Betriebsunterbrechungsversicherung


sachversicherung24 | Betriebsunterbrechungsversicherung - Ingenieur untersucht MaschinenWerden Ihre Geschäftsräume durch einen Brand verwüstet, wird Ihr Büro durch austretendes Leitungswasser in Mitleidenschaft gezogen oder bringt ein Maschinenschaden Ihre Produktion zum Erliegen, ist dies oft mit sehr hohen Kosten verbunden. Dabei sind die eigentlichen Schäden solcher Ereignisse in den meisten Fällen das geringere Übel. Denn meistens entsteht außerdem ein mehr oder minder lang anhaltender Betriebsstillstand. Und während die fixen Kosten gnadenlos weiter auflaufen, bleiben die Einnahmen in dieser Zeit aus. Damit solch ein unerwartetes Ereignis nicht zwangsläufig den Bankrott eines Unternehmens bedeutet, gibt es die sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung.



Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Wie der Name schon vermuten lässt, sichert sich der Versicherungsnehmer mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung gegen einen plötzlichen und unvorhersehbaren Stillstand seines Unternehmens ab. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist also eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass durch einen Schaden der gewohnte Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise nicht ausgeführt werden kann und dadurch planmäßige Einnahmen ausbleiben. Dabei setzt die zu den Schadenversicherungen, genauer gesagt zur Gruppe der Ertragsausfallversicherungen zählende Betriebsunterbrechungsversicherung in den meisten Fällen einen entstandenen Sachschaden voraus.

Beispiel:

Ein Kurzschluss löst einen Brand in Ihren Geschäftsräumen aus. Die dabei entstehenden Sachschäden sind über Ihre Feuerversicherung gedeckt. Doch bis das Gebäude instand gesetzt und neue Ware beschafft ist, kann Ihr Unternehmen nicht wie gewohnt arbeiten. Die laufenden Kosten wie beispielsweise Löhne und Gehälter, Versicherungsbeiträge und Steuern oder auch Leasinggebühren fallen aber nach wie vor an. Je nach Branche können außerdem Kunden mit Vertragsstrafen drohen, sollten Sie die vertraglich vereinbarten Lieferfristen nicht einhalten können. Last, but not least: Solange Ihr Betrieb teilweise oder komplett stillsteht, könne Sie auch keine Gewinne erwirtschaften.

Und genau an diesem Punkt kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung ins Spiel und sorgt dafür, dass Sie der Betriebsstillstand nach einem solchen Ereignis nicht in den Ruin treibt.


Für wen ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung notwendig?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist immer dann empfehlenswert, wenn ein außergewöhnliches Ereignis Ihren Betrieb zum Stillstand zwingen kann und Sie deshalb Ihre geplanten Erlöse nicht realisieren können. Denn in den meisten Fällen laufen Ihre Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Mieten oder auch Leasinggebühren weiter und zehren so an Ihrer Kapitaldecke.

Die folgenden Szenarien verdeutlichen, wie groß das Feld der Betriebsunterbrechungsversicherung abgesteckt ist:

Szenario 1:

Sie leiten einen Maschinenbaubetrieb und sind in hohem Maße auf die speziell für Sie gefertigten Bearbeitungsmaschinen in Ihrer Produktionshalle angewiesen. Nun führt ein Bedienfehler zum kompletten Ausfall der Maschine. Diese ist, wie sich schon sehr bald herausstellt, irreparabel beschädigt. Zwar kommt Ihre Maschinenversicherung für die Kosten auf, die Ihnen bei der Wiederbeschaffung Ihres wichtigen Produktionsmittels entstehen. Da es sich allerdings um eine Sonderanfertigung handelt, liegen die Lieferzeiten bei mehreren Wochen. Ihre Produktion kann zwar noch einige Tage von den vorgefertigten Teilen im Lager leben, steht aber spätestens nach zwei Wochen still. Eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung sorgt nun dafür, dass die ausbleibenden Erlöse und die laufenden Fixkosten nicht zu einer Gefahr für Ihr Unternehmen werden.

