Betriebshaftpflichtversicherung Transportunternehmen


Betriebshaftpflichtversicherung Transportunternehmen – LKW FuhrparkFür einige Gewerbetreibende, wie zum Beispiel Transportunternehmen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass innerhalb der jeweiligen Branche bei eventuellen Schadensfällen sowohl der Kunde als auch der Dienstanbieter vor größeren wirtschaftlichen Nachteilen bewahrt werden.


Betriebshaftpflichtversicherung für Transportunternehmen: die gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Transportunternehmen findet sich im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Diesem Gesetz unterliegen alle gewerblichen Transporte, wobei es jedoch einige Ausnahmen gibt („erlaubnisfreier Güterkraftverkehr“), zum Beispiel für den Transport der eigenen Betriebsausrüstung.

In § 7a GüKG wird festgelegt, dass Transportunternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen haben. Neben der Versicherungspflicht gelten die folgenden Bedingungen:

  • Mindesthöhe der Versicherungssumme: 600.000 Euro pro Schadensfall
  • einzige zulässige Ausschlüsse vom Versicherungsschutz:
    1. Ereignisse wie Krieg, Naturkatastrophen, terroristische Aktivitäten
    2. vorsätzliches Handeln
    3. Transporte extrem wertvoller Güter wie Juwelen, Edelmetalle oder Bargeld
    4. ständige Mitführungspflicht des Nachweises über die Betriebshaftpflichtversicherung des Transportunternehmens durch den Fahrer

Betriebshaftpflichtversicherung für Transportunternehmen: Inhalte

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Transportunternehmen unter anderem gegen die folgenden Risiken ab:

  • Die zu transportierenden Güter gehen unterwegs verloren.
  • Die zu transportierenden Güter werden unterwegs beschädigt.
  • Es entstehen Schäden beim Be- oder Entladen.
  • Es entstehen Schäden an gemieteten Gebäuden oder gemieteten beweglichen Sachen (Mietschäden).
  • Ein Mitarbeiter verliert einen Schlüssel bzw. eine Codekarte.
  • Es werden fremde Fahrzeuge beschädigt.

Auf Wunsch kann die Betriebshaftpflichtversicherung für Transportunternehmen auch noch eine zusätzliche Absicherung gegen finanzielle (Vermögens-) Schäden enthalten, die aufgrund von Verspätungen auftreten. Wenn also beispielsweise ein Produktteil die weiterverarbeitende Betriebsstätte nicht rechtzeitig erreicht und es dadurch dort zu einer Unterbrechung des Produktionsprozesses und folglich zu finanziellen Nachteilen kommt, dann würde in diesem Fall auch die Betriebshaftpflichtversicherung das Transportunternehmen aus der Pflicht nehmen. Allerdings wird auch hierbei – wie es generell üblich ist – das Versicherungsunternehmen zunächst die Rechtmäßigkeit der geäußerten Ansprüche prüfen und diese gegebenenfalls auch abwehren.

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