Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe


Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe – Arbeit im KrankenhausAltenpfleger, Krankenpfleger sowie ambulante Pflegedienste und sonstige Pflegeberufe benötigen eine besondere Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe. Die private Haftpflichtversicherung einer Pflegekraft tritt nicht für einen Schaden ein, der in Zusammenhang mit berufstypischem Verschulden während der pflegenden Tätigkeit passiert. Ohne die Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe steht jeder einzelne in der langjährigen Haftung mit seinem Privatvermögen und dem zukünftigen Einkommen, um den Haftpflichtanspruch zu begleichen.


Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe im Überblick

Pflegeberufe sind ein vielseitiges Berufsbild. Schon längst ist das früher vorherrschende Bild der in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim angestellten Pflegekraft im Wandel und hat die Notwendigkeit geschaffen, sich individuell durch eine Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe in eigener Verantwortung abzusichern.

Absicherung durch die Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe erhalten:

  • Krankenschwestern
  • Krankenpfleger
  • Altenpfleger
  • Altenpflegerinnen
  • ambulante Pflegekräfte
  • private Pflegekräfte

Der Versicherungsschutz wird nicht nur von freiberuflichen Pflegekräften benötigt, die für jeden von ihnen schuldhaft verursachten Schaden einzustehen haben. Auch angestellte Pflegekräfte können nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen unter bestimmten Umständen in die Haftung genommen werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe, die in der Vertragsgestaltung das Angestelltenverhältnis berücksichtigt, empfiehlt sich also auch für diesen Bereich. Wer Zweifel am Umfang der von ihm benötigten Berufshaftpflichtversicherung Pflegekräfte hat, sollte das kostenlose Beratungsangebot wahrnehmen und sich über die Tarifgestaltung umfassend informieren.
Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe – Zufriedener Pfleger


Versicherungsleistungen in der Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe

Es liegt in der Natur der Pflegetätigkeit, dass die Mehrheit der Schäden mit besonders hohen Schadensersatzforderungen Personenschäden sind. Aus diesem Grund wird in jedem Tarif der Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe dort die höchste Deckungssumme bereitgestellt. Aber auch andere Arten von Schäden sind wahrscheinlich und sollten abgesichert werden.

Typische Deckungsbereiche der Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe:

  • Personenschaden
  • Sachschaden am Eigentum der Patienten oder Dritter
  • Vermögensschaden als Folge des Verschuldens wie z. B. Verdienstausfall
  • Schlüsselrisiko (Verlust von fremden Schlüsseln)
  • Haftung für Mitarbeiter (Pflegedienste)
  • Haftung bei Seminaren und Veranstaltungen

Der genaue Versicherungsbedarf richtet sich nach der individuellen Risikobewertung, die einen Überblick über die Haftungsbereiche gibt. Dabei gilt, dass eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung Pflegeberufe bereits die Entwicklung der Tätigkeit berücksichtigt, auch wenn die kurzfristige Anpassung des Versicherungstarifs regelmäßig unproblematisch ist.


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