Szenario 2:

Sie betreiben eine Käserei und unterliegen damit in besonderem Maße dem Infektionsschutzgesetz. Nachdem zwei Ihrer Mitarbeiter erkrankt sind, spricht das für Ihren Betrieb zuständige Gesundheitsamt nicht nur ein Tätigkeitsverbot für die gesamte Belegschaft aus, es ordnet außerdem eine Untersuchung zur Krankheitsquelle sowie anschließende Desinfektionsmaßnahmen an. Eine Betriebsschließungsversicherung kommt nun unter anderem für die laufenden Lohn- und Gehaltskosten für Ihre Mitarbeiter auf, sodass Sie trotz fehlender Einahmen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Szenario 3:

Ihnen gehört ein kleines Geschäft für kulinarische Spezialitäten. An einem Wochenende löst ein Kurzschluss einen Brand in Ihrem Verkaufsraum aus, der auch den angeschlossenen Lagerraum in Mitleidenschaft zieht. Neben Ihrer Einrichtung wird auch ein Großteil der Vorräte ein Opfer der Flammen. Da Sie eine Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen haben, wird Ihnen nicht nur die Einrichtung, sondern auch der Wert der Vorräte ersetzt. Da es sich bei diesen aber um saisonale Spezialitäten handelt, sind diese nicht so schnell wiederbeschaffbar. Haben Sie Ihre Geschäftsinhaltsversicherung um eine einfache Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert, kommt diese nicht nur für die entgangenen Gewinne, sondern auch für die laufenden Lohnkosten für Ihre Verkaufsangestellten auf.

Die Liste der Szenarien ließe sich beinahe beliebig verlängern und zeigt, dass eine Betriebsunterbrechung unabhängig von der Branche ein ernst zu nehmendes Problem darstellt. Dabei sollten vor allem kleinere Betriebe mit einer geringen Kapitaldecke über eine Betriebsunterbrechungsversicherung nachdenken, damit ihnen im Schadensfall nicht finanziell „die Luft ausgeht“.


Welche Kosten sind in einer Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?

Für die vereinbarte Haftzeit ersetzt eine Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadensfall die laufenden planmäßigen Betriebskosten wie etwa:

  • Löhne und Gehälter,
  • Steuern und Abgaben,
  • Miete und Leasingraten

Außerdem erstattet eine Betriebsunterbrechungsversicherung den Gewinn, der ohne das Eintreten des Versicherungsfalls zu erwarten gewesen wäre. Je nach Vertragsgestaltung lassen sich aber auch Kosten für eventuelle Vertragsstrafen aufgrund von Lieferverzug einschließen, wenn dieser durch einen versicherten Schaden entstanden ist.

Zusatzinfo:

Krankenhäuser und Betriebe der Lebensmittelbranche sollten beim Thema Betriebsunterbrechung auch über eine Betriebsschließungsversicherung nach Infektionsschutzgesetz nachdenken. Denn nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die für Ihren Betriebs zuständigen Behörden berechtigt, beim Auftreten bestimmter Erkrankungen ein Tätigkeitsverbot für Sie und Ihre Mitarbeiter auszusprechen oder die Schließung Ihres Betriebes zu veranlassen.

Auch können beispielsweise Maßnahmen zur Desinfektion oder etwa die Vernichtung von Vorräten oder Produkten angeordnet werden. Eine Betriebsschließungsversicherung kommt in solchen Fällen nicht nur für die entstehenden Kosten durch den Stillstand Ihres Geschäftsbetriebes auf. Sie erstattet je nach Vertragsausgestaltung auch zusätzliche Kosten wie beispielsweise jene für Desinfektionsmaßnahmen oder für die Ermittlung der Ansteckquelle.

Betriebsunterbrechungsversicherung - zufriedener Geschäftsmann


Welche Schäden sind in der Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet geplante entgangene Einnahmen, wenn der Betrieb durch ein versichertes Ereignis einen Sachschaden erlitten hat und dadurch seiner Tätigkeit gar nicht oder nicht in vollem Umfang nachgehen kann.

Entsprechend der Vielzahl möglicher Schadenereignisse gibt es auch die unterschiedlichsten Betriebsunterbrechungsversicherungen. Einige sollen nachfolgend kurz vorgestellt werden.
Wichtige Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung sind:

  • einfache Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Technische Betriebsunterbrechungsversicherung
  • All Risks Betriebsunterbrechungsversicherung
  • auf spezielle Branchen zugeschnittene Betriebsunterbrechungsversicherung

Die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung ist speziell auf kleinere Betriebe zugeschnitten. In der Regel handelt es sich um eine Zusatzversicherung. Es handelt sich also um keine rechtlich selbstständige Versicherung, sondern immer um eine Erweiterung einer bestehenden Versicherung, die für den eigentlichen Sachschaden nach dem Eintritt eines Schadenereignisses aufkommt. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Geschäftsinhaltsversicherung handeln.
Im Falle der einfachen Betriebsunterbrechungsversicherung sind keine komplizierten Berechnungen zur Ermittlung der Versicherungssumme notwendig. Denn diese beläuft sich auf dieselbe Höhe, wie bei der zugrunde liegenden Sachversicherung.

