Berufshaftpflichtversicherung Chirurg


Betriebshaftpflichtversicherung Chirurg – Chirurgin im OperationssaalAngesichts einer stetig zunehmenden Klagefreudigkeit gewährt die Berufshaftpflichtversicherung Chirurg die Gewissheit, nicht nur standesrechtlich alle nötigen Absicherungsmaßnahmen unternommen zu haben. Auch im Hinblick auf den Schutz der eigenen Existenz stellt die Berufshaftpflichtversicherung für einen Chirurgen eine unabdingbare Voraussetzung unbelasteter Tätigkeit im operativen Bereich dar. Dies gilt insbesondere, wenn durch entsprechende Zusatzvereinbarungen die Sonderbereiche der nicht der reinen Verbesserung körperlicher Funktionen dienender Eingriffe abgedeckt werden.


Berufshaftpflichtversicherung Chirurg – Funktion und Ästhetik

Chirurgie dient nicht ausschließlich der Verbesserung des Gesundheitszustandes. Inzwischen gehört es zu den weitergehenden Ansprüchen der Patienten an Chirurgen, dass auch die rein ästhetische Verbesserung immer mehr in den Fokus gerät. Nicht jede Berufshaftpflichtversicherung Chirurg enthält für diese Eingriffe eine Deckungszusage. Darauf zu verzichten, stellt jedoch ein unnötiges Risiko dar. Es ist deswegen immer anzuraten, die genauen Konditionen des Versicherungsangebots zu prüfen. Während für die klassischen Bereiche der Funktionsverbesserung die meisten Arztversicherungen ausreichen, ist die Berufshaftpflichtversicherung Chirurg für kosmetische Chirurgie genau auf die Haftungskonditionen zu prüfen. Jede Erweiterung muss ausdrücklich in den Versicherungsvertrag aufgenommen und in der Deckungssumme bestimmt werden. Auf diese Weise umfasst die individuelle Berufshaftpflichtversicherung Chirurg auch Sonderrisiken, die in einem Standardvertrag nicht übernommen werden.
Berufshaftpflichtversicherung Chirurg - Angebote vergleichen


Berufshaftpflichtversicherung Chirurg – Schadensarten und Schadensabwehr

Der Schwerpunkt der Berufshaftpflichtversicherung Chirurg besteht zunächst in der Prüfung, Abwehr und dem Ausgleich von Personenschäden. Berücksichtigt werden müssen dabei auch die sogenannten immateriellen Schäden, die in der Feststellung einer späteren Haftung für Folgeschäden bestehen. Die Abklärung dieser Schadensregulierung wird von der Berufshaftpflichtversicherung Chirurg übernommen.   Zum Grundumfang der Haftpflichtversicherung gehören:

  • Prüfung von Personen- und Sachschäden
  • indirekter Rechtschutz bei der Abwicklung des Schadens in einem Rechtsstreit
  • Abwicklung von Schadenersatzansprüchen mit Wirkung für die Zukunft oder Vereinbarung von Dauerzahlungen
  • Ausgleich von berechtigten und durchsetzbaren Schäden

Häufig kann die Deckung in der Berufshaftpflichtversicherung Chirurg noch um zusätzliche Tätigkeiten übernommen werden wie Aufgaben als Konsiliararzt, als Gutachter oder Dozent. Versicherungsverträge enthalten oft Haftungsvoraussetzungen wie die Benutzung besonderer Aufklärungsformulare bei Patientengesprächen. Dies sollte unbedingt zur Vermeidung eines Haftungsausschlusses beachtet werden.


  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
  • Jetzt bis 80% sparen
Jetzt vergleichen