Berufshaftpflichtversicherung Apotheker


Berufshaftpflichtversicherung Apotheker – Apothekerin bei der ArbeitNicht nur betrifft eine , die als selbstständige Apothekenleiter tätig sind. Diese schließen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bereits die Betriebshaftpflicht ab. Auch angestellte Apotheker in einer öffentlichen Apotheke sind keineswegs durch diese Versicherungspflicht ihres Arbeitgebers völlig aus jeder Haftung entlassen. Für sie gilt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung Apotheker diejenigen Haftungslücken ausfüllt, die auch in einem Angestelltenverhältnis noch bestehen können.


Berufshaftpflichtversicherung Apotheker als selbstständiger Apothekenleiter

Wer als Apotheker und Mitglied in der für ihn zuständigen Kammer eine öffentliche Apotheke selbstständig führen will, muss eine Berufshaftpflichtversicherung Apotheker vorweisen können. Diese ist in der Regel Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung, die für eine öffentliche Apotheke unverzichtbar ist.

Deckung wird unter anderem in der Berufshaftpflichtversicherung Apotheker erteilt bei:

  • Personenschäden durch Abgabe falscher Produkte;
  • Personenschäden durch Abgabe fehlerhafter Produkte;
  • Umweltschäden, die von der Apotheke und ihren Erzeugnissen ausgehen;
  • Schäden, die durch das Personal der Apotheke verursacht werden.

Diese weitreichende Haftung des Apothekers ist nachvollziehbar und auch die Verpflichtung, Schäden eines Kunden sicher durch eine Berufshaftpflichtversicherung Apotheker abzudecken. Angesichts der wichtigen Aufgabe, die öffentliche Apotheken wahrnehmen und des Vertrauens, das die Kunden dem Apotheker auch in seiner beratenden Funktion entgegenbringen, muss ein möglicher Schadenseintritt abgesichert sein.
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Berufshaftpflichtversicherung Apotheker im Angestelltenverhältnis

Die Verpflichtung eine eigene Berufshaftpflichtversicherung Apotheker abzuschließen trifft angestellte Apotheker in einer öffentlichen Apotheke nicht im gleichen Umfang wie den selbstständigen Apothekenleiter. Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung die Schadensverursachung der Mitarbeiter übernimmt. Tatsache ist jedoch, dass durch die verschiedenen Mithaftungsstufen im Arbeitsrecht ein Haftungsrisiko für einen angestellten Apotheker entstehen kann. Dieses wird dann durch eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Diese ist in ihrer Gestaltung weniger umfangreich als die Betriebshaftpflicht des Apothekenleiters, da sie eine geringere Risikoabdeckung umfasst.

Bei der Prüfung einer geeigneten Berufshaftpflichtversicherung Apotheker sollten die Schadenssummen und die entsprechenden Schadensmerkmale einer genauen Betrachtung unterzogen werden. Entscheidend ist, dass für das sich neben der Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers ergebende Haftungsrisiko eine eigene Berufshaftpflichtversicherung Apotheker ergänzend zur Entlastung des angestellten Apothekers eintritt.


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