Berufshaftpflichtversicherung


Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Berufshaftpflichtversicherung - Beratungsgespräch
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die für Forderungen aus Vermögensschäden eintritt. Geschäftsmodelle und Unternehmensformen, deren Kern beratende Tätigkeiten sind oder deren Geschäftstätigkeit Einfluss auf die Vermögensbildung Dritter nimmt oder aus denen durch Folge- und indirekte Schäden die Forderungen von Vermögensersatzleistungen auftreten können, sind vom besonderen Risiko der Haftung für Vermögensschäden betroffen, die aus ihrer Beratung oder der in Dienstleistung übernommenen Pflichterfüllung resultieren können. Auch verschiedene Berufe auf dem Dienstleistungssektor selbst sind mit dem Risiko von Forderungen aus der Vermögensschadenhaftpflicht konfrontiert.

Beratungs- oder Ausführungsfehler entstehen dabei in den wenigstens Fällen vorsätzlich oder in Bewusstsein des Handelnden. Nicht immer liegen alle Informationen für eine pflichtgemäße Beratung vor – bisweilen werden sie auch von Mandanten oder Auftraggebern unwissentlich vorenthalten. Resultiert aus dieser Nichtbeachtung von Informationen ein Vermögensschaden, richtet sich die Forderung nach Schadenersatz nicht selten gegen den Berater oder das beratende Unternehmen (abgeleitet aus dem Vorwurf, die Beraterpflicht in der Form verletzt zu haben, die entsprechende Information nicht eingefordert zu haben). Für den verursachten Schaden haftet der Berater mit seinem gesamten Vermögen für die vollständige Höhe des entstandenen Vermögensschadens. Wenn durch die Entschädigungshöhe gegeben, bis in sein privates Vermögen hinein. Die Berufshaftpflichtversicherung stellt von solcherart Forderungen frei, die aus Fehlern oder Pflichtverletzungen nach Beratertätigkeit oder aus fahrlässigen Handlungen in Zusammenhang mit der Berufsausübung erhoben werden und die als Vermögensschaden gelten.


Welche Vorteile bietet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Vor dem Hintergrund der Berater- und auch der Organhaftung im Unternehmen (abgeleitet aus den Haftungsvorschriften im GmbH-Gesetz), die neben den Haftpflichtregelungen des BGB für Schadenersatzforderungen auch aus Vermögensschäden den vollen Schadenausgleich vorschreibt, ohne Rücksichtnahme auf Vermögenssituation des betroffenen Beraters oder die wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des mit der Forderung konfrontierten Unternehmens, ist die Haftungsdeckung aus der Berufshaftpflichtversicherung ein essenzieller Bestandteil des Risikomanagements für beratende Berufe, Berufsgruppen und Unternehmen.

Wesentliche Eigenschaft der Berufshaftpflichtversicherung ist die Freistellung von Forderungen aus der Schadenersatzpflicht für Vermögensschäden. Die Gestaltung der Berufshaftpflichtversicherung ist wesentlich abhängig vom zu versichernden Geschäftsfeld und den damit verbundenen Risikofeldern, aus denen Vermögensschäden resultieren können.

Für die Gestaltung und Verteilung der Haftungsrisiken innerhalb eines Unternehmens bietet die Berufshaftpflichtversicherung die entsprechende Grundlage. Auf Basis der Versicherungsleistungen können die aus der Berufsausübung erwachsenden Risiken für die Haftung für Vermögensschäden ausgelagert oder im Rahmen der Organhaftung (Haftung von Entscheidungsträgern und Geschäftsführern eines Unternehmens für unternehmerische Pflichtverletzungen auch von Mitarbeitern) entsprechend innerhalb des Unternehmens verteilt werden. Auch für die Forderungs- und Haftungsverteilung im Rahmen gesamtschuldnerischer Haftung in der GmbH ist die Berufshaftpflichtversicherung ein wichtiges Instrument. Forderungen an einzelne Geschäftsführer können so isoliert behandelt und entsprechend befriedigt oder abgewehrt werden, ohne die Gesamtschuldnerhaftung in Anspruch zu nehmen bzw. das Risiko von Schadenersatzzahlungen beim Unternehmen und seiner wirtschaftlichen Substanz selbst zu belassen.

