Berufshaftpflichtversicherung Optiker


Berufshaftpflichtversicherung Optiker – Optikerin mit KundinNur mit einer Berufshaftpflichtversicherung Optiker sollten die Tätigkeit und ein Optiker-Geschäft betrieben werden. Mit dem Kundenverkehr steigt das Haftungsrisiko. Bereits beim Betreten der Geschäftsräume verlagert sich die Verantwortung für die eigene Tätigkeit, die der Angestellten und das immer vorhandene Risiko im Dienstleistungsbereich mit Kundenverkehr auf den Optiker und Ladeninhaber. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung Optiker erstreckt sich die Haftung dabei nach den gesetzlichen Haftungsregeln bis in das gegenwärtige und zukünftige Privatvermögen.


Berufshaftpflichtversicherung Optiker  im Überblick

Zur Berufshaftpflichtversicherung für Optiker gehört eine Reihe von Schadensrisiken, die sich jederzeit im Kundenverkehr bei der Ausübung der Tätigkeit verwirklichen können. Der Schwerpunkt der Deckungssumme liegt dabei auf den Personenschäden, die bereits durch den Sturz eines Kunden über eine fahrlässig nicht befestigte Bodenkante oder den nicht gesicherten Bodenbereich nach einer Reinigung ergeben können.

In der Regel umfasst die Berufshaftpflichtversicherung Optiker deswegen:

  • Personenschaden mit Folgeschäden
  • Sachschaden am Eigentum von Kunden und Dritten
  • Vermögensschaden
  • Haftung für Angestellte

Neben den typischen Schadensfällen besteht bei den meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, die Berufshaftpflichtversicherung Optiker um sinnvolle Bausteine wie das Schlüsselrisiko oder gemietete Ausstattung zu erweitern. Häufig wird ein kombinierter Tarif für eine Geschäftsinhaltsversicherung und eine Geschäftsunterbrechungsversicherung zusammen mit der Berufshaftpflichtversicherung Optiker angeboten. Sinnvoll ist, zunächst eine individuelle Risikobewertung anhand der Tätigkeitsbeschreibung und der erforderlichen Deckungssummen nach dem Umsatz vorzunehmen. So lässt sich der tatsächliche Versicherungsbedarf näher bestimmen.


Berufshaftpflichtversicherung Optiker – Leistungen im Schadensfall

Tritt ein Schaden bei einem Kunden oder einem Dritten ein, so wird dieser der Berufshaftpflichtversicherung Optiker gemeldet. Nach der Schadensmeldung besteht die Versicherungsleistung keineswegs nur darin, eine mögliche Schadensersatzsumme zu bestimmen.

Berufshaftpflichtversicherung Optiker – Zufriedene Optikerin
Die Berufshaftpflichtversicherung Optiker übernimmt:

  • Sachverhaltsermittlung
  • Bestimmung des Anspruchs dem Grunde und der Höhe nach
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Haftungsansprüche
  • mittelbarer Rechtsschutz
  • Ausgleich berechtigter Schadensersatzansprüche

Ist für die Berufshaftpflichtversicherung Optiker eine Selbstbeteiligung vereinbart, so erfolgt die Regulierung eines berechtigten Schadens abzüglich der vom Versicherten zu leistenden Eigenleistung. Diese sollte deswegen möglichst gering gehalten sein, damit der versicherte Optiker den größtmöglichen Nutzen aus seinem Versicherungsschutz ziehen kann.


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