Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer


Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer – Geschäftsführer im BüroManager dürfen im Vertrauen auf die Haftungsfreistellung ihrer Gesellschaft nicht davon ausgehen, dass sie keine Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer benötigen. Dieses hochwertige Versicherungsprodukt, das als D&O-Versicherung ebenfalls ein Begriff ist, ist sogar so wichtig für ihr persönliches Risikomanagement, dass es schon vorsorglich als Bedingung in ihren Anstellungsvertrag aufgenommen werden sollte. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer setzen sich Führungskräfte Haftungsansprüche aus, die ihr gesamtes Privatvermögen gefährden.


Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer – die weitreichende Verantwortung

In Bezug auf seine persönliche Haftung ist der Geschäftsführer keineswegs so privilegiert wie die Gesellschafter, was eine Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer führ ihn zu einer absoluten Notwendigkeit macht. Anders als die Gesellschafter hat er gegenüber Dritten für Schäden auch persönlich einzustehen – selbst dann, wenn die es sich um eine haftungsbeschränkte Gesellschaft handelt. Begrenzt er im Anstellungsvertrag seine Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ist dies zwar eine wichtige Schutzmaßnahme, macht die Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer aber ebenfalls nicht verzichtbar. Diese Haftungsbegrenzung besteht zwischen ihm und der Gesellschaft, auch hier sind Dritte nicht einbezogen.

Die von der Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsführer gedeckten Schäden umfassen deswegen:

  • Pflichtverletzungen als Geschäftsführer
  • Insolvenzschäden
  • wirtschaftliche Gefährdung der Gesellschaft selbst
  • Haftung für Steuern und Abgaben

Spätestens bei einer Insolvenz wird der Insolvenzverwalter auch für die Gesellschaft selbst alle Forderungen verwirklichen wollen, die der insolventen Gesellschaft zustehen. Rücksicht darauf, dass er dabei gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft vorgeht, ist nicht zu erwarten und der Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer ist unter dem Gesichtspunkt zukünftiger Schadenszenarien unverzichtbar.
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Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer

Als Spezialversicherung sollte die Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer nach einer ausführlichen und kompetenten Beratung abgeschlossen werden. So ist gewährleistet, dass die erforderlichen Deckungsbereiche und Deckungssummen vereinbart werden. Auch notwendige Sondervereinbarungen und Vertragsergänzungen finden auf diese Weise Eingang in das persönliche Versicherungskonzept für die Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer.

Neben der Prüfung von Schadensersatzansprüchen und der Vertretung in zivilrechtlichen Anspruchsverfahren empfiehlt sich für Berufshaftpflichtversicherung Geschäftsführer der Versicherungsschutz in strafrechtlichen Verfahren und ein ergänzender Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag Geschäftsführer. Diese Zusatzkonditionen runden das Konzept umfassender Deckung ab.


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