Betriebshaftpflichtversicherung Tagesmütter


Betriebshaftpflichtversicherung Tagesmütter – Junge Frau malt mit KindernDie Betriebshaftpflichtversicherung ist für Tagesmütter eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit. Denn da sie mit der Betreuung von – meist gleich mehreren – Minderjährigen betraut sind, gilt für sie eine Aufsichtspflicht. Sie haften deswegen nicht nur für Schäden, die sie selbst verursachen, sondern auch für alle durch die Kinder entstandenen Schäden. Nur eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt die Tagesmütter zuverlässig vor den Ansprüchen Dritter.


Was wird im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Tagesmütter versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Tagesmütter steht für alle Schadenersatzansprüche ein, die aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht seitens der Tagesmutter resultieren. Dies betrifft

  • Verletzungen der zu betreuenden Kinder und
  • Schäden, die die betreuten Kinder während der Betreuungszeit verursacht haben.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Tagesmütter bei Verletzungen der zu betreuenden Kinder

Wenn sich ein Kind während der Betreuungszeit schwer verletzt, ist dieser Umstand schlimm genug. Wenn aber dieser Unfall außerdem auf eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zurückgeführt werden kann, dann haftet die Tagesmutter persönlich dafür, also mit ihrem Privatvermögen, und das unter Umständen ein Leben lang. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tagesmütter hilft, die Ansprüche Dritter zu prüfen und gegebenenfalls abzuwehren. Sollte sich jedoch die Rechtmäßigkeit des Anspruchs erweisen, dann übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung anstelle der Tagesmutter die Schadenersatzzahlungen, zum Beispiel in Form einer lebenslangen monatlichen Rente an das geschädigte Kind.


Die Betriebshaftpflichtversicherung für Tagesmütter und Schäden, die die Kinder während der Betreuungszeit verursacht haben

Vielleicht weniger dramatisch, aber dennoch höchst unangenehm sind Schäden, die die betreuten Kinder bei Dritten verursachen. Wenn zum Beispiel beim Ballspielen eine Scheibe zu Bruch geht, ein Kind mit dem Roller ein geparktes Auto rammt oder in einem Geschäft die Waren beschädigt werden, dann haftet auch hier die Tagesmutter. Die Betriebshaftpflichtversicherung schafft jedoch bei solchen Szenarien ebenfalls Abhilfe und bewahrt die Tagesmutter vor den hohen finanziellen Belastungen, die aufgrund einer kleinen Unaufmerksamkeit drohen können.

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