Eine Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den Fall ab, dass Ihr Geschäftsbetrieb nach einem Brand beeinträchtigt ist.
Viele Versicherer bieten darüber hinaus die Möglichkeit, eine Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung um erweiterte Deckung (Extended Coverage) zu ergänzen. Damit sind dann auch Betriebsunterbrechungen aufgrund von Ereignissen wie politischen Unruhen, Streiks, Erdbeben, Vulkanausbrüchen oder etwa Überschwemmungen abgedeckt. Anders als die vorgenannte einfache Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich hier aber um eine eigenständige Versicherung.

Technische – Betriebsunterbrechungsversicherungen sind immer dann von Bedeutung, wenn ein technischer Defekt die Unterbrechung Ihres Geschäftsbetriebes herbeiführen kann. Grob unterteilen lässt sich die Technische – Betriebsunterbrechungsversicherung in die:

  • Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung,
  • Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung,
  • Bauleistungs–Betriebsunterbrechungsversicherung,
  • Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung oder etwa die
  • Mehrkostenversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung - Handwerker an Maschine

Für alle, deren Geschäftsbetrieb auf das reibungslose Funktionieren einer oder mehrerer Maschinen angewiesen ist, bietet sich neben der eigentlichen Maschinenversicherung auch eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung an. Diese erstreckt sich auf alle im Maschinenverzeichnis aufgeführten Maschinen. Welches Ereignis zu einem Ausfall der betreffenden Maschine geführt hat und somit für die Betriebsunterbrechung verantwortlich gemacht werden kann, spielt dabei anders als beispielsweise bei der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung kaum eine Rolle. Denn wie auch bei der Maschinenversicherung sind neben Material- und Bedienfehlern oftmals auch die absichtliche Beschädigung durch Dritte oder natürliche Ursachen wie Frost oder Sturm versichert. Ausgeschlossen werden hingegen oftmals Schäden durch Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, Kernenergie oder etwa Feuer.

Der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung in weiten Teilen ähnlich ist die Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung. Dabei zielt sie aber speziell auf jene elektrischen und elektronischen Geräte ab, die weder zur Energieerzeugung noch zur Krafterzeugung gedacht sind.

Während die beiden vorgenannten Versicherungsformen ganz klar für funktionsbereite beziehungsweise sich im laufenden Betrieb befindliche Maschinen und Anlagen gedacht sind, zielt die Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung auf den Prozess von Montage und Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen ab. Anders ausgedrückt: Können Maschinen und Anlagen aufgrund eines versicherten Sachschadens nicht fristgerecht montiert und in Betrieb genommen werden, sichert Sie eine Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung gegen die finanziellen Belastungen der dadurch entstehendenden Betriebsunterbrechung ab.

Das Pendant dazu stellt die Bauleistungs–Betriebsunterbrechungsversicherung dar. Wie der Name schon vermuten lässt, sichert Sie diese für den Fall ab, dass eine Bauleistung aufgrund eines versicherten Schadens nicht zum vertraglich vereinbarten Termin erbracht werden kann und durch die daraus resultierende Betriebsunterbrechung Schäden entstehen.

Nicht der durch eine Betriebsunterbrechung verursachte Schaden, sondern die zu seiner Abwehr notwendigen, zusätzlichen Kosten sind Gegenstand einer Mehrkostenversicherung. Eine Mehrkostenversicherung wird nicht nur als eigenständiges Produkt, sondern oftmals auch als verhandelbare Option in anderen Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung angeboten.
Waren bei den bisher vorgestellten Betriebsunterbrechungsversicherungen die versicherten Gefahren stets ausdrücklich benannt, haftet eine All Risks Betriebsunterbrechungsversicherung grundsätzlich auch für unbenannte Gefahren. Etwas salopp ausgedrückt ist also jedes Risiko versichert, welches nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurde.
Während Feuer- oder technische Betriebsunterbrechungsversicherungen für eine breite Palette von Unternehmen von Interesse sind, sichern andere Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung eher ganz spezielle Risiken ab.

