Berufshaftpflichtversicherung Berater


Berufshaftpflichtversicherung Berater – Berater mit KundinAls unverzichtbare Absicherung schützt die Berufshaftpflichtversicherung Berater in ganz unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. IT-Berater, Unternehmensberater, Ernährungsberater – Beratung findet sich in vielen Bereichen, ob nun geschäftlicher Natur oder in Form von Lebens- und Gesundheitsberatung. Wer als Berater tätig ist, sollte dabei seine Verantwortung nie aus den Augen verlieren. Verantwortung für die Entscheidung, die letztendlich eine andere Person trifft, führt in vielen Fällen zur Haftung. Aus diesem Grund sollte eine Berufshaftpflichtversicherung Berater davor schützen, dass sie alleine und in wirtschaftlicher Verantwortung möglichen Ersatzansprüchen gegenüberstehen.


Berufshaftpflichtversicherung Berater und Haftung

Berater schulden mit ihrer Leistung gewöhnlich keinen Erfolg, sondern die Leistung an sich. Dies könnte zu der Annahme führen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung Berater nicht erforderlich ist. Immerhin liegt die letzte Entscheidung beim Auftraggeber. Die Umsetzung wird in vielen Fällen durch andere Unternehmen oder Freiberufler verwirklicht. Dabei verkennt der Berater dann selbst, welcher Bedeutung seiner Expertenmeinung beigemessen wird. Auftraggeber vertrauen auf die Inhalte der Beratung und legen sie ihren Entscheidungen zugrunde. Dafür bereits ist eine Berufshaftpflichtversicherung Berater unabdingbar.

Sie übernimmt das Risiko, dass die Expertise nicht das gewünschte oder das eigentlich erwartete Ergebnis hervorbringt. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Insbesondere Unternehmensberater oder IT-Berater müssen damit rechnen, dass aufgrund ihrer Leistung wirtschaftlich relevante Entscheidungen getroffen werden. Stellen sich diese als Fehlentscheidungen heraus, werden die Kunden den Berater verantwortlich machen wollen. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung Berater kann dies einen selbstständigen Berater bis in die Insolvenz treiben.
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Berufshaftpflichtversicherung Berater – Deckungsumfang

Der Deckungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung Berater ist davon abhängig, in welchem Geschäftsbereich die Beratungstätigkeit ausgeübt wird. In den meisten Fällen wird eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Bedeutung sein. Aber auch Personenschäden oder Sachschäden können relevant werden.

Wichtig ist, dass die Berufshaftpflichtversicherung Berater abgeschlossen wird auf

  • Vermögensschäden
  • Personen- und Sachschäden
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • individuelle Ergänzungen nach Risikobewertung

Besonders die individuelle Gestaltung nach einer ausführlichen Risikobewertung ist unverzichtbar, um einen im Schadensfall auch verlässlichen Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflichtversicherung Berater zu erhalten.


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