Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende


Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende – Zufriedene GewerbetreibendeDie Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht mit der Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende gleichzusetzen. Umgekehrt gilt dieser Unterschied allerdings auch. Während viel Handwerker mit den Vorteilen einer Betriebshaftpflicht bereits vertraut sind, ist nicht immer nachvollziehbar, welcher Nutzen einer Berufshaftpflichtversicherung Gewebetreibende zukommt. Tatsache ist jedoch, dass nicht jeder Haftpflichtschaden in einem Personenschaden oder einem Sachschaden besteht. Fehlt dann ein entsprechendes Versicherungskonzept, stehen die Gewerbetreibenden mit ihrem Privatvermögen alleine in der Haftung.


Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende – Deckung für Vermögensschäden

Beschädigt ein Gewerbetreibender bei einem Auftrag Eigentum eines Kunden, so übernimmt in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung den Schadensausgleich. Wird ein Gewerbetreibender mit einer umfassenden Beratung beauftragt und führt diese im Ergebnis zu einer Fehlinvestition oder einem Vermögensschaden anderer Art, ist die Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende die bessere Absicherung. Freiberufler sind zwar keine Gewerbetreibende, aber bei ihren Dienstleistungen ist die Absicherung von Vermögensschäden bereits weit verbreitet. Einige freiberufliche Tätigkeiten dürfen nur mit dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ausgeübt werden. Dies sollte zumindest ein eindeutiger Hinweis sein, welche Bedeutung einer Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende zukommt.

Nicht nur im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung ist gerade für Berufsanfänger eine gründliche Risikobewertung ihrer Tätigkeit sinnvoll, um mit der notwendigen und beruhigenden Absicherung ihre geschäftliche Zukunft in Angriff zu nehmen. Erfahrene Unternehmer hingegen benötigen in regelmäßigen Abständen eine Neubewertung, die sich ihren steigenden geschäftlichen Aktivitäten anpasst. Die Prüfung der Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende gehört dazu.
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Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende und Versicherungsleistungen

Haftpflichtschäden sind vielfältig. Die Absicherung durch die Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende besteht auch dann, wenn bei einer Dienstleistung ein Schaden entsteht oder eine Beratung ein fehlerhaftes und finanziell negatives Ergebnis ergibt. Selbst der Verlust eines Schlüssels für eine im fremden Eigentum stehende Schließanlage kann bereits Kosten im vier- und manchmal sogar fünfstelligen Bereich verursachen.

Kommt es zum Schadenseintritt, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende gleich mehrere Aufgaben:

  • Aufnahme des Schadens
  • Prüfung und Einschätzung durch Gutachter falls erforderlich
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Schadensforderungen
  • Verhandlungen über die Schadenshöhe und Ausgleich des Schadens

Umfassend abgesichert erhöht die Berufshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende durch die Risikoabdeckung die unternehmerische Handlungsfreiheit.


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