Berufshaftpflichtversicherung Betreuer


Berufshaftpflichtversicherung Betreuer – Betreuerin hilft im HaushaltRisikomanagement in Form einer Berufshaftpflichtversicherung Betreuer ist für jeden unverzichtbar, zu dessen Tätigkeitsbereich die Übernahme gesetzlicher Betreuungen gehört. Der Schwerpunkt dieser Haftpflichtversicherung liegt in der Regel in der Abwehr und dem Ausgleich von Vermögensschäden. Aber auch Sach- und Personenschäden sollten nicht vernachlässigt werden. Wichtig ist, dass die Aufgaben als Betreuer ausdrücklich als Berufshaftpflichtversicherung Betreuer aufgenommen werden. Bereits bestehende Versicherungsverträge umfassen nur ausnahmsweise auch Betreuertätigkeiten, so wie dies zumeist bei einer Berufshaftpflichtversicherung Anwalt der Fall ist.


Berufshaftpflichtversicherung Betreuer – Haftungsrisiko

Vom Gericht dazu bestellt übernehmen Betreuer weitreichende Aufgaben. Eine Großzahl davon hat mit der Verwaltung der Vermögensangelegenheiten zu tun und dies kann ohne eine Berufshaftpflichtversicherung Betreuer zu einem hohen Risiko werden. Selbst wenn gar kein Vermögen vorhanden ist, so hat der Betreuer doch sicherzustellen, dass die Existenz des Betreuten gewährleistet ist. Hilfen sind zu beantragen, Verfügungen zu treffen und schon ein geringes Versäumnis hat erhebliche Auswirkungen. Die regelmäßige Überprüfung der Betreuertätigkeit sorgt schnell dafür, dass Fehler oder auch nur vermeintliche Fehler in den Fokus von Gericht und vielleicht auch Angehörigen kommen. Besonders Letztere sehen jede Minderung der Vermögenswerte eines Betreuten oft mit den Augen des zukünftigen Erben und sind schnell bereit, den Betreuer verantwortlich zu machen. Dieser kann sich nur durch eine anspruchsvolle Berufshaftpflichtversicherung Betreuer umfassend vor diesen Ansprüchen schützen.
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Deckungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung Betreuer

Eine Berufshaftpflichtversicherung Betreuer gewährt Versicherungsschutz für die in Zusammenhang mit der Betreuertätigkeit übernommenen Aufgaben. Der Versicherer gleicht dabei nicht nur Schäden aus, er prüft auch die Berechtigung der Ansprüche und steht dem versicherten Betreuer bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche bei.

Deckungsbereiche der Berufshaftpflichtversicherung Betreuer:

  • Schwerpunkt Vermögensschäden
  • Personen- und Sachschäden
  • Prüfung der Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • mittelbarer Rechtsschutz

Die Berufshaftpflichtversicherung Betreuer sollte mit der Übernahme der ersten Betreuung bereits Bestand haben und regelmäßig aktualisiert werden. Die Prämiengestaltung ist allgemein günstig im Vergleich zum Haftungsrisiko, zumal die Prämien steuerlich berücksichtigt werden. Ein Vergleich der Versicherer und der Konditionen ist empfehlenswert, um eine individuell passende Berufshaftpflichtversicherung Betreuer zu finden.


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