Berufshaftpflichtversicherung Musiker


Berufshaftpflichtversicherung Musiker – Band im StudioWer freiberuflich oder selbstständige mit Musik Einkommen erzielt, benötigt zum Schutz gegen Schadensersatzansprüche eine Berufshaftpflichtversicherung Musiker. Dies gilt auch, wenn die Musik nur nebenberuflich zum Lebensunterhalt beiträgt. Nur Hobbymusiker können sich auf eine Privathaftpflichtversicherung beschränken. Alle anderen Künstler schützen sich gegen Ansprüche aus Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden durch eine Berufshaftpflichtversicherung Musiker.


Die Berufshaftpflichtversicherung Musiker im Überblick

Musik ist ein Geschenk. Der Alltag eines Berufsmusikers ist jedoch weitaus nüchterner und zudem voller rechtlicher Verantwortung. Erleidet ein Dritter einen Schaden in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, trifft den Musiker die gesetzliche Haftung dafür. Ohne eine Berufhaftspflichtversicherung Musiker ist er nach geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet, mit seinem gesamten Vermögen für diesen Schaden einzutreten.

Der von der Berufshaftpflichtversicherung Musiker umfasste Versicherungsbereich umfasst deswegen:

  • Personenschaden mit Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Spätschaden
  • Sachschaden
  • Vermögensschaden als Folgeschaden
  • während eines Auftritts
  • im Zusammenhang mit dem Aufbau oder Abbau bei einem Bühnenauftritt
  • bei Engagements
  • im Rahmen von Lehrtätigkeit und Musikunterricht

Zu beachten ist, dass die Berufshaftpflichtversicherung Musiker auf die freiberufliche oder selbstständige Ausübung der reinen Musikertätigkeit spezialisiert ist. Übernimmt der Musiker zugleich die Funktion eines Veranstalters, sollte er sich zuvor ausführlich über die Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen informieren.


Leistungen in der Berufshaftpflichtversicherung Musiker

Üblich ist in der Berufshaftpflichtversicherung Musiker, dass im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme durch Verschulden des Versicherten entstandene Schäden reguliert werden. Damit alleine ist die Aufgabe des Versicherungsunternehmens jedoch nicht erfüllt.

Berufshaftpflichtversicherung Musiker - Tontechniker im Studio

Es gehört zu den Versicherungsleistungen in der Berufshaftpflichtversicherung Musiker,

  • bei einer Schadensmeldung den Sachverhalt zu prüfen
  • das Verschulden des Versicherten zu prüfen und dies nötigenfalls durch Ermittlungen eines Sachverständigen zu klären
  • unberechtigte oder überhöhte Haftpflichtansprüche ohne Kosten für den Versicherungsnehmer abzuwehren
  • berechtigte Haftpflichtansprüche auszugleichen

Die Schadensregulierung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und unter Berücksichtigung einer vertraglich vorgesehenen Selbstbeteiligung. Kosten entstehen in der Berufshaftpflichtversicherung Musiker für den Versicherten bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche nicht. Dies ist eine Versicherungsleistung, die nicht zusätzlich vereinbart werden muss. Andere Zusatzvereinbarungen sollten nach dem individuellen Versicherungsbedarf ausgewählt werden.


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