Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure


Betriebshaftpflichtversicherung Ingenieure – Ingenieure prüfen BauteileBerufe, die hohe Kompetenz und Sorgfalt erfordern, sind zumeist auch mit ebenso hohen Haftungsrisiken verbunden. Wer freiberuflich diese Tätigkeit ausübt, ergänzt zum Schutz seiner wirtschaftlichen Existenz das Versicherungsportfolio durch eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure. Eine individuell gestaltete Versicherung schützt den Ingenieur bei den alltäglichen und außergewöhnlichen Anforderungen, mit denen er befasst ist. Entscheidend ist, dass nicht ein beliebiger Tarif ausgewählt wird, sondern die Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure mit einer persönlichen Risikobewertung verbunden wird.


Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure

Der Ingenieurberuf ist vielseitig. Wer nicht als angestellter Ingenieur bereits über die allgemeine Haftpflichtversicherung des Ingenieurbüros abgesichert ist, sondern freiberuflich tätig ist oder selbst ein Ingenieurbüro leitet, kann auf eine Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure nicht verzichten. Nur so erhält er die notwendige Handlungsfreiheit, die ihn auch mit Rücksicht auf die immer größer werdenden Haftungsverpflichtungen schützt.

Zu den Versicherungsbereichen der Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure gehören:

  • Haftung für Planungsschäden
  • Überschreiten von Kostenvoranschlägen
  • Haftung für Mitarbeiter
  • Haftungserweiterung für freie Mitarbeiter und Subunternehmer
  • Nachhaftung
  • Auslandsdeckung
  • Haftung für Umweltschäden
  • Sachschäden
  • Personenschäden

Nicht jeder Versicherungstarif der Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure umfasst alle diese Haftungsbereiche. Auch ist nicht in jedem Fall eine so weitreichende Absicherung erforderlich. Bei einer realistischen Risikobewertung lassen sich der tatsächliche Versicherungsbedarf und der dazu passende Tarif ermitteln. Eine regelmäßige Prüfung, ob die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure den aktuellen persönlichen Anforderungen noch entsprechen, ist ebenfalls immer ratsam.
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Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure – Leistung im Schadensfall

Ein Schadensfall für die Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure ist auch bei sorgfältiger Arbeitsmethode nicht immer zu vermeiden. Dazu kommt, dass die Klagebereitschaft inzwischen stark angestiegen ist. Wird ein Haftpflichtschaden geltend gemacht, übernimmt die Haftpflichtversicherung von der Meldung an die Weiterbearbeitung und wahrt dabei die Interessen des Versicherten.

Es gehört zu den Aufgaben der Berufshaftpflichtversicherung Ingenieure, Ansprüche genau zu prüfen und diese abzuwehren, sind sie dem Grunde und der Höhe nach zweifelhaft. Sofern daraus ein Rechtsstreit erwächst, gewährt das Versicherungsunternehmen mittelbaren Rechtsschutz. Nur wenn ein Anspruch berechtigt und durchsetzbar ist, erfolgt der Ausgleich der Ansprüche.


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