Lehrer sind nicht nur im öffentlichen Dienst tätig, in dem der Dienstherr sie bis zur groben Fahrlässigkeit schützt. Freiberufliche Lehrer benötigen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung Lehrer, wenn sie vor den vielfältigen Haftungsrisiken ihrer Tätigkeit geschützt sein wollen. Dabei gilt, dass nicht nur Pädagogen einen professionellen Versicherungspartner benötigen, die mit jüngeren Kindern arbeiten. Jugendliche und selbst Erwachsene können Dozenten in die persönliche Haftung nehmen, wenn diese keine Berufshaftpflichtversicherung Lehrer abschließen.
Berufshaftpflichtversicherung Lehrer und Haftungsrisiko der Pädagogen
Besonders hoch ist das Haftungsrisiko für diejenigen, die mit Minderjährigen arbeiten. Die Berufshaftpflichtversicherung Lehrer ist unverzichtbar, um sich gegen die Ansprüche zu schützen, die direkt oder auf Umwegen durch das Verhalten der Schüler an den Lehrer gestellt werden. Lehrer übernommen bei Minderjährigen die Aufsichtspflicht und deren Umfang wird allgemein sehr weit angesetzt. So haften sie nicht nur für Schäden, die das anvertraute Kind oder der Jugendliche erleidet – sie haften auch für Schäden, die durch diese Kinder verursacht werden.
Die Aufsichtspflicht in der Erwachsenenbildung ist zwar damit nicht zu vergleichen, doch die Berufshaftpflichtversicherung Lehrer ist auch hier unverzichtbar. Volljährige Schüler können während des Unterrichts in angemieteten Räumen, auf Exkursionen oder selbst im eigenen Zuhause des Schülers Schaden erleiden. Steht dieser im Zusammenhang mit dem Unterricht, handelt es sich um einen Schaden für die Berufshaftpflichtversicherung Lehrer.
Versicherungsumfang in der Berufshaftpflichtversicherung Lehrer
Notwendig ist eine Berufshaftpflichtversicherung Lehrer, die einen Grundschutz bei den am häufigsten auftretenden Schadensersatzansprüchen darstellt. Je nach Art und Schadensneigung der pädagogischen Tätigkeit setzt dieser Schwerpunkte und sollte zusätzliche Haftungsrisiken abdecken.
Unverzichtbar ist für die Berufshaftpflichtversicherung Lehrer:
- Personenschaden mit angemessener Deckungssumme
- Sachschaden am Eigentum der Schüler und Dritter
- Vermögensschaden als Folge eines der vorgenannten Schäden
Je nach Tarif ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen, die Bagatellschäden umfasst und in allen übrigen Fällen auf die Schadensersatzzahlungen angerechnet wird. Die Berufshaftpflichtversicherung Lehrer lässt sich mit der Privathaftpflichtversicherung zumeist kombinieren und gehört zu den kostengünstigen, aber sicherlich unverzichtbaren Versicherungsprodukten. Sie verhindert, dass womöglich durch einen einzigen Schadensfall die wirtschaftliche Existenz gefährdet wird.