Betriebshaftpflichtversicherung Veranstaltungstechnik


Betriebshaftpflichtversicherung Veranstaltungstechnik – Band auf der BühneDie Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik ist angesichts der hohen Risiken unabdingbar für alle Unternehmen in dieser Branche. Denn die Schäden, die aufgrund von fehlerhafter oder defekter Technik entstehen können, erreichen schnell sehr hohe Beträge. Wenn der Veranstaltungstechniker keine Betriebshaftpflichtversicherung hat, muss er mit seinem Privatvermögen haften. Dies kann im Ernstfall seinen wirtschaftlichen Ruin bedeuten.


Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik – diese Risiken müssen abgedeckt werden

Zunächst einmal sollte die Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik die üblichen betrieblichen Risiken abdecken, also zum Beispiel

  • Unfälle des Kunden in den Räumlichkeiten des Veranstaltungstechnikers
  • Schäden, die während der Transportfahrten zum oder vom Kunden auftreten
  • Schäden am Eigentum des Kunden beim Auf- oder Abbau der Technik

Daneben gibt es aber noch spezifische Risiken, die in der Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik unbedingt mit eingeschlossen sein müssen. Dies betrifft einerseits

  • das Versagen der Technik, so dass die Veranstaltung gar nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden kann,

andererseits – und dies sind die weitaus schlimmeren Szenarien –

  • Schäden an Gebäuden und sonstigen Vermögensgegenständen
  • Schäden an Gesundheit oder Leben von Teilnehmern,

welche durch einen technischen Defekt und die entsprechenden Folgen (z.B. Brand oder Explosion) verursacht wurden. Der Ursprung solcher Katastrophen liegt oftmals in der Überhitzung von Teilen der Anlage oder bei defekten Kabeln.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik übernimmt für den Fall, dass Forderungen gegen der Veranstaltungstechniker erhoben werden, zunächst einmal die Prüfung der Angelegenheit. Wenn ein schuldhaftes Verursachen festgestellt werden kann, dann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung für den durch die Veranstaltungstechnik entstandenen Schaden. Sollten sich die Ansprüche allerdings als unbegründet erweisen, so wehrt sie die Forderungen ab, notfalls auch mit gerichtlichen Mitteln. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik beinhaltet also immer auch einen passiven Rechtsschutz.


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