Betriebshaftpflichtversicherung Leistungen


Betriebshaftpflichtversicherung – welche Leistungen sind inbegriffen?

Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung dienen dazu, das Unternehmen gegen Ansprüche Dritter zu schützen, die durch das Verschulden des Betriebes einen Schaden erlitten haben. Hierbei kann es sich um

  • einen Sachschaden
  • einen Personenschaden oder
  • einen Vermögensschaden

handeln. Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung werden fällig, wenn der Betroffene durch einen Mitarbeiter des Unternehmens Schaden erlitten hat. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz aber auch bei Schäden, die durch den Betrieb, das heißt die Maschinen, die Fahrzeuge, das Grundstück oder die Gebäude verursacht wurden.

Wann werden die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung ausgezahlt?

Die konkreten Umstände, in denen die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung ausgezahlt werden, gestalten sich natürlich immer stark in Abhängigkeit von der jeweiligen Branche. Es gibt jedoch einige „klassische“ Risiken, die viele Unternehmen betreffen. Hierzu gehört zum Beispiel die Pflicht, öffentliche Gehwege, die unmittelbar an das Geschäftsgelände angrenzen, bei Schnee und Eis zu räumen. Auch bei Verletzungen, die durch Stürze auf nassem Herbstlaub auftreten, kann es sein, dass das Unfallopfer die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung einfordert.

Ein großer Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass die Leistungen in der Regel bei Vorfällen im gesamten Bundesgebiet ausgezahlt werden. Wenn also beispielsweise ein Unternehmen Waren selbst ausliefert und der Fahrer am Zielort auf dem Gelände des Kunden einen Schaden verursacht, dann ist das trotzdem ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Leistungen werden ausgezahlt, egal, ob der Kunde 50 Meter oder 500 Kilometer weit weg lebt.


Lohnt es sich, in die Betriebshaftpflichtversicherung zusätzliche Leistungen mit aufzunehmen?

Der Umfang der Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung ist bereits sehr groß, so dass in den meisten Fällen alles Wesentliche abgedeckt sein sollte. Eine sinnvolle Ergänzung besteht jedoch unter Umständen im Einschluss einer Forderungsausfalldeckung. Diese zusätzliche Leistung Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung kommt dann zum Einsatz, wenn Ihr Unternehmen einen Schaden erleidet und der Verursacher selbst aber nicht versichert ist und auch nicht über ausreichendes Privatvermögen verfügt, um den Schaden zu begleichen. Gerade, wenn hochwertige Elektronik im Spiel ist, kann eine Unachtsamkeit beim Besuch eines Kunden in Ihren Geschäftsräumen schnell dazu führen, dass für Sie sehr hohe Kosten entstehen. Diese würde aber dann Ihre eigene Betriebshaftpflichtversicherung als zusätzliche Leistung übernehmen.

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