Berufshaftpflichtversicherung Anwälte


Berufshaftpflichtversicherung Anwälte – Anwalt in einer BesprechungAbschluss der Berufshaftpflichtversicherung Anwälte ist keine Entscheidung, die zur freien Disposition der Juristen steht. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung, die gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden muss. Diese Nachweispflicht gilt nicht nur bei Antrag der Berufshaftpflichtversicherung Anwälte, sondern auch bei jeder Änderung des Versicherungsunternehmens oder sogar bei Zahlungsrückständen.


Berufshaftpflichtversicherung Anwälte – Überblick

Anwälte sind eher nicht dafür bekannt, viele Sachschäden zu verursachen. Ihnen werden jedoch die Rechte und Ansprüche ihrer Mandanten anvertraut und jeder Fehler kann zu einem erheblichen finanziellen Schaden führen. Die Berufshaftpflichtversicherung Anwälte umfasst deswegen Vermögensschäden, die vom Anwalt selbst oder seinen für ihn in seinem Auftrag tätigen Angestellten verursacht wird. Sie ist unabhängig davon, ob es sich bei dem Rechtsanwalt um einen Einzelanwalt, einen Sozius oder einen angestellten Anwalt handelt.

Als Pflichtversicherung ist es einem Juristen nicht freigestellt, die Versicherung abzuschließen, wenn er die Zulassung als Rechtsanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragt. Die notwendigen Nachweise sind zusammen mit den übrigen Antragsunterlagen einzureichen. Die Berufshaftpflichtversicherung Anwälte muss während der gesamten Tätigkeit als Rechtsanwalt in der jeweils gesetzlich erforderlichen Form bestehen bleiben. Kündigt der Rechtsanwalt die Versicherung, oder wird die Berufshaftpflichtversicherung wegen Prämienrückstände zum Ruhen gebracht, so informiert der Versicherer die Kammer, die wiederum dem Anwalt Gelegenheit zur Aufklärung gibt. Ohne eine gültige Berufshaftpflichtversicherung Anwälte droht der Entzug der Zulassung.
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Berufshaftpflichtversicherung Anwälte – Vertragsgestaltung

Die Berufshaftpflichtversicherung Anwälte muss zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, kann aber darüber hinaus noch nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des versicherten Anwalts erweitert werden.

Zum Mindestschutz gehören:

  • gesetzliche Mindestsummen pro Einzelschaden
  • gesetzliche Mindestsumme pro Versicherungsjahr
  • Tätigkeiten als Rechtsanwalt
  • Tätigkeiten aus sonstigen Bereichen wie Betreuungen, Insolvenzen, Mediation
  • Haftung für Personalverschulden
  • Mittelbarer Rechtsschutz in Schadensfällen

Zu beachten ist, dass bei der Berufshaftpflichtversicherung Anwälte Schäden ausgeschlossen sind, die vorsätzlich versursacht werden und auch solche, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt stehen. Berufsanfänger oder Rechtsanwälte, die einen niedrigen Jahresumsatz erzielen, sollten sich über eine umsatzorientierte Prämiengestaltung in der Berufshaftpflichtversicherung Anwälte informieren.


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