Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker


Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker – Katze bei der BehandlungTierheilpraktiker üben einen sehr abwechslungsreichen und auch verantwortungsvollen Beruf aus. Diese Verantwortung wird durch eine Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker abgesichert. Schadensersatzansprüche können auch bei sorgfältiger Vorgehensweise nicht immer vermieden werden. Selbst wenn sie unberechtigt sind, so ist ihre juristische Abwehr mit hohen Kosten verbunden. Auch hier steht die Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker dem Versicherten mit der Sachkenntnis und Kostenübernahme bei. Ein Verzicht auf diesen Versicherungsschutz ist zugleich ein Risiko für das gesamte Vermögen und Einkommen.


Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker – Leistungen im Überblick

Die freiberufliche oder selbstständige Arbeit als Tierheilpraktiker kann auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen. Neben einem Praxisbetrieb sind Hausbesuche und Exkursionen ebenso im Bereich des therapeutisch Möglichen wie die Versorgung der Patienten mit zulässigen Medikamenten und die Beratung der Patientenbesitzer. Dies alles sind Haftungsquellen, die über die Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker mit angemessenen Deckungssummen versichert sind. Dies ermöglicht die unbelastete Arbeit mit und für die Patienten.

Zu den Versicherungsleistungen der Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker gehören:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Behandlungsfehler
  • Haftung bei Hausbesuchen und Exkursionen
  • Haftung für Mitarbeiter
  • Haftung für Lehrtätigkeit und Seminare

Abhängig vom ausgewählten Tarif in der Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker können noch weitere Risiken zusätzlich versichert werden. Wichtig ist, dass bereits ein angebotener Grundtarif die notwendigen Haftungsbereiche versichert. Kostenfreie Zusatzleistungen wie eine private Haftpflichtversicherung sowie der mittelbare Rechtsschutz bei zivilrechtlichen Schadensersatzklagen sind im Versicherungsvergleich ebenfalls zu berücksichtigen.
Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker - Tierheilpraktiker in seiner Praxis


Schadensfall in der Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker

Kommt es zu einem Schadensfall oder stellt ein Patientenbesitzer Schadensersatzansprüche übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker die Bearbeitung.

Die Versicherungsleistung bei einer Schadensmeldung besteht aus:

  • Aufnahme der Schadensmeldung
  • Ermittlung des Sachverhalts
  • Einschätzung der Haftung des Versicherten
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • Abwehr überhöhter Haftpflichtansprüche
  • mittelbarer Rechtsschutz im Fall eines Rechtsstreits
  • Ausgleich berechtigter und durchsetzbarer Schadensersatzansprüche

Damit erhält ein versicherter Tierheilpraktiker umfassenden Schutz vor den Haftpflichtansprüchen, die nach den gesetzlichen Regelungen erst nach dreißig Jahren verjähren. Diese Leistungen sind unabhängig davon, ob der Versicherungstarif für einen Existenzgründer mit Prämienrabatt oder eine Berufshaftpflichtversicherung Tierheilpraktiker im Nebenberuf abgeschlossen wurde. Ein Verzicht auf diese umfassende Absicherung im Schadensfall ist angesichts der generell moderaten Prämien kaum nachvollziehbar.


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