Berufshaftpflichtversicherung Kameramann


Berufshaftpflichtversicherung Kameramann – Kameramann bei der ArbeitDie Berufshaftpflichtversicherung Kameramann ist unverzichtbar, um die weniger kreativen Effekte dieses abwechslungsreichen und interessanten Berufs abzudecken. Die Verantwortung für das Equipment, die Verpflichtungen gegenüber Auftraggebern und Dritten gehört zur Tätigkeit dazu.
Damit stellt sie eine potenzielle Haftungsquelle dar, die zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen kann. Soll nicht das gesamte Privatvermögen und damit die eigene Existenz und die der Familie gefährdet werden, ist der Schutz durch die Berufshaftpflichtversicherung Kameramann ein fester Bestandteil des individuellen Risikomanagements.


Berufshaftpflichtversicherung Kameramann – die Bedingungen im Überblick

Haftung für Schäden geht über die vorsätzliche Verursachung hinaus. Eine Unachtsamkeit reicht aus, um einen hohen Sachschaden oder sogar einen Personenschaden zu verursachen. Wird dieser nicht durch eine Berufshaftpflichtversicherung Kameramann abgesichert, erstreckt sich der Anspruch auf das eigene Privatvermögen, verbraucht die schon geschaffenen Vermögenswerte und greift lange Zeit auf jedes Einkommen zu.

Die Berufshaftpflichtversicherung Kameramann sollte deswegen

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Haftung für gemietete, geleaste und geliehene Ausrüstung
  • einen weltweiten Haftungsschutz
  • Gehilfen

versichern. Dabei sind die Deckungssummen so zu wählen, dass bei realistischer Einschätzung möglicher Schadensszenarien keine Unterdeckung eintreten kann und die Schadensregulierung durch die Berufshaftpflichtversicherung Kameramann abschließend die Ausgleichszahlung übernimmt. Die mögliche Selbstbeteiligung ist sinnvollerweise möglichst niedrig zu wählen, besser noch ist ein Verzicht darauf, sofern der entsprechende Versicherungstarif dies anbietet.
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Berufshaftpflichtversicherung Kameramann – die Leistungen im Schadensfall

Detaillierte Schadensregulierung hängt sicherlich von den genauen Konditionen der individuellen Berufshaftpflichtversicherung Kameramann ab. Allerdings bietet die Haftpflicht in jedem Basistarif unveränderliche Leistungen an, die von der Schadensmeldung bis zur Regulierung reichen.

Dazu gehören:

  • Aufnahme und Prüfung des gemeldeten Schadens
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Haftpflichtansprüche
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche

Entscheidend ist wie bei jeder Versicherung auch bei der Berufshaftpflichtversicherung Kameramann, dass der zu regulierende Schaden zum Versicherungsumfang gehört. Er muss also bei oder durch die Tätigkeit entstanden sein und ein versichertes Risiko umfassen. Empfehlenswert ist aus diesem Grund, eine regelmäßige Prüfung, ob der bestehende Versicherungsvertrag noch den aktuellen Anforderungen der Tätigkeit entspricht oder an die geänderten Verhältnisse angepasst werden sollte.


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