So können sich beispielsweise Betriebe der Tiermast mit einer Tierseuchen-Betriebsunterbrechung gegen Schäden versichern, die eine etwaige Betriebssperre aufgrund einer Seuche nach sich zieht. Dabei werden in der Regel nicht nur der entgangenen Gewinne erstattet, sondern auch die Kosten für notwendige Keulung und anschließende Wiederaufstallung übernommen.
Ebenfalls sehr speziell sind Film- oder Veranstaltungsausfall-Versicherungen. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Versicherungsverträge sind dabei so vielfältig, wie die abzusichernden Veranstaltungen. So lässt sich etwa der Ausfall oder der Abbruch von Sportveranstaltungen ebenso absichern, wie das Nichterscheinen eines Künstlers bei einem Konzert. Während der Versicherungsschutz dabei durchaus auf die Unbilden des Wetters ausgedehnt werden kann, lassen sich andere Risiken wie etwa zu geringes Interesse vonseiten des Publikums oder eine fehlende Finanzierung in der Regel nicht versichern. Auch kommt eine Veranstaltungsausfall-Versicherung nur in Sonderfällen für entgangene Gewinne auf.

Ebenfalls als eine Art der Betriebsunterbrechungsversicherung kann die Mietverlust- oder Mietausfallversicherung angesehen werden. Sollten etwa Ihre Gebäude durch ein versichertes Ereignis wie einen Brand oder einen Leitungswasserschaden beschädigt werden und es infolgedessen zu einer Minderung oder gar zu einem Totalausfall der Mietzahlungen kommen, leistet die Mietausfallversicherung Ersatz. Selbiges gilt auch, wenn Sie das versicherte Gebäude selbst nutzen. In diesem Fall bestimmt das Mietniveau des Versicherungsortes die Höhe der Entschädigung.

Da das Feld der Betriebsunterbrechungsversicherungen beinahe so groß ist, wie die Branchenvielfalt in Deutschland, ist für den optimalen Versicherungsschutz eine kompetente und fachgerechte Beratung das A und O. Dafür steht Ihnen unser freundliches Team gern zur Verfügung – sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern!


Welche Gefahren und Schäden sind in der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht abgedeckt?

Das Eintreten des Leistungsfalles einer Betriebsunterbrechungsversicherung setzt für gewöhnlich einen entsprechenden Sachschaden voraus. Dieser ist durch die Art der Versicherung definiert und im Versicherungsvertrag schriftlich festgehalten.

So haftet eine Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung nur bei einer durch Feuer hervorgerufenen Betriebsunterbrechung, während eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung zwar für eine Vielzahl von Schadensereignissen umfasst, diese aber einen Unterbrechungsschaden an der versicherten Maschine hervorrufen müssen.
Einige Ereignisse wie beispielsweise Schäden durch Krieg, Kernenergie, oder etwa innere Unruhen sind in vielen Standardverträgen ausgeschlossen. Soll eines oder mehrere dieser Risiken dennoch mit versichert werden, bedarf dies einer Absprache mit dem Versicherer. Nicht versicherbar ist hingegen vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers.

Wechselwirkungsschäden und Rückwirkungsschäden

Betriebsunterbrechungsversicherung - Ingenieur vergleicht Angebote

Nicht in jedem Fall besteht Ihr Betrieb nur aus einer einzigen Tätigkeitsstätte. So verfügt in diesem Beispiel ein Maschinenbauunternehmen über zwei Produktionsstandorte, die beide im Versicherungsschein der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung benannt sind. Der eine Standort stellt dabei wichtige Bauteile her, die am zweiten Standort Verwendung finden. Erleidet nun Standort 1 einen Schaden (beispielsweise ein Brand), kommt es nicht nur dort zum Stillstand, sondern in Ermangelung dringend benötigter Bauteile auch am Standort 2. Hier handelt es sich um einen sogenannten Wechselwirkungsschaden, welcher gewöhnlich beitragsfrei in Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung mitversichert ist.

Doch nicht immer produzieren Unternehmen essenzielle Teile selbst. In vielen Fällen beziehen sie diese von einem externen Zulieferer. Im zweiten Beispiel soll davon ausgegangen werden, dass oben genanntes Maschinenbauunternehmen lediglich über einen Produktionsstandort verfügt. Die benötigten Bauteile werden von einem externen Lieferanten beschafft. Kommt es bei diesem zu einem Brand und beim Maschinenbauunternehmen infolge ausbleibender Lieferung zu einem Betriebsstillstand, handelt es sich um einen Rückwirkungsschaden. Anders als ein Wechselwirkungsschaden ist dieser nicht automatisch versichert und muss auf Wunsch mit einer entsprechenden Klausel in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.


Wie wird in der Betriebsunterbrechungsversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

Die Ermittlung der Versicherungssumme hängt vor allem von der Art der Betriebsunterbrechungsversicherung ab. Grob unterscheiden lassen sich dabei:

  • die einfache oder kleine Betriebsunterbrechungsversicherung,
  • die mittlere (Feuer)-Betriebsunterbrechungsversicherung,
  • Betriebsunterbrechungsversicherungen für größere Betriebe

Den einfachsten Fall bei der Ermittlung der Versicherungssumme stellt die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung dar. Denn bei dieser bestimmt der versicherte Vermögenswert der zugrunde liegenden Sachversicherung die Höhe der Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung. Haben Sie beispielsweise eine Geschäftsinhaltsversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von 300.000 Euro um eine einfache Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt, so beträgt für gewöhnlich auch die Versicherungssumme im Falle einer Betriebsunterbrechung 300.000 Euro.

Ein wenig aufwendiger, aber nicht wirklich kompliziert, ist die Bestimmung der Versicherungssumme für die mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung, wie sie von einigen Versicherern angeboten wird. Denn bei dieser berechnet sich die Versicherungssumme als Differenz zwischen Umsatz und Wareneinsatz. Da es sich bei einer mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung um ein eigenständiges Produkt handelt, kann die Versicherungssumme durchaus auch höher als jene in der eventuell zusätzlich vereinbarten Geschäftsinhaltsversicherung sein.

Für größere Betriebe erfolgt die Ermittlung der Versicherungssumme für eine Betriebsunterbrechungsversicherung aber um einiges detaillierter und in den meisten Fällen mithilfe eines sogenannten Summenermittlungsbogens. In diesem werden nicht nur Umsatzerlöse und Wareneinsatz erfasst, sondern auch andere vom Umsatz abhängige Aufwendungen, Beträge für Vorsorgemaßnahmen und einiges mehr.

Aber auch wenn die Berechnung noch so genau durchgeführt wird, handelt es sich doch immer um angenommene, also im besten Falle gut geschätzte, Werte. Um Ihnen trotzdem einen optimalen Schutz für den Fall einer möglichen Betriebsunterbrechung bieten zu können, hat sich das Konzept der Nachhaftung etabliert (siehe Abschnitt „Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Prämien einer Betriebsunterbrechungsversicherung?“).


Welche Leistungen erhalten Sie von der Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadensfall?

Betriebsunterbrechungsversicherung - Gruppe im Gespräch

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung soll Ihnen immer dann zur Seite stehen, wenn Ihr gewöhnlicher Geschäftsbetrieb im Falle eines Sachschadens eingeschränkt ist oder komplett zum Erliegen kommt. In dieser Zeit sind es aber nicht nur die entgangenen Gewinne, die sich schnell negativ bemerkbar machen. Vor allem die nicht erwirtschafteten Gelder für Ihre laufenden betrieblichen Fixkosten können sich zu einer Belastungsprobe für Ihr Unternehmen entwickeln. Denn die meisten dieser Kosten wie etwa Miete, Steuern oder Leasingraten können Sie im Schadensfall nicht einfach reduzieren. Und ein Personalabbau, soweit denn überhaupt möglich, würde Ihr Unternehmen auf lange Sicht unnötig schwächen.

Deshalb kommt eine Betriebsunterbrechungsversicherung für eben jene Kosten auf, und zwar auch dann, wenn es sich nicht um einen völligen Betriebsstillstand handelt, sondern nur eine teilweise Einschränkung Ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit besteht. Natürlich gehört auch die Erstattung des Gewinns, welcher während der Haftzeit zu erwarten gewesen wäre und aufgrund des Schadens nicht erwirtschaftet wurde, zu den üblichen Leistungen einer Betriebsunterbrechungsversicherung.

Dabei sind die sogenannten Wechselwirkungsschäden im Allgemeinen beitragsfrei mitversichert. Das heißt konkret: Sollten Sie über mehrere, im Versicherungsschein eingetragene Betriebsstätten verfügen und ein Schaden an einer dieser Stätten auch zum Stillstand an einer anderen führen, haftet Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung. Ein wenig anders verhält es sich mit den sogenannten Rückwirkungsschäden. Diese treten immer dann auf, wenn bei einem betriebsfremden Zulieferer ein Schaden entsteht, in dessen Folge auch Ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigt wird. Damit Sie auch in diesem Fall Leistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung erhalten, bedarf es einer entsprechenden Klausel in Ihrem Versicherungsvertrag. Über den bloßen Ersatz der entgangenen Einnahmen hinaus schließen viele Versicherer aber noch weitere Leistungen in ihre Betriebsunterbrechungsversicherungen ein.

