Berufshaftpflichtversicherung Journalisten


Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten – Journalisten besprechen DetailsEine Berufshaftpflichtversicherung Journalisten ist in der Regel eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Zwar können auch bei der journalistischen Tätigkeit Personenschäden oder Sachsschäden eintreten – viel höher ist aber das Risiko von Haftpflichtansprüchen aus ideellen Rechten oder den reinen Vermögensverlusten wie entgangenem Gewinn des Geschädigten. Zu der in anderen Branchen üblichen Standardabsicherung sollte deswegen bei der Berufshaftpflichtversicherung Journalisten das Risiko des Vermögensschadens als Primärschaden versichert sein.


Leistungen und Besonderheiten in der Berufshaftpflichtversicherung Journalisten

Regressansprüche kommen inzwischen immer häufiger aus. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechten gehören jedoch nicht zu den üblichen Haftpflichtschäden, da sie weder Personen noch Sachen schädigen. Die Berufshaftpflichtversicherung Journalisten trägt diesem Umstand Rechnung und versichert auch diese reinen Vermögensschäden.

Typische Schadensbereiche sind dabei:

  • Druckerzeugnisse der Presse
  • Flyer mit Pressemitteilungen und Druckfreigaben im kommerziellen Bereich
  • Bildmaterial
  • Kameramaterial
  • neue Medien inklusive Blogbeiträge
  • Schadensverursachung durch Mitarbeiter

Kommt es zu einem Haftpflichtschaden, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung Journalisten die Schadensbearbeitung. Sie prüft den Anspruch darauf, ob er dem Grunde und der Höhe nach überhaupt berechtigt ist. Zweifelhafte Ansprüche wird die Berufshaftpflichtversicherung Journalisten zunächst abwehren und dabei für den Versicherten mittelbaren Rechtsschutz bereitstellen. Erst, wenn derartige Ansprüche rechtssicher festgestellt sind, erfolgt der Ausgleich. Durch die Eintrittspflicht der Berufshaftpflichtversicherung Journalisten wird das Haftungsrisiko auf die Prämienzahlungen und eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert. Andernfalls wäre das gesamte Privatvermögen zum Schadenausgleich einzusetzen.

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Versicherungsbedingungen in der Berufshaftpflichtversicherung Journalisten

Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung Journalisten ist, dass der Versicherte zur versicherten Berufsgruppe gehört und der Schaden mit seiner Tätigkeit in Zusammenhang steht.

Versichert werden in der Berufshaftpflichtversicherung:

  • Journalisten
  • Bildjournalisten (auch Kameramann)
  • Autoren
  • Publizisten
  • Lektoren
  • in hauptberuflicher oder nebenberuflicher Tätigkeit

Bei einigen Mischtätigkeiten empfiehlt sich, die jeweiligen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und im Zweifel individuelle Vereinbarungen zu treffen. Sinnvoll ist auch, den Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung Journalisten für Tätigkeiten im Ausland zu vereinbaren sowie eine mögliche Nachhaftung für Ansprüche, die erst zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden. Prämienrabatte für schadensfreie Jahre und Berufsanfänger hängen vom jeweiligen Versicherer und dem ausgewählten Tarif ab.


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