Die Berufshaftpflichtversicherung sichert so zum einen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eines Unternehmens im Falle erhobener Ersatzforderungen aus Vermögensschäden. Zum anderen stellt sie die berufliche Handlungsfreiheit der in der Beratung Tätigen sicher, die in der Gefahr persönlicher Haftung für Fehler, Pflichtverletzungen oder Unterlassungen Dritter stehen. Verschiedene Rechtsschutzfunktionen erhalten den Mandatsträgern und Unternehmensorganen zusätzlich den nötigen wirtschaftlichen Handlungsspielraum zur Fortsetzung der Geschäftstätigkeit während laufender rechtlicher Auseinandersetzungen. Die Berufshaftpflichtversicherung trägt ihrer Eigenschaft nach auf diese Weise entscheidend zur Sicherheit des Versicherungsnehmers, des Unternehmens und seiner Angestellten bei.

Die wichtigsten Vorteile sind

  • Freistellung von Forderungen aus der Vermögensschadenhaftpflicht für beratende und dienstleistende Tätigkeiten
  • rechtliche Prüfung der Forderungen durch das Versicherungsunternehmen
  • Übernahme von Kosten für anwaltliche Vertretung, Prozess- und Verfahrenskosten und ggf. weiteren, durch einen Rechtsstreit anfallende Kosten je nach Gestaltung der entsprechenden Police
  • die Abwehr unberechtigter Forderungen im Namen des Mandanten (d.h. des Versicherungsnehmers bzw. des Begünstigten im Falle von Firmenversicherungen).

Die Berufshaftpflichtversicherung ist mit diesen Inhalten ein wesentlicher Teil des Risikomanagements für Unternehmen und selbstständige Berater, sofern die Versicherungspflicht nicht ohnehin grundlegend gesetzlich vorgeschrieben ist.

TIPP: gerade im Fall der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung (Versicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen) lohnt sich der Vergleich unterschiedlicher Versicherungsangebote und Inhalte, um optimalen Schutz für das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu gewährleisten.


Was ist bei einer Berufshaftpflichtversicherung versichert?

sachversicherung24 – BerufshaftpflichtversicherungDer Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich über Forderungen aus durch die Berufsausübung verursachten Vermögensschäden. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Vermögensschaden wissentlich oder unwissentlich verursacht wurde (mit Ausschluss von Vorsatz). Auch Beratungsfehler, die aus Verletzung von Sorgfalts- oder Informationsbeschaffungspflichten resultieren, werden durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Vor diesem Hintergrund werden Forderungen aus der Berufshaftpflicht für Vermögensschäden befriedigt.


Die Berufshaftpflichtversicherung als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflicht ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Begriffe werden in der Literatur bisweilen synonym verwendet. Auch die Angebote von Versicherungsgesellschaften bestehen oft nicht auf einer scharfen Trennung der Begriffe, dazu wird oft auch der Begriff Betriebshaftpflicht gestellt. Entscheidend ist, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Sinne einer Haftpflichtversicherung wirkt, die für Schadenersatzforderungen eintritt, die nicht als Personen- oder Sachschäden geltend gemacht werden und deren Versicherungsfall im Rahmen der Berufsausübung eintritt. Der Versicherungsfall muss als direkte oder zusammenhängende Wirkung der Beratung oder Dienstleistung auf den Vermögensschaden verargumentiert werden. Von entsprechenden Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden stellt die Berufshaftpflichtversicherung frei.


Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben

Für bestimmte Berufsgruppen besteht eine gesetzliche Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das gilt bspw. für

und vergleichbare Berufsbilder bzw. Geschäftsfelder.

Darüber hinaus sind weitere Berufsfelder mit dem Risiko von Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden konfrontiert. Dazu zählen IT-Berater, Softwareentwickler, aber auch PR- und Werbeagenturen und -berater, die durch ihre Tätigkeit wesentlich auf die Vermögensbildung Dritter wirken. Zunehmend werden auch in diesen Bereichen Forderungen aus Vermögensschäden erhoben, deren argumentative Grundlage fehlerhafte oder unvollständige Beratung bildet. Für diese Berufsfelder haben Versicherer unterschiedliche Angebote zur Berufshaftpflicht erarbeitet.

