Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker


Betriebshaftpflichtversicherung Heilpraktiker – Heilpraktikerin mit PatientinSchon die Berufsordnung verlangt, dass durch eine Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker mögliche Schäden bei Ausübung ihrer Tätigkeit absichern. Aber auch ohne diese Verpflichtung diktieren Logik und Selbstschutz diese Vervollständigung des eigenen Versicherungsschutzes. Haftpflichtansprüche können jeden treffen, auch wenn er mit noch so großer Sorgfalt und Professionalität seinen Beruf ausübt. Die Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker dient schließlich nicht nur dazu, Ansprüche auszugleichen, sie prüft auch deren Berechtigung und gewährt den nötigen Beistand in einem Rechtsstreit.


Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker – Versicherungsbereich und Haftungsursachen

Wie in den meisten freiberuflich ausgeübten Heilberufen ist die Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker nicht nur darauf beschränkt, für Personenschäden einzutreten. Tatsächlich sind die Schadensszenarien sehr vielseitig und weiten damit die Haftung auch auf ganz unerwartete Schadensersatzansprüche aus. So ist es durchaus möglich, dass ein Sachschaden entsteht, wenn ein Patient innerhalb der Praxisräume durch eine Unachtsamkeit an verschmutzte oder beschädigte Kleidungsstücke gelangt. Ebenso möglich ist ein Vermögensschaden, wenn ein langfristiger Verdienstausfall bei einem Patienten eintritt. Diese Schadensursachen werden durch die Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker bei entsprechender Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen abgedeckt.

Tarifbeispiel einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker

Versicherungssumme Leistungen Beitrag pro Jahr
3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden mitversichert sind alle angestellten Therapeuten sowie angestelltes Personal ca. 98 €
3 Mio. Euro pauschal für Personenschäden Mietsachschäden an der Praxis
100.000 € für Vermögensschäden Erweiterter Strafrechtsschutz

Versichert sein sollte jedenfalls in der Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker:

  • Personenschäden durch Unfälle und die Behandlung als solche
  • Sachschäden am Eigentum der Patienten, Besucher der Praxis und Eigentum Dritter
  • Vermögensschaden als Folge der Berufsausübung bei Patienten und Dritte

Als sinnvolle Ergänzung der Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker ist immer die Deckung für anvertraute Schlüssel und natürlich die Haftung für angestellte Mitarbeiter erforderlich.
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Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker – Tarife und Vergleiche der Versicherer

Jeder Versicherer bietet bei der Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker als Bestandteil seines Grundschutzes die Prüfung und den Ausgleich der geltend gemachten Ansprüche gegen den Heilpraktiker an. Im Vergleich der Versicherungsunternehmen untereinander sollten möglichst gleiche Versicherungsbedingungen gegenübergestellt werden. Dazu gehören auch Sondertarife in der Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker für Berufsanfänger, die Höhe der Selbstbeteiligung und Prämienrabatte bei schadensfreien Jahren.

Ebenso interessant sind Kombinationen mit einer eingeschlossenen Privathaftpflichtversicherung, gewerblicher Rechtsschutz und eine umfassende Absicherung der persönlichen Vorsorgemaßnahmen über die Haftung gegenüber Dritten hinaus. In vielen Fällen bestehen besondere Versicherungsangebote mit einem umfassenden Versicherungsportfolio für Praxis und Privatschutz.

Kündigungsfristen Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist
Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende
Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende
Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende

  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
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