So ist es beispielsweise bei der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung durchaus üblich, dass der Versicherer die Kosten für das Anmieten einer Ersatzmaschine übernimmt. Ebenso können provisorische Reparaturen oder die Übernahme von Gebühren für Express-Lieferungen zum Leistungsspektrum eines Versicherers gehören. Ähnlich verhält es sich beispielsweise mit der Übernahme von Vertragsstrafen oder den Kosten für ein Sachverständigenverfahren.


Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Prämien einer Betriebsunterbrechungsversicherung?

Ihre hauptsächliche Pflicht als Versicherungsnehmer ist die regelmäßige Entrichtung des vereinbarten Beitrages für Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Höhe des Beitrages wird dabei von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die Wichtigsten sind:

  • die Höhe der Versicherungssumme,
  • die Dauer der Haftzeit sowie
  • ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt.

Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, bis zu welchem Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadensfall aufkommt. Sie stellt ein wesentliches Kriterium für die Höhe des Versicherungsbeitrages und sollte sorgfältig festgelegt werden. Denn sollten im Versicherungsfall die laufenden Fixkosten und die entgangenen Gewinne höher als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme sein, besteht Unterversicherung. Konkret heißt das: Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung kommt dann nur für die vereinbarte Versicherungssumme auf und Sie tragen alle darüber hinaus gehenden Kosten selbst. Übersteigt die Versicherungssumme hingegen den entstandenen Schaden, leistet der Versicherer nur bis zur Höhe ebendiesen. Nachteilig für Sie wirkt sich in diesem Falle der höhere Beitrag zu Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung aus.

Einen Kompromiss stellt deshalb die sogenannte Nachhaftung dar. Dabei wird ein prozentualer Wert – üblicherweise 30% – festgelegt, um welchen sich die Versicherungssumme im Schadensfall erhöht. Am Ende eines jeden Versicherungsjahres erfolgt dann ein Abgleich zwischen der vereinbarten Versicherungssumme und dem Ertrag Ihres Unternehmens, anhand dessen der Versicherer Prämienzahlungen nachfordern oder auch rückerstatten kann. Zu beachten ist dabei allerdings, dass eine Rückerstattung meist nur in begrenztem Umfang erfolgen wird.

Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, in welchem Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadensfall die vereinbarten Leistungen erbringt. Während die Haftzeit bei der Feuer – Betriebsunterbrechungsversicherung bei Schadenseintritt beginnt, spielt beispielsweise in der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung eine Rolle, wann der Schaden erkannt wurde. Die Haftzeit liegt gewöhnlich bei 12 Monaten, kann aber vertraglich erweitert werden. So sind etwa Haftzeiten von 18, 24 oder gar 36 Monaten durchaus möglich. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine längere Haftzeit üblicherweise auch in einem höheren Beitrag Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung resultiert.

Für Technische – Betriebsunterbrechungsversicherungen wiederum sind aber durchaus auch Haftzeiten von weniger als einem Jahr üblich. Der Selbstbehalt ist eine weitere Möglichkeit, auf die Höhe des Beitrags Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung einzuwirken. Dabei sind mehrere verschiedene Ansätze üblich. Zum einen können Sie eine Summe vereinbaren, bis zu welcher Sie im Schadensfall selbst haften. Ihr Versicherer leistet in diesem Fall erst, wenn die Schadenshöhe den Selbstbehalt übersteigt.

Eine andere Möglichkeit stellt ein zeitlicher Selbstbehalt dar. Sie als Versicherungsnehmer verpflichten sich bei dieser Variante dazu, im Falle einer Betriebsunterbrechung den Schaden für eine im Vertrag festgelegte Anzahl von Tagen selbst zu tragen. Von Ihrem Versicherer erhalten Sie erst nach Ablauf dieses Zeitraumes eine Entschädigung. Für gewöhnlich handelt es sich dabei um Zeiträume zwischen fünf und zehn Tagen. Damit Sie trotz der vielen Faktoren den optimalen Tarif für Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung finden, steht Ihnen das Team von Sachversicherung24.info gern zur Seite – sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.


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