Vor diesem Hintergrund ist eine fachkompetente Beratung zu empfehlen, um die richtigen Inhalte für die jeweilige Berufshaftpflichtversicherung zu identifizieren. Dieser Weg reduziert gleichzeitig das Risiko von unwirtschaftlicher Überversicherung, und hilft, eine günstige Versicherungsprämie in ein angemessenes Verhältnis zu optimaler Deckung der Berufshaftpflichtversicherung zu bringen.

Die Absicherungsvorteile der Berufshaftpflichtversicherung sind besonders empfehlenswert für

  • Rechtsanwälte
  • Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen und -kanzleien
  • Selbstständige Berater
  • Ärzte
  • Steuerberater bzw. Steuerkanzleien
  • Architekten und Ingenieurbüros
  • IT-Dienstleiter und Softwareentwickler und -administratoren

und ähnliche Berufsgruppen.


Versicherte Risiken Berufshaftpflichtversicherung

Versicherte Schäden Erklärung
Personenschäden Duch eine Körperverletzung eingetretene gesundheitliche Einschränkung.
Sachschäden Ein Sachschaden ist eine Zerstötung an einer Sache. Z.B. Gebäude, Kraftfahrzeuge, Gegenstände
Vermögensschäden Vermögensschäden sind Schäden, die nicht unmittelbar auf Sach- oder Personenschäden zurückzuführen sind.

Der Versicherungsfall tritt für die Berufshaftpflichtversicherung ein, wenn aus Berufsausübung oder vor einem Beratungshintergrund durch einen Dritten oder (nur unter bestimmten Umständen) durch das Unternehmen selbst Ansprüche aus einem Vermögensschaden erhoben werden. Der Vermögensschaden wird dabei als eine mittelbare oder unmittelbare Folge aus der Berufsausübung gewertet – muss jedoch mindestens in direktem Zusammenhang damit stehen.

Fallbeispiel IT-Beratung

Ein Vermögensschaden resultiert zum Beispiel dann aus einer Beratung, wenn ein IT-Berater die Anschaffung einer Reihe von Geräten mit entsprechender Software vorschlägt, das beratene Unternehmen diesem Vorschlag in gutem Glauben folgt, jedoch in den Kosten Lizenzgebühren nicht kalkuliert waren, weil der Berater davon ausging, die entsprechenden Lizenzen hätten vor Beratungsbeginn bereits vorgelegen. Aus der vor diesem Hintergrund unterlassenen ausdrücklichen Prüfung durch den Berater (Sorgfalts- und Informationsgewinnungspflicht) leitet das geschädigte Unternehmen Forderungen ab, die zum einen die Höhe der Lizenzkosten umfassen und des Weiteren macht es Ausfälle geltend, die aus der Dauer für die Nachlizensierung resultieren sollen. Für die nachträgliche Ausrüstung der angeschafften Geräte mit der lizensierten Software (Nachlizensierung) soll der IT-Berater bzw. das beratende Unternehmen ebenfalls in Haftung genommen werden. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft die erhobenen Forderungen.

 

Berufshaftpflichtversicherung - IT-Beratung

Fallbeispiel Steuerberatung

Für die Steuerabrechnung eines Unternehmens sollen fristgerecht Nachreichungen an das Finanzamt erfolgen. Der verantwortliche Steuerberater stellt die Unterlagen korrekt und fristgerecht zusammen und übergibt sie der Bürohilfe für den Postweg. Diese jedoch lässt sie versehentlich im Büro liegen und geht in ein verlängertes Wochenende. Als sie zurück ist und das Versäumnis bemerkt, ist die Frist verstrichen. Das Finanzamt erkennt die Nachreichungen als nicht erfüllt und verweigert eine erwartbare Steuerrückerstattung. Das geschädigte Unternehmen macht den Steuerberater für das Versäumnis haftbar und verlangt Schadenersatz aus dem erlittenen Vermögensschaden in Höhe der entgangenen Steuerrückerstattung. Die Berufshaftpflichtversicherung stellt von der Forderung frei.

