Betriebshaftpflichtversicherung Sachverständige


Betriebshaftpflichtversicherung Sachverständige – Experten analysieren DatenGegen Schadensersatzansprüche können sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung Sachverständige absichern. Schadensersatzansprüche können an sie gestellt werden, wenn ihnen in ihrer Tätigkeit ein Fehler unterläuft und daraus ein Schaden entsteht. Weil Gutachten und ähnliche Expertisen in der Regel immer sehr weitreichende Konsequenzen haben, können auch Schadensersatzansprüche bei Fehlern enorme finanzielle Ausmaße haben. Gegen diese finanziellen Gefahren schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung Sachverständige.

Sie kommt immer dann auf, wenn dem Versicherten in seiner selbstständigen Tätigkeit ein Fehler unterlaufen ist und dadurch ein Schaden entstanden ist. Als Selbstständiger ist er gesetzlich verpflichtet, dafür zu haften. Schnell kann das den finanziellen Ruin bedeuten, wenn kein angemessener Versicherungsschutz besteht.


Wie schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung Sachverständige

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sachverständige hat zwei grundlegende Funktionen. Zum einen schützt sie den Versicherten, indem sie Schadensersatzansprüche prüft und gegebenenfalls auch abwehrt, wenn diese nicht berechtigt oder unangemessen hoch sind. Zum anderen schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung Sachverständige, indem sie bei berechtigten Schadensersatzansprüchen die Kosten für den Schadensersatz übernimmt. In welcher Höhle sie den Schadensersatz übernimmt, hängt dabei immer davon ab, welche Deckungssummen vereinbart worden sind.

Die Deckungssummen werden vertraglich vereinbart und legen fest, bis zu welcher Höhe Kosten für Schadensersatzleistungen übernommen werden. Die Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sachverständige grundsätzlich so wählen, dass sie die möglichen Risiken angemessen abdecken.


Welche Schäden werden von einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sachverständige übernommen?

Wie jede andere betriebliche Haftpflichtversicherung deckt auch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sachverständige Schäden in verschiedenen Bereichen ab. Das sind im Normalfall:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Darüber hinaus sichert eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sachverständige häufig auch noch Mietsachschäden ab. Neben diesen Standardrisiken können in einer Betriebshaftpflichtversicherung Sachverständige grundsätzlich immer auch noch weitere Risiken individuell absichern lassen.

Wichtige Voraussetzung dafür, dass die Betriebshaftpflichtversicherung für Sachverständige einen Schaden übernimmt, ist, dass der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Außerdem muss der Schaden im Zusammenhang mit der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit verursacht worden sein.

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