Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin


Betriebshaftpflichtversicherung Kosmetikerin – Kosmetikerin schminkt KundinSchönheitspflege gehört zu den vielseitigen Berufsbildern, die Kreativität, großes Fachwissen und sehr viel Einfühlungsvermögen für das Bedürfnis der Klienten miteinander verbinden. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin ist diese Tätigkeit jedoch auch mit einem wirtschaftlichen Risiko verbunden, über das sich jede selbstständige Kosmetikerin bewusst sein sollte. Die Haftung erstreckt sich auf alle Arten der Berufsausübung, unabhängig davon, ob diese hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt wird. Der Schutz einer individuell angepassten Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin darf nicht fehlen.


Haftungsansprüche in der Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin

Ein Privileg dieser Tätigkeit besteht darin, dass sie hauptberuflich und nebenberuflich, in den eigenen Studioräumen oder auch mobil ausgeübt werden kann. Für alle Bereiche wird die Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin benötigt.

Die Deckung der Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin umfasst:

  • Personenschaden durch Verletzungen oder Anwendungsfehler
  • Sachschaden am Eigentum der Klienten oder Dritten bei Berufsausübung
  • Vermögensschäden als Folge dieser Schadensfälle

Personenschaden gehört zu den häufig vorkommenden Haftungsansprüchen, da auch eine erfahrene Fachkraft nicht immer einen Behandlungsfehler vermeiden kann. Sachschaden kann durch verschmutzte Kleidung, beschädigte Gegenstände der Klienten oder Dritter entstehen und reicht von geringen Schadenssummen bis zu hohen Ersatzforderungen. Aus diesen Schäden kann dann noch ein Vermögensschaden wie Verdienstausfall entstehen.

Die Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin übernimmt in diesen Fällen die Schadensbearbeitung und

  • prüft die Schadensersatzansprüche dem Grunde und der Höhe nach
  • tritt für die Abwehr unberechtigter oder zu hoch bezifferter Ansprüche ein
  • reguliert berechtigte und durchsetzbare Ansprüche

im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen.
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Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin – Leistungen und Zusatzvereinbarungen

Bei der Auswahl der passenden Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin empfiehlt sich eine eigene, individuelle Risikobewertung. Abhängig von der ausgeübten Tätigkeit können zusätzliche Risiken zu den Grundtarifen hinzutreten. Werden besondere Behandlungen angeboten, die über das klassische Berufsbild hinausgehen, sollten diese ausdrücklich in die Deckung der Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin aufgenommen werden. Dazu gehört insbesondere Permanent Make-up, das in den überwiegenden Tarifen zunächst im Grundschutz nicht enthalten ist.

Auch eine Verbindung von Dienstleistungen, die über die Schönheitspflege hinausgehen und womöglich den Heilnebenberufen zuzurechnen sind, sollten vor der Entscheidung für eine Berufshaftpflichtversicherung Kosmetikerin ausdrücklich nachgefragt werden, um mögliche Haftungslücken zu vermeiden.


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