Betriebshaftpflichtversicherung Pflegedienst


Betriebshaftpflichtversicherung Pflegedienst – Betreuung zu HauseDie Pflege von kranken und alten Menschen ist anspruchsvoll und muss verantwortungsvoll ausgeführt werden. Wie bei allen anspruchsvollen Aufgaben kann es dabei zu Fehlern kommen. Gegen daraus resultierende Schadensfälle sollten sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung Pflegedienste absichern. Auf diese Weise sind das Unternehmen sowie seine Angestellten gegen Schadensersatzansprüche geschützt.

Im Schadensfall ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben, dass das Pflegeunternehmen für den Schaden haftet und Schadensersatz leisten muss. Gerade bei Personenschäden können die Ansprüche von Patienten sehr groß werden. Häufig so groß, dass das Unternehmen in seiner Existenz bedroht sein kann. Aus diesem Grund ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen Pflegedienst absolut notwendig.


Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegedienste

Bevor eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen Pflegedienst die Schadensersatzansprüche übernimmt, prüft sie genau, ob die Ansprüche berechtigt sind. Auf diese Weise wehrt sie auch unberechtigte Ansprüche ab. Kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten werden diese von der Betriebshaftpflichtversicherung des Pflegedienstes geführt. Auch die damit zusammenhängenden Kosten werden übernommen.

Durch diese Verfahrensweise schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung einen Pflegedienst immer auf mehrfache Weise:

  • Prüfung und Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)
  • Übernahme von Kosten bei Sachschäden
  • Übernahme von Kosten bei Personenschäden für Behandlung, Rehabilitation sowie Schmerzensgeldzahlungen

Erst wenn ein Schadensersatzanspruch tatsächlich gerechtfertigt ist, reguliert die Betriebshaftpflichtversicherung des Pflegedienstes den entstandenen Schaden. Grundsätzliche Voraussetzung ist dabei immer, dass der Schaden ohne Vorsatz entstanden ist.


Für welche Schadensfälle gilt die Betriebshaftpflichtversicherung eines Pflegedienstes?

Die Betriebshaftpflichtversicherung des Pflegedienstes umfasst grundsätzlich alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit durch den Inhaber oder durch seine Angestellten selbst verursacht werden. Neben Pflege- oder Behandlungsfehlern< können das bei der ambulanten Pflege zum Beispiel auch Sachschäden sein, die das Pflegepersonal versehentlich in der Wohnung der Patienten verursacht. In welcher Höhe Schäden übernommen werden, hängt immer von der vereinbarten Deckungssumme ab. Das gleiche gilt für die abgesicherten Schadensarten. Aus diesem Grund sollte bei einer Betriebshaftpflichtversicherung der Pflegedienst immer genau prüfen, ob die für ihn relevanten Schadensarten in einer realistischen Höhe abgedeckt sind.

  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
  • Jetzt bis 80% sparen
Jetzt vergleichen