Berufshaftpflichtversicherung Radiologen


Berufshaftpflichtversicherung Radiologen – Radiologin im KrankenhausIm Bereich der Arztversicherung gehört die Berufshaftpflichtversicherung Radiologen zu den Pflichtversicherungen, die von vielen Versicherungsunternehmen als besondere Risikogruppe eingestuft werden. Wie für Geburtshelfer und Anästhesisten ist die Auswahl der individuell angepassten Haftpflichtversicherung für einen Radiologen deswegen besonders sorgfältig vorzunehmen, um das Haftungsrisiko auch zutreffend abzudecken. Die Berufshaftpflichtversicherung Radiologen orientiert sich nach der individuellen Tätigkeit und erfordert erfahrene Versicherer.


Berufshaftpflichtversicherung Radiologen im Überblick

Radiologen gehören zu den Medizinern, die neben einer sehr weitreichenden Fachkenntnis einen besonderen Technikbedarf in ihrer Fachrichtung haben. Die Berufshaftpflichtversicherung Radiologen berücksichtigt dies und beinhaltet aus diesem Grund immer auch die Haftung für Schäden, die durch diesen Geräteeinsatz entstehen können.

Hinzu kommt, dass die Kooperation zwischen Krankenhäusern und Radiologen inzwischen keine Ausnahme mehr ist. Zumeist entsteht eine GbR, in der die Gesellschafter für das Gesamtrisiko gegenüber Außenstehenden aufzukommen haben. Diese Verbindung wird bei der Berufshaftpflichtversicherung Radiologen ebenso berücksichtigt, wie die Haftung für Angestellte, für Vertretungen und für Umweltschäden in Zusammenhang mit der Berufsausübung.

Dabei übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung Radiologen Haftpflichtansprüche aus:

  • Personenschäden
  • Sachschäden als berufstypische Schäden
  • Vermögensschäden als Folgeschäden
  • Haftung für Angestellte
  • Haftung bei Vertretung
  • Haftung unabhängig von Kooperationspartnern
  • Umweltschäden
  • Schäden an Mietsachen

Mediziner, die in eine Kooperation eingebunden oder als Honorarärzte tätig sind, sollten grundsätzlich eine eigene gesonderte Berufshaftpflichtversicherung Radiologen unterhalten, um ihren unabhängigen Status auch bei einer möglichen Sozialversicherungsprüfung nachweisen zu können.
Berufshaftpflichtversicherung Radiologen – Radiologen mit Patient


Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung Radiologen

Neben der allgemeinen Absicherung der berufstypischen Schadensersatzansprüche ist es Aufgabe der Berufshaftpflichtversicherung Radiologen, die Regulierung in jedem individuellen Schadensfall umfassend zu übernehmen und den Versicherten als indirekte Rechtsschutzversicherung auch in einem möglichen Rechtsstreit inhaltlich und materiell zu unterstützen.

Die Versicherungsleistungen im Schadensfall können umfassen:

  • Aufklärung des Sachverhalts
  • Beauftragung von Gutachtern
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Schadensersatzansprüche
  • mittelbarer Rechtschutz
  • Ausgleich berechtigter Haftpflichtansprüche

Angesichts der Schadensersatzforderungen, die bei einem Arzthaftungsfall juristisch bereits durchgesetzt wurden, ist die Berufshaftpflichtversicherung Radiologen mit ihren umfassenden Leistungen während der gesamten Schadensbearbeitung unverzichtbar. Entscheidend ist, den passenden Tarif auszuwählen. Bei Unklarheiten oder Fragen sollte das zusätzliche Beratungsangebot kostenfrei wahrgenommen werden.


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