Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie


Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie – Kellnerin im RestaurantDie Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie ist nicht zu verwechseln mit der Betriebshaftpflichtversicherung in der Gastronomie. Beide sind zwar in manchen Fällen gleichzeitig für den Ausgleich eines Schadens zuständig, sie haben jedoch andere Versicherungsnehmer. Während der Inhaber eines Gastronomiebetriebs ohne eine Betriebshaftpflicht schon gar nicht erst die Türen seines Lokals öffnen sollte, ist die Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie ein ratsames Versicherungsprodukt für seine Beschäftigten.


Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie – eigenverantwortliche Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter wie ein Koch oder auch ein Kellner sollten sich durch eine eigene Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie vor Schadensersatzansprüchen der Gäste und Kollegen schützen. In der Hektik des Arbeitsalltags können jederzeit Schäden entstehen, bei denen sich der Gast nicht zwangläufig an den Gastwirt halten muss.

Typische Schäden bei der Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie:

  • Abhandengekommene Garderobe
  • Verschmutzte Garderobe
  • Verschüttete Heißgetränke und Personenschäden
  • Fremdkörper im Essen, die medizinische Maßnahmen erfordern
  • Zubereitungsfehler mit Vergiftungserscheinungen

Nicht jeder Gastwirt verfügt über eine leistungsbereite Betriebshaftpflichtversicherung. Bereitet ein Koch versehentlich ein Gericht mit einer gesundheitsschädlichen Substanz zu, ist er persönlich über dafür verantwortlich. Abgesehen von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen tritt im Schadensfall die Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie ein. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich nicht um eine vorsätzliche Schädigung handelt und das Verhalten des Versicherten auch ursächlich für den Schaden war.
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Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie – Hinweise zum Vertragsinhalt

Wer im Bereich Gastronomie tätig ist, sollte die angebotenen Verträge zur Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie sorgfältig prüfen.

Wichtige Vertragskonditionen sind:

  • Haftung für Personen- und Sachschäden
  • Tätigkeit auch im Ausland versichert
  • Schlüsselrisiko für beruflich in Obhut genommene Schlüssel
  • Prüfung und Ausgleich durch den Versicherer
  • geringe Selbstbeteiligung

Häufig besteht die Möglichkeit, als Berufsanfänger besondere Prämienrabatte zu erhalten oder bei einer Anzahl von schadensfreien Jahren die Prämie zu senken. Die Selbstbeteiligung ist in der Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie sinnvollerweise nicht zu hoch anzusetzen, um nicht bei einem geringeren Schadensfall selbst zahlen zu müssen. Wer als Koch zugleich Seminare gibt oder als Dozent tätig ist, sollte diese Erweiterung der klassischen Tätigkeit ausdrücklich in die Berufshaftpflichtversicherung Gastronomie aufnehmen lassen oder diese mit einer besonderen Haftpflichtversicherung für Lehrtätigkeit kombinieren.


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