Betriebshaftpflichtversicherung Zeichenbüros


BetriebshaftpflichtversicherungZeichenbüros – Architektin korrigiert PläneDie Betriebshaftpflichtversicherung für Zeichenbüros bietet eine Absicherung gegen die Ansprüche Dritter, die sich aufgrund einer Pflichtvernachlässigung, einer Fahrlässigkeit oder eines Fehlers des Versicherungsnehmers ergeben. Versichert sind im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung alle Angestellten des Zeichenbüros und unter bestimmten Umständen auch freie Mitarbeiter.


Warum ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Zeichenbüros notwendig?

Zeichenbüros benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung, weil mit ihrer Tätigkeit oftmals große Verantwortung einhergeht. Sie leisten unter anderem die Zuarbeit für Architekten und liefern Baupläne für Gebäude, technische Anlagen und ähnliche Projekte. Ein Fehler kann – mitunter auch noch Jahre nach der Umsetzung der Pläne – schwere Folgen haben.


Was sichert die Betriebshaftpflichtversicherung für Zeichenbüros ab?

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert das Zeichenbüro zunächst einmal gegen die Risiken, die im Zusammenhang mit dem Bürobetrieb bestehen, also zum Beispiel

  • Schäden an den gemieteten Räumlichkeiten (Mietschäden)
  • Unfälle von Personen in den Betriebsräumen
  • Schäden, die durch den Umgang mit der EDV verursacht werden (z.B. die Verbreitung von Viren)
  • Sachschäden, die bei einem Kundenbesuch an dessen Eigentum entstehen.

Zusätzlich benötigt jedes Zeichenbüro aber auch eine Betriebshaftpflichtversicherung, die es vor den berufstypischen Risiken schützt. Dies sind

  • Personenschäden,
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden,

die durch fehlerhafte Zeichnungen verursacht werden.

Bei vielen Anbietern können die Zeichenbüros zwischen einer Betriebshaftpflichtversicherung für einzelne Projekte und einer durchlaufenden Versicherung wählen. Oftmals lohnt sich die durchlaufende Variante. Aber sprechen Sie uns an – wir unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.


Betriebshaftpflichtversicherung für Zeichenbüros: Nachhaftung beachten!

Wenn ein Konstruktionsfehler nicht vor dem Baubeginn bemerkt wird und das Projekt demzufolge fehlerhaft gebaut wird, dann kann es auch noch etliche Jahre nach der Fertigstellung zu Zwischenfällen kommen, die Schäden an Personen oder Sachgegenständen zur Folge haben. Es ist deswegen unbedingt notwendig, in die Betriebshaftpflichtversicherung für Zeichenbüros eine Vereinbarung über eine entsprechende Nachhaftung mit aufzunehmen. Diese sorgt dafür, dass auch bei eventuellen Spätschäden eine Schadensregulierung erfolgt. Die Zeitspanne für die Nachhaftung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung für Zeichenbüros variiert je nach der Art des Projektes. Bei großen Bauwerken sind Fristen von etwa 30 Jahren üblich.

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