Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger


Betriebshaftpflichtversicherung Krankenpfleger – Krankenpflegerin im KrankenhausDie Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger versichert das erhebliche Haftungsrisiko, mit dem selbstständige Krankenpfleger bei ihrer Tätigkeit konfrontiert sind. Im Gegensatz zu angestellten Krankenpflegern besteht keine übergeordnete Absicherung durch den Arbeitgeber. Jeder Haftpflichtanspruch eines Patienten trifft den Selbstständigen direkt. Besteht keine Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger, müssen diese Ansprüche mit dem gesamten Privatvermögen ausgeglichen werden.


Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger – Leistungen im Überblick

Der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger erstreckt sich nicht nur auf mögliche Personenschäden, die durch eine fehlerhafte Behandlung wie eine Verwechslung bei der Medikamentengabe eintreten können. Der versicherte Tätigkeitsbereich ist schon grundsätzlich sehr weit und kann durch Zusatzvereinbarungen noch vergrößert werden.

Ratsam ist eine Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger für die Bereiche:

  • Personenschaden
  • Sachschaden an Eigentum von Patienten und Dritten
  • Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschaden
  • Schlüsselrisiko (falls fremde Schlüssel in Obhut genommen werden)
  • Haftung für Mitarbeiter
  • Dozenten- und Seminartätigkeit

Wie weit und wie hoch der Versicherungsschutz dabei im Einzelfall benötigt wird, lässt sich durch eine individuelle Risikobewertung bestimmen. Zu beachten ist, dass in der Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger die Anforderungen mit der wachsenden Geschäftstätigkeit steigen können.

Existenzgründer haben zudem die Möglichkeit, in der ersten Versicherungszeit Gründungsrabatte zu nutzen. Prämiennachlässe ergeben sich später wiederum aus schadensfreien Versicherungsjahren. Wichtig für die Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger ist dabei immer, dass diese regelmäßig geprüft und an die aktuellen Anforderungen des Versicherten angepasst wird.
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Schadensfall in der Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger

Auch bei größter Sorgfalt ist ein Schadensfall nicht immer zu vermeiden. Dieser kann in einem Sachschaden oder einem Personenschaden bestehen – er kann unbegründet oder berechtigt sein. Die Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger übernimmt mit der Schadensmeldung die umfassende Betreuung des Vorgangs.

Zur Regulierung gehören:

  • Aufnahme des Sachverhalts
  • Prüfung der Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach
  • Abwehr unberechtigter oder zweifelhafter Ansprüche
  • mittelbarer Rechtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche

Die Entlastung durch die Berufshaftpflichtversicherung Krankenpfleger ist also nicht nur wirtschaftlicher Art – sie reguliert den gesamten Schadenshergang und gewährleistet damit, dass der Versicherte sich nicht ohne Unterstützung mit dem Haftpflichtanspruch auseinandersetzen muss.


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