Fallbeispiel Beratungsleistungen im Ingenieurbereich

Für die Erstellung einer Bauerweiterung wegen geplanter Ressourcenerweiterung gibt ein Unternehmen bei einem Ingenieurbüro eine statische Berechnung für einen vorhandenen architektonischen Projektvorschlag in Auftrag. Der durchführende Ingenieur versäumt die für den Anbau nötige Bodenbeschaffenheitsprüfung. Der Bau wird aufgrund dieses fehlerhaft erstellten Gutachtens in Auftrag gegeben, die Grundmasse des Gebäudes senkt sich unerwartet. Rückbau und Bauverzögerung sind die Folge. Das Unternehmen, für das das fehlerhafte Gutachten erstellt worden ist, macht das Ingenieurbüro für das fehlerhafte Gutachten verantwortlich und nimmt es für den entstandenen Schaden am bestehenden Bau, für die Rückbaukosten sowie für den entgangenen Gewinn, der durch die Bauverzögerung begründbar wird, in Haftung. Das Ingenieurbüro haftet für den entstandenen Schaden unabhängig von seiner eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und geschäftlichen Substanz. Die Berufshaftpflichtversicherung bewertet und befriedigt die Forderungen.

Die Berufshaftpflichtversicherung tritt in allen o.g. Fallbeispielen für die jeweils in Anspruch genommenen Berater bzw. Beratungsunternehmen ein. Versichert sind in der Berufshaftpflichtversicherung sog. echte Vermögensschäden.

Faktoren Prämien Berufshaftpflichtversicherung

Sparte Prämienmerkmale
Berufshaftpflicht Beruf / Berufsbezeichnung / Berufsgruppe
Berufshaftpflicht Art der Tätigkeit
Berufshaftpflicht Anzahl der Mitarbeiter
Berufshaftpflicht Bruttojahreslohn / Höhe Umsatz
Berufshaftpflicht Vorversicherung / Schäden

Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz in einer Berufshaftpflichtversicherung?

Folgen von Beratungs- oder Behandlungsfehlern sind in den Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Besonders wichtig wird die Absicherung da, wo aus verhältnismäßig geringer Ursache hohe Schadenersatzforderungen entstehen können. Vor allem Rechtsbereiche, Vermögensberatungen und Steuerprüfer, aber auch Ärzte, Therapeuten und Berufe mit besonderem Aufgabenbereich sind von diesem Risiko bedroht.

Die Berufshaftpflichtversicherung sichert die Forderungsübernahme zu für Vermögensschäden, die aus der Berufsausübung des Versicherten resultieren. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte tritt beispielsweise für Forderungen ein, die aus Behandlungsfehlern resultieren. Wichtig ist dabei die Kostenübernahme für eventuelle Reha-Maßnahmen und kostenintensive Langzeittherapien. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt hier anstelle des versicherten Arztes ein. Ähnliche Szenarien sind realistisch für Therapeuten, Kosmetikerinnen und Angehörige ähnlicher Berufsgruppen, die für Schäden infolge ihrer Berufsausübung direkt und bis in ihr privates Vermögen hinein haften.

Internationale Gültigkeit

Versicherungsfälle treten immer häufiger vor dem Hintergrund der Anwendung von internationalem Recht ein. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt auch für Haftungsansprüche ein, die aus dem europäischen Ausland oder Drittstaaten gegen den Versicherungsnehmer oder den Begünstigten für die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung erhoben werden. Wenn erfüllt ist, dass

  • der Vermögensschaden aus einer Nichtbeachtung der Rechtslage folgt, die für das Land greift, aus dem heraus der Vermögensschaden geltend gemacht wird
  • die Forderung aus einem Vermögensschaden vor einem Gericht in dem Land geltend gemacht wird, in dem der Ansprucherheber seinen Gerichtsstand hat

greift auch hier der Schutz der Berufshaftpflichtversicherung für Forderungsabwehr bzw. für die Freistellung von den Leistungen, die aus der Forderung erwachsen sollen.


Bis zu welcher Höhe leistet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Berufshaftpflichtversicherung - Risikominimierung

Die Haftung für Schäden aus der Haftpflicht gegenüber Dritten wird auch als Folge von Berufsausübungen aus §823 BGB abgeleitet. Die Höhe der Haftung wird nicht begrenzt. Grundsätzlich haften Verursacher eines Schadens (für die beschriebene Umgebung gilt das für Vermögensschäden) über die volle Höhe. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt für diese Forderungen ein. Die Höhe der Haftung (auch Deckungssumme oder Deckungsbemessung) richtet sich dabei nach der in der Versicherungspolice festgeschriebenen Deckungssumme. Für Berufsgruppen, die der Versicherungspflicht für die Berufshaftpflichtversicherung unterliegen (z.B. Anwälte und Anwaltsnotare nach §19a Bundesnotarordnung BNotO), sind Mindestversicherungssummen vorgesehen.

