daraus entstandenen Schaden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, auch eine D&O Versicherung für den Aufsichtsrat abzuschließen.

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