Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger


Betriebshaftpflichtversicherung Fußpfleger – Fußpflegerin betreut KundenFußpfleger, die nicht aufgrund einer Festanstellung über die Haftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers abgesichert sind, benötigen zu ihrer eigenen Absicherung im Schadensfall eine Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt auch dann nicht die Haftung, wenn die Tätigkeit neben der eigentlichen Berufstätigkeit als Nebenerwerb ausgeübt wird. Als gewerbliche Tätigkeit muss eine besondere Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger abgeschlossen werden.


Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger – Haftungsrisiken im Überblick

Fußpfleger sind mit einer Reihe von Haftungsrisiken konfrontiert und diese bestehen keineswegs nur darin, dass es bei Ausführung ihrer Tätigkeit zu einer unbeabsichtigten Verletzung mit möglichen Schmerzensgeldansprüchen kommt. Die Risiken sind weitaus vielfältiger.

Durch die Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger sollten abgedeckt werde:

  • Personenschäden mit Schmerzensgeld
  • Beschädigung von Patienteneigentum
  • Sachschäden am Eigentum Dritter
  • Sachschäden bei in Verwahrung genommenen Gegenständen
  • Schlüsselrisiko

Häufig ist gar nicht klar, welche Schäden überhaupt eintreten können. Da die medizinische und kosmetische Fußpflege oft mit Hausbesuchen verbunden ist, kann es zu Sachschäden in der Wohnung des Patienten kommen. Möglich ist auch, dass bei Stammkunden ein Schlüssel zur Verfügung gestellt wird. Kommt dieser abhanden, kann dies zum Austausch der Schließanlage führen, um weiterhin die Sicherheit der Patienten zu garantieren. Die Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger sollte diese unterschiedlichen Haftungsbereiche abdecken. Hilfreich zur Bestimmung des Versicherungsbedarfs ist es, eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen, um einen genauen Überblick der Schwerpunkte für die Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger zu erhalten.
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Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger – Hinweise zum Versicherungsvertrag

Gerade bei unverzichtbaren Versicherungen wie der Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger macht sich ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Tarifmodelle der Versicherungsunternehmen bezahlt. Zumeist wird ein Prämienrabatt für Existenzgründer angeboten. Vorteile sind auch darin zu sehen, wenn die Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger die private Haftpflichtversicherung ohne zusätzliche Kosten gleich mit einschließt. So lassen sich die Kosten für die bisherige Privathaftpflicht einsparen und die Vorteile eines derartigen Kombivertrages erhöhen.

Nebenberufliche Fußpflege kann als Sonderkondition zu einer Prämienreduzierung führen. Allerdings sollte stets darauf geachtet werden, dass bei einer Ausweitung der Tätigkeit auch die Berufshaftpflichtversicherung Fußpflege an die geänderten Bedingungen angepasst wird. So besteht jederzeit ein zeitgemäßer Versicherungsschutz im Schadensfall.


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