Die Höhe liegt bei 500.000 EUR bis 1 Mio. EUR für die Gesamtschadendeckung innerhalb eines Geschäftsjahres. Höchstsummen für die Freistellung ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsverträgen zur konkreten Berufshaftpflichtversicherung und können sich auf für Einzelfallabsicherungen ab 2,5 Mio. EUR belaufen bis hin zu Gesamthaftungsbegrenzungen von 10 Mio. EUR. Für den jeweilig vorliegenden abzuschließenden Versicherungsvertrag empfiehlt sich eine Prüfung der Haftungs- und Deckungsbegrenzung anhand des eigenen Berufsfeldes und der daraus resultierenden Risikoabwägungen.

Für die Risikoabwägung ist es grundlegend wichtig, die Höhe der Leistungen aus der Berufshaftpflichtversicherung korrekt zu bestimmen. Zu hohe Deckungssummen erhöhen wirtschaftlich nachteilig die Rate für die Police. Zu niedrig kalkulierte Deckungsbemessungen hingegen gefährden auf der anderen Seite schnell die Substanz des Unternehmens oder die Existenz des Versicherungsnehmers. Anhand verschiedener Faktoren lässt sich eine plausible Kalkulation für Risiken und Vermögensschäden aus der Berufshaftpflicht ableiten.


Die potentiell direkt verursachbaren Vermögensschäden und Berufshaftpflichtschäden sind für die Ermittlung der Deckungsbemessung der Berufshaftpflichtversicherung grundlegend. Aber nicht nur diese direkt ableitbaren Schäden sind für die Bestimmung der Deckungssumme maßgeblich. Darüber hinaus (und oft in der Höhe bedeutsamer) sind Folge-, Ketten- und Langzeitschäden ein wesentliches Element, dass die Deckungssumme mit bestimmt. Auch hier gilt, möglichst plausible Annahmen zu treffen, um das erwartbare (also das potentielle) Haftungsrisiko zu ermitteln. Je nach Versicherungsvertrag lassen sich unterschiedliche Risiken auch mit unterschiedlichen Haftungsgrenzen belegen. So lässt sich die Haftungsgrenze für Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden eingrenzen und in eine Relation zur Gesamtdeckungssumme stellen, für die die Berufshaftpflichtversicherung eintreten soll.


Wonach richtet sich die Höhe der Deckungssumme in einer Berufshaftpflichtversicherung?

Die Höhe der Deckungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung resultiert aus dem zu versichernden Gesamtrisiko des Unternehmens und aus der Anzahl der Mandate, die für Mitarbeiter eines Unternehmens den Versicherungsschutz aus der Berufshaftpflichtversicherung garantieren sollen. Für die Berufsgruppe der Anwälte und Anwaltsnotare gilt eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. EUR für die Gesamtschadensumme, die über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden muss. Der Anteil für Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden liegt darin bei mindestens 500.000 EUR.

Die Höhe der Haftungssumme orientiert sich

  • am Gesamtumsatz des zu versichernden Unternehmens oder des Versicherungsnehmers
  • an der Geschäftsfeldern und Risikogeschäftsfeldern, auf denen Beratungsleistungen und Dienstleistungen angeboten werden
  • an den zu vergebenden Mandaten für die Berufshaftpflichtversicherung
  • an erwartbaren plausiblen Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden.

Die Deckungsgrenzen innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung sind je nach Anbieter geclustert nach verschiedenen Stufen der Deckungsgrenze. Die Deckungsbemessungsstufen lassen sich entsprechend der Ausrichtung und Prüfung des jeweiligen Risikomanagements justieren. Eine Versicherungsberatung unterstützt darin, den passenden Versicherer mit der jeweils optimalen Deckungssumme zu identifizieren und die Police entsprechend der individuellen Notwendigkeiten zur optimalen Absicherung anpassen.

Wird die Berufshaftpflichtversicherung als Unternehmenspolice geschlossen, d.h. tritt als Versicherungsnehmer ein Unternehmen oder eine Gesellschaft in den Vertrag, gelten die Mitarbeiter des Unternehmens als Begünstige der Berufshaftpflichtversicherung. Zu beachten ist in dieser Aufstellung für das Risikomanagement, dass die Gesamtdeckungssumme auch für das Unternehmen insgesamt gelten kann. In dieser Variante können alle eintretenden Versicherungsfälle innerhalb des Versicherungszeitraums in die Gesamtdeckungssumme eingerechnet werden. Abweichungen von dieser Möglichkeit des Versicherungsvertragsschlusses lassen sich vereinbaren. Zu prüfen ist insbesondere, ob einzelne Risikogeschäfts- und Beratungsfelder mit gesonderten Einzeldeckungssummen belegt werden sollten. Lassen Sie sich dazu beraten. Die Vereinbarungen und Regulierungsmöglichkeiten variieren je nach zu versicherndem Geschäftsfeld. Die optimale Deckung lässt sich in den meisten Fällen erst nach einem fachkundigen Vergleich herstellen.


Welche Ausschlüsse gibt es in einer Berufshaftpflichtversicherung?

Berufshaftpflichtversicherung - Vorteile vergleichen

Die Berufshaftpflichtversicherung versichert gegen Vermögensschäden und Folgeforderungen anderer Schadenarten, die als Vermögensschaden deklariert werden können. Verschiedentlich wird die Berufshaftpflichtversicherung begrifflich mit der Betriebshaftpflichtversicherung gleichgesetzt. Die hier beschriebene Versicherungsform beschreibt die Berufshaftpflichtversicherung als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflichtversicherung als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt von Forderungen aus Vermögensschäden frei, die aus beratender Tätigkeit oder als Vermögensschäden infolge Berufsausübung erhoben werden. Die zentralen Ausschlüsse der Berufshaftpflichtversicherung sind nach diesem Verständnis Schäden an Personen und Sachgütern. Für Schäden, die an Personen und Sachgütern entstehen, tritt die Berufshaftpflicht als Betriebshaftpflicht ein. Diese Unterscheidung ist grundlegend wichtig für die Wahl der richtigen Berufshaftpflichtversicherung. Versicherungsunternehmen übernehmen aufgrund der umgangssprachlichen Gleichsetzung von Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung oft diese begriffliche Überschneidung. Neben dem Ausschluss von Personen- und Sachschäden infolge des Geschäftsbetriebes gelten vorsätzlich herbeigeführte Schäden gemeinhin als nicht durch die Versicherung abgedeckt. Die Deckung für grob fahrlässige Handlungen ist gemeinhin jedoch in die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Von den Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind:

  • Umweltschäden, Fahrzeug- und Transportschäden oder Beschädigungen und Verluste an Geschäftsinhalten. Diese Risiken lassen sich durch die jeweils passenden Versicherungen oder Erweiterungen der Betriebshaftpflichtversicherung reduzieren. Die Berufshaftpflichtversicherung schließt Schäden, die keine Vermögensschäden sind oder die nicht mittelbar oder unmittelbar aus der Berufsausübung resultieren, von den angebotenen Ersatzleistungen aus.
  • Ebenso werden Elementarschäden, wie Blitzschlag, Feuer- oder Wasserschäden, nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt, auch wenn sie Firmengelände, Büroeinrichtungen oder Unternehmenseigentum betreffen.
  • Rechtsstreitigkeiten, die nicht aus Anspruchserhebungen aus Vermögensschäden resultieren, werden im Allgemeinen ebenfalls nicht durch die Berufshaftpflicht übernommen. Hier kommt es jedoch auf den jeweils konkreten Fall an, der zeigen muss, in welchem Verhältnis die Rechtskosten zu einem bestrittenen Vermögensschaden stehen und ob der Ausschluss von Rechts- und Prozesskosten vorliegt oder ob Leistungen übernommen werden können.

Wo gilt die Berufshaftpflichtversicherung?

Der Gültigkeitsbereich der Berufshaftpflichtversicherung wird gemeinhin unterschieden nach den konkret versicherten Geschäftsinhalten. Für in Deutschland abgeschlossene Verträge gilt die Absicherung durch die Berufshaftpflichtversicherung grundsätzlich für Deutschland. D.h. es umfasst die Gültigkeit für deutsches Recht, in Deutschland verhandelte Fälle und für Verhandlungen, die am Gerichtsstandort Deutschland abgehalten werden. Die Berufshaftpflichtversicherung für spezielle Berufsgruppen sieht darüber hinaus weitere Gültigkeitsbereiche vor, die zum Teil gestaffelt präzisiert werden. Für Forderungen aus Vermögensschäden, die im Ausland verhandelt werden sollen, gilt zunächst

  • der Geltungsbereich für europäisches Ausland. Dieser Geltungsbereich umschließt die Staaten der Europäischen Union, Schweiz und Skandinavische Länder. Zusätzlich wird diesem Bereich je nach Definition und Geschäftsfeld Estland, Lettland und Litauen zugeordnet sowie weitere Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.
  • in einer weiteren Abstufung gilt der Deckungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung weltweit. Für die Übernahme der Haftungsforderung aus einem Vermögensschaden entscheidet demnach der aus dem Ausland erhobene Anspruch an den Versicherungsnehmer oder den aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag Begünstigten, wenn dem haftungsauslösenden Auftrag deutsches Recht zugrunde lag. Je nach Versicherungsvertrag kann bei Geltendmachung weltweiter Ansprüche eine Begrenzung der Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung auf die Höhe der Mindestdeckungssumme erfolgen.

Die Bestimmung des Geltungsbereichs der Berufshaftpflichtversicherung kann, je nach Geschäftsfeld und Unternehmensaufgaben bzw. je nach Arbeits- und Wirkungsbereich des Versicherten oder Begünstigten, von entscheidender Bedeutung sein.

Nicht nur eine eigene berufliche Tätigkeit außerhalb des Gültigkeitsbereichs deutschen oder europäischen Rechts entscheidet über den Haftungseintritt der Berufshaftpflichtversicherung, auch Geschäfts- und Vertragspartner mit Sitz außerhalb Deutschlands können Ansprüche aus Vermögensschäden erheben. Für die Prüfung der Ansprüche ist es entscheidend, ob das Recht, auf dessen Grundlage ein Vermögensschaden definiert und behauptet wird, in den Prüf- und Deckungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung fällt.

Die Berufshaftpflichtversicherung tritt für ihren gesamten Geltungsbereich ein mit den im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen anstelle des Versicherungsnehmers oder des durch den im Versicherungsvertrag festgestellten Begünstigten. Das gilt sowohl für die Freistellung von berechtigten Ansprüchen als auch für die Übernahme der Kosten für die Prüfung der Anspruchserhebung und für die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Je nach Versicherungsvertrag lassen sich bestimmte Kostenübernahmen im Falle von strafrechtsrelevanten Vorhaltungen definieren. Hier ist eine Abgrenzung zur Managerhaftpflicht (D&O-Versicherung) zu beachten, die speziell für die Fälle von Anspruchserhebungen aus Vermögensschäden nach Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen konzipiert ist. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt für Strafrechtssachen nicht grundsätzlich ein. Die Umstände und Forderungshintergründe entscheiden den jeweils konkreten Fall.


Zusammenfassung zur Berufshaftpflichtversicherung

Für die passende Zusammenstellung der Berufshaftpflichtversicherung, der richtigen Inhalte und optimalen Risikoabdeckungen, empfiehlt sich, eine fachkompetente Beratung zur Beurteilung heranzuziehen.

Kündigungsfristen und Laufzeit Berufshaftpflichtversicherung

Laufzeit Kündigungsfrist
1 Jahr 3 Monate zur Hauptfälligkeit
3 Jahre 3 Monate zur Hauptfälligkeit
5 Jahre 3 Monate zur Hauptfälligkeit

Sichergestellt werden sollte:

  • eine ausreichende Deckungssumme für Vermögensschäden und Schäden, die infolge der Berufsausübung als Vermögens- oder Kettenschäden entstehen können
  • der Abgleich der genauen Inhalte der Berufshaftpflichtversicherung mit dem jeweiligen Berufsfeld
  • eine Analyse der Risikogeschäftsfelder
  • Klärung, ob eine Unternehmens- oder eine Einzelpolice die geeignetere Variante für die Berufshaftpflichtversicherung darstellt
  • die Überprüfung, für welchen rechtlichen Geltungsbereich die Berufshaftpflichtversicherung eintritt und falls und wie sich die Konditionen verändern vor dem Hintergrund international erhobener Forderungen aus Vermögensschäden.

Für eine erfahrene und fachkompetente Beratung stehen wir Ihnen mit unserem Team zur Seite. Kontaktieren